Steuerlich relevant...
 
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Steuerlich relevanter Trennungszeitpunkt ?

 
(@drbeka)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

meine Frau hat sich vor ca. 1 - 2 Jahren von mir getrennt (wollte frei sein für eine neue Liebe). Anfangs wollte sie noch weiter zusammen mit mir im gemeinsamen Haus mit den 3 Kindern leben, aber Anfangs letzten Jahres hat sie sich entschieden, sich endgültig zu trennen, weshalb wir mitte 2005 zu einem Mediator gegangen sind und Ende 2005 von ihr die Scheidung eingereicht wurde.
Ausgezogen ist sie dann April 2006, bis dahin habe ich noch alle Kosten (wenn auch unfreiwillig) für sie getragen, also Wohnkosten, Telefon, Strom, .....
Bis Mitte 2005 haben wir auch noch gemeinsam mit den Kindern in der Küche gegessen, sie hat lediglich Anfang 2005 ein Zimmer im DG unseres Hauses bezogen. Anfang 2006 hat sie sich auf ihrer Steuerkarte den Wechsel auf "dauernd getrennt lebend" eintragen lassen und dabei als Trennungsdatum 1.1.2006 angegeben.
Jetzt plötzlich, im Rahmen der gemeinsamen Steuererklärung, hat sie gegenüber dem Finanzamt angegeben, wir wären schon seit November 2004 getrennt lebend. Obwohl ich dem Finanzamt gegenüber dies bestritten habe und auch jede Menge Indizen angegeben habe (gemeinsamer Haushalt bis 2006, gemeinsames Essen, gemeinsames Konto, gemeinsam genutztes Auto, ...)  hat das Finanzamt ihr geglaubt und natürlich sofort eine Steuernachzahlung von mehreren Tausend von mir verlangt.

Was kann ich da tun ?

Wonach richtet sich, ab wann man vor dem Finanzamt getrennt ist ?

Wie kann man das belegen bzw. muß sie das nicht belegen wenn sie etwas anderes angibt ?

Ich bin da ziemlich frustriert, da ich mit der Versorgung meiner beiden bei mir lebenden kleinen Kinder schon ziemlich stark belastet bin und jetzt auch noch soviel nachzahlen soll, irgendwie habe ich das Gefühl, sobald eine Behörde für sich einen finanziellen Vor- oder Nachteil sieht entscheidet sie einfach so, wie sie die meisten Vorteile hat (ähnliches habe ich schon bei meinem Antrag auf Unterhaltsvorschuss erlebt, da ich für die beiden Jungs keinen Unterhalt erhalte).

Wer weiß Rat ?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2006 18:09
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Dr. B.K.,

vielleicht helfen folgende Themen:

>hier< und >dort<.

Ausgezogen ist sie dann April 2006, bis dahin habe ich noch alle Kosten (wenn auch unfreiwillig) für sie getragen, also Wohnkosten, Telefon, Strom, .....
Bis Mitte 2005 haben wir auch noch gemeinsam mit den Kindern in der Küche gegessen, sie hat lediglich Anfang 2005 ein Zimmer im DG unseres Hauses bezogen. Anfang 2006 hat sie sich auf ihrer Steuerkarte den Wechsel auf "dauernd getrennt lebend" eintragen lassen und dabei als Trennungsdatum 1.1.2006 angegeben.

1. Im April 2006 ist sie ausgezogen. Dies läßt sich ja wohl durch eine entsprechende (Um-)Meldebescheinigung beweisen.
2. Sie hat angegeben, dass ihr seit dem 1.1.2006 getrennt seid. Ich denke zusammen mit der Ummeldebescheinigung hat sie ein Problem, nun plötzlich zu erklären, wieso ihr schon seit November 2004 getrennt lebt.

Generell (s. auch die aufgeführten verlinkten Beiträge): Wehre dich höflich, aber bestimmt - gegenüber der "Ex" und dem Finanzamt.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 18:59
(@drbeka)
Schon was gesagt Registriert

vielen Dank für die Antwort.

Im Prinzip kann ich praktisch alles belegen (Ummeldung, Verfügung über gemeinsames Konto, Übernahme gemeinsamer Kosten, ...).
Das habe ich ja auch dem FA gegenüber schriftlich dargelegt, mich wundert jetzt eben, dass durch den Steuerbescheid auf Basis "getrennt lebend" alles ignoriert wurde und der bequeme Weg der Steuerforderung gewählt wurde.

