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(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leude,
ich hatte gerade ein nettes Telefongespräch mit meinem FA. Grund für den Anruf war, dass ich einige Hilfe bei dem Ausfüllen der (diebischen) Elster-Formulare brauchte.

Als erstes wurde ich von einer zuständigen Stelle zur nächsten geschickt. Meinen persönlichen Berater fand ich nach 3 Weiterleitungen. Hinter dem Vergabe-System scheint ein komplexes Verfahren zu stecken  😉

Nun wollte ich meine Steuernummer wissen. Die steht nämlich nicht auf der Steuerkarte (wie sinnvoll). Ich bekam eine neue.
Dann meine Ident-Nr. Die kannte die Perle nicht (steht oben im Formularkopf). Ich ahnte Schlimmes. Es stellte sich aber nach kurzer Nachhilfe heraus, dass ich sie nicht brauche. Auch gut.

Dann fragte ich, wie ich meinen Zweitwohnsitz nachweisen kann. Auch das bekamen wir mit einigen Diskussionen hin. Ich habe alles.

Jetzt ging es aber ans Eingemachte:
Meiner Ex war ich 2007 zu Unterhalt verpflichtet. Und ich musste laut Urteil aus 2007 Geld aus mangelnder EU-Zahlung an die Arge zurückzahlen. Ab jetzt war das Mäusken überfordert, weil Rückzahlungen an die Arge ja keine Unterhaltszahlungen sind.
Das sehe ich aber anders. Die Arge zahle an die Ex. Nun stellte das OLG fest, dass ich in gewissen Umfang leistungsfähig war und das musste ich zahlen. Nur halt nicht an die Ex, sondern über die Ex an die Arge. Meine Steuerfrau meinte aber, dass hier nicht das Prinzip gilt, die Zahlungen dann zu berücksichtigen, wann sie gemacht wurden.

Ich sollte besser einen Steuerberater nehmen. Ich erklärte ihr, dass mit 3 Anlagen Kind und 2 Anlagen Unterhalt und einem Zweitwohnsitz nicht soviel Geld übrig sei, es Steuerhelfern in den Rachen zu stecken. Das verstand sie, mochte es aber nicht (nun muss sie die 'Säuberungsarbeit' leisten).
Interessanterweise komme ich wohl auch nicht um die Anlage U-Unterschriftenaktion.
Ich überlege, ob ich den Unterhalt übrigens berücksichtige. Der Effekt ist relativ gering, da ich nur ein halbes Jahr zahlte und halt auch nicht sehr viel. Mit der Unterschrift erinnere ich meine Ex aber andererseits daran, dass es dieses Jahr üppigst Steuern zurückgibt. Ich schlafe da wohl mal eine Nacht drüber.

Da ich eine 2. Anlage Unterhalt machen kann (Kind unter 3 Jahren mit LG). Hier kann ich nen Auszug aus dem BGB beilegen und Quittungen meiner LG über die erhaltenen Zahlungen (ist es nicht lustig, welche Tore sich damit öffnen?). Vielleicht ein Tip an andere unverheiratete Papis kleiner Kinder.

Naja, ich werde mich wohl noch ein wenig schlau machen und persönlich bei der Perle auftreten.

Laut meiner Berechnungen werde ich mit der Steuerkohle den RA bezahlen können, ohne ein Problem zu haben. Und der ein oder andere Euro wird wohl auch übrig bleiben. Z.B. für die Fleppe der LG....

Gruß,
Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2008 18:23