Trennungsjahr und G...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Trennungsjahr und Geltendmachung E-Unterhalt

 
(@max076)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

mein Steuerprogramm lässt für 2007 (Trennung 14.01.2007) die Eingabe des Unterhalts (ca. 6.600 €) an meine Ex-Frau zu.

Da ich ja im Trennungsjahr 2007 die Vorteile der Steuerklasse 3 genossen habe, ist das dann nicht widersprüchlich ? Also den U an die getrennt lebende Frau einzutragen und gleichzeitig die Vorteile der günstigeren Steuerklasse ? Das Programm nimmt es ohne Fehler jedenfalls an...

Es rechnet auch eine recht ohe Rückerstattung aus, ca. 2.500 Euro. Wäre ja klasse...

Danke für einen Hinweis...

Max

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2008 00:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wäre klasse, gilt aber nicht für dich.  :thumbdown:

Die Tatsache, dass das Programm das akzeptiert, liegt wohl daran, dass es nicht weiß, wer der U-Empfänger ist.
Könnte ja eine deiner zahlreichen anderen Exfrauen sein und dann geht das.

Wenn die U-Empfängerin gleichzeitig auch der Grund für deine Stkl. 3 ist wird nix draus. Ent- oder weder.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2008 00:48
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Max076,

vielleicht gelingt es mir, Licht ins Dunkel zu bringen. Mit der in 2007 gewählten Lohnsteuerklasse hat das nichts mehr zu tun.

Entscheidend ist, ob Du für das Jahr 2007 noch die Zusammenveranlagung mit Deiner Zukünftigen Ex machen willst oder ob ihr die getrennte Veranlagung wählt.

Prinzipiell setzt der Abzug von Unterhaltsleistungen (in Deiner Steuererklärung gem. Anlage U) an den getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehepartner voraus, daß dieser diese empfangenen Unterhaltsleistungen (in seiner Steuererklärung) angibt und somit als Einkünfte der Besteuerung unterwirft. (Du erkennst die Logik: Abzug bei A setzt Hinzurechnung bei B voraus!).

Solltet ihr noch zusammen veranlagt werden, ist das ein internes Nullsummenspiel, da der Ehemann den Abzug in Höhe von X € begehrt, die Ehefrau Einkünfte von (genau: ebenfalls!) X € angeben muß. Und ich schätzte mal, diese Hinzurechnung bei der Ehefrau hast Du in Deinem Programm nicht vorgenommen ...

Im Falle der getrennten Veranlagung gibt jeder seine Steuererklärung ab; dann erfolgt der Abzug der Unterhaltsleistungen beim Mann - und er hat einen Steuervorteil; und bei der Frau ergibt sich u.U. eine Nachzahlung, weil die an sie geflossenen Unterhaltsleistungen bisher noch nicht besteuert wurden.

Also: Prüfe, ob Deine Eingaben vollständig sind und dann befrage Dein Programm mal, ob eine Zusammen- oder getrennte Veranlagung (insgesamt) günstiger ist!

Alles klar?

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2008 14:35