Ich versuchs mal mit den erwähnten Hinweisen (Hinweis auf Klage auf Zustimmung zur gemeinsanen Veranlagung usw.), bin aber wegen des langwierigen Kleinkrieges schon ziemlich gefrustet und sehe auch von Seiten der Ämter überhaupt keinen Willen auf Klärung der wirklichen Tatsachen (und dann muß ich auch noch freundlich sein, wenn sie mal bereit ist die Kinder für zwei Tage zu sich zu nehmen).

Gruß

Bertram


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2006 19:48
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

...endgültig zu trennen, weshalb wir mitte 2005 zu einem Mediator gegangen sind und Ende 2005 von ihr die Scheidung eingereicht wurde.

Mal von der anderen Seite kommend: Bedeutet dies nicht, dass ein Trennungsjahr voraus gegangen sein muss?!? Dann wird Ende 2004 plausibel glaubhaft. Nur hat sie selbst dann bei den Angaben für die Steuerkarte falsche Angaben gemacht.

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 21:18
(@drbeka)
Schon was gesagt Registriert

hi neuezeit,

zu einer wirklichen Trennung (mit folgendem Trennungsjahr) gehört doch aber mehr wie nur eine geänderte geistige Einstellung ("ich fühle mich ab jetzt getrennt"), da kann man doch nicht nach wie vor in denselben Räumen leben, sich alles wie gewohnt vom Ehemann bezahlen lassen, wie gewohnt mein Konto benutzen, wie gewohnt mein Auto benutzen, gemeinsam mit den Kindern essen usw. usw. ?
Oder liege ich da falsch ?
(immerhin hat sie selbst erst im Laufe von 2005 sich zur Scheidung entschieden, da erst hat sie dann auch einen Anwalt aufgesucht)

Gruß
Bertram


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2006 01:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin drbeka,

eine Trennung innerhalb der Ehewohnung braucht schon gewisse Formalien; mal eben im Nachhinein überlegen, dass man sich schon vor einem Jahr getrennt habe, funktioniert nicht. Die Gerichte legen dabei auch durchaus strenge Massstäbe an.

Nimm das Stichwort von der "Trennung von Tisch, Bett und Kasse" - erst, wenn das bejaht werden kann, gibt es eine rchtsgültige Trennung. Viele Paare machen in dieser Situation auch eine so genannte "Trennungsvereinbarung", in der beispielsweise steht, wer welche Räume benutzt und wie die Benutzung von Gemeinschaftsräumen wie Küche und Bad geregelt ist.

Beim Einkaufen muss jeder für sich selbst sorgen und eben tatsächlich für sich selbst einkaufen. Schlimmstenfalls gibt's ein "Brett" im Kühlschrank: Die linke Milch ist meine, die rechte Deine. Und wie gesagt: Auch die Konten müssen auseinanderklamüsert sein. Auf Kosten des anderen leben und trotzdem das Getrenntleben behaupten - das wird nix.

Meine Ex hat unseren Trennungszeitpunkt nachträglich auch um ein halbes Jahr vorzudatieren versucht; unter anderem, um Trennungsunterhalt zu erschleichen. Nachdem sie verstanden hat, dass das versuchter Prozessbetrug ist, hat sie das aber ganz schnell wieder bleiben lassen.

Was Euer Finanzamt angeht: Jede Steuererklärung wird unterschrieben mit der ausdrücklichen Angabe, alles nach bestem Wissen und Gewissen erklärt zu haben. Da sollte Dein Exchen nicht leichtfertig damit umgehen; das kann fies werden.

Ein tüchtiger Anwalt sollte hier passende Schreiben verfassen. Dir allein wird sie nicht glauben...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 02:03
(@drbeka)
Schon was gesagt Registriert

hi,

das mit dem tüchtigen Anwalt ist leider so ein Problem, er sagt er kennt sich mit den Steuersachen nicht aus, ich muß deshalb recht viel selber machen (er meinte, ich solle einfach dem FA darlegen, was meiner Meinung nach gegen die Aussage meiner Frau spricht, dann würde Aussage gegen Aussage stehen).

Das FA hat leider trotz meiner Erläuterungen einfach eine Getrenntveranlagung gemacht und fordert jetzt ca. 5000 Euro Steuern nach, ich bleibe also nicht nur auf den Kosten sitzen, die meine Nochfrau eigentlich tragen muss (immerhin fühlte sie sich ja getrennt), sondern werde auch noch wie ein Alleinstehender ohne Frau behandelt (ganz davon abgesehen dass ich für meine 2 Kinder keinen Unterhalt erhalte und auch die Sonderausgaben für Kinderbetreuung praktisch nicht ersetzt bekomme).

