Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage bezüglich den Umlagen und hoffe ich bin in der richtigen Rubrik.
Anfang 2007 bin ich aus meinem Haus ausgezogen. Meine Familie wohnte weiter darin zahlte aber
keine Umlagen. Nach dem ich ihr eine Aufstellung gemacht hatte, zahlte sie für 2 Monate, stellte dann aber die Zahlung wieder ein.
Mittlerweile ist sie ausgezogen.
Es existierte kein Mietvertrag.
2 Mal hat sie bis jetzt eine Aufstellung bekommen mit der Aufforderung die Kosten zu begleichen.
kann ich die Umlagen mit einem Mahnbescheid einfordern?
Danke für die Tipps
clint
Moin,
ja, Mahnbescheid kann man immer schicken.
Vielleicht lässt sie sich ja davon beeindrucken.
Ob es was bringt, ist ne andere Frage.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
gibt es eine andere Möglichkeit an das Geld zu kommen oder kann ich das Geld abschreiben?
Gruß
clint
Hallo Clint,
wenn ich es richtig in Erinnerung habe bist Du EU-Zahler. In der EU/TU-Rechnung stehen doch für gewöhnlich solche Sachen drin, wenn der Wohnwert und die Kosten auseinanderfallen. Also schau besser erst nochmal in diese Rechnung bevor Du diese Kosten möglicherweise ein zweites Mal geltend machen willst.
Hallo,
ich zahle in der Tat TU und in der Zeit wo meine Ex noch in meinem Haus wohnte, wurde ihr ein Wohnvorteil angerechnet.
Das hat ihre Anwältin ausgerechnet. Da steht aber nichts von den Umlagen die während der ganzen Zeit
von meinem Konto abgebucht wurden.
Gruß
clint
Anwälte machen auch nicht das was richtig oder gerecht ist, sondern dass was ihrem Mandanten nützt.
Sie sind nicht dafür zuständig deine Interessen zu waren. Dafür bist du bzw. dein RA zuständig.
Du darfst das was RA schreibt niemals für bare Münze nehmen.
Du musst also deine Belange immer selbst in den Ring werfen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das hat ihre Anwältin ausgerechnet. Da steht aber nichts von den Umlagen die während der ganzen Zeit von meinem Konto abgebucht wurden.
Dann hefte es ab unter Lebenserfahrung. Wenn Du da über den Tisch gezogen worden bist ist es halt passiert, und was Du zuviel bezahlt hast ist ja nicht die gesamte Umlage, sondern nur 3/7 davon, nach Steuern vielleicht noch weniger.
(gibt's ab dem 1000. Beitrag eigentlich einen Stern mehr ? 🙂 )
@pappasorglos,
du bist ja praktisch eine Klasse für sich, wie man an deinem Untertitel erkennen kann.
Das ist natürlich mehr wert als 1.000 Sterne 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.