Kann ich da jetzt nur über eine Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung von meiner Noch was tun, oder kann ich das FA dazu bringen, ohne Hilfe meiner Frau eine gemeinsame Veranlagung zu machen ?

vielen Dank nochmal für die gute Hilfe hier in diesem Forum, das ist wesentlich mehr, als ich bisher von Anwälten bekommen habe.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2006 03:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Drbeka,

der Anwalt muss hier kein Steuerexperte sein; er soll Exchen lediglich schriftlich auf die Folgen einer Falschangabe aufmerksam machen und eine Frist zur Korrektur setzen. Natürlich wirft man da nicht mit Wattebäuschchen, sondern ist "Mitglied im Verein für deutliche Aussprache". Das wäre mein erster Schritt. Wenn nach Ablauf der Frist nichts passiert ist, geht es in 2. Instanz zum Finanzamt. Falls es dort schon "brennt" und die bald Geld haben wollen: Erst einmal Aufschub der Vollstreckung beantragen.

Schlimmstenfalls musst Du warten, bis das gerichtliche Scheidungsverfahren läuft. Dort wird der Trennungszeitpunkt unbedingt eine Rolle spielen, denn mit ihm beginnt das Trennungsjahr zu laufen, und ohne dieses gips keine Scheidung. Das Gericht will hier also IMMER eine Zeitpunkt wissen. Wenn Du Dich mit Deiner Ansicht glaubhaft durchsetzt, hast Du irgendwann wenigstens ein Verhandlungsprotokoll mit einem Trennungszeitpunkt in der Hand - und das kriegen dann die Finanzer.

Dein Exchen ist übrigens gesteigert erwerbsverpflichtet, weil Eure unterhaltsberechtigten Kinder bei Dir leben. Auch darauf sollte Dein Anwalt sie aufmerksam machen; "ich find halt nix" wird zum Nachweis der Beschäftigungssuche nicht genügen. Notfalls muss sie eben putzen gehen.

Alles wird gut! 🙂

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 03:55
(@schaufel293)
Zeigt sich öfters Registriert

Maßgebend, ob hier Einzelveranlagung oder die Möglichkeit der Zusammenveranlagung in Betracht kommt, ist das sogenannte dauernde getrennt leben.
Sofern ihr im Jahr 2005 auch nur einen Tag zusammen gewohnt habt, gibt es keine Einzelveranlagung, sondern das Wahlrecht auf getrennte Veranlagung oder Zusammenveranlagung.

Es ist also zu prüfen, ab wann ihr dauernd getrennt lebt, einfach gesagt sagt man immer, getrennt von Tisch und Bett.

Das Finanzamt kann dies nur aus äußeren Beweisanzeichen ableiten, also Angaben der Ehegatten, Ummeldung u.s.w. ( ein getrennt leben gibt es ja auch oft in derselben Wohnung )

So wie Du die Umstände schilderst, habt ihr in 2005 noch eindeutig zusammen gewohnt, wobei bereits ein Tag ausreichen würde. Lege gegen den Steuerbescheid Einspruch ein, beantrage Aussetzung der Vollziehung ( damit Du erst mal nichts bezahlen musst ) und begründe den Einspruch mit den Argumenten, Auszug, Ummeldung u.s.w.

Das sollte zumindest dazu führen, dass Du erst mal nichts bezahlen musst. Dann brauchst Du eine gemeinsame Steuererklärung mit Unterschrift und Zustimmung Deiner Frau zur Zusammenveranlagung, die notfalls auf zivilrechtlichen Weg durchgesetzt werden muss.
Kann langwierig werden, aber im Ergebnis müsstest Du erfolgreich sein.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 12:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus drbeka,
wenn Du /Anwalt Exchen schreibt, vergesst nicht, ihr dazulegen, daß sie für den Dir möglicherweise entstehenden steuerlichen Schaden aufgrund der von ihr eingereichten Erklärung regreßpflichtig ist, sofern sie auf Einzelveranlagung weiterhin bestehen sollte.

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 13:15




(@drbeka)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen,

ihr macht mir jetzt wirklich wieder Mut, ich werde also folgendermassen vorgehen:

1. Ex darauf hinweisen, dass sie verpflichtet ist der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen (u.a. wegen Grundsatz der "nachehelichen Solidarität") und Frist für ihre Zustimmung gegenüber dem FA setzen.
    Auch darauf hinweisen, dass ich ansonsten gegen sie auf Klage auf Zustimmung erheben werde und auch auf Anspruch auf zivilrechtlichen Schadensersatz hinweisen.

2. bei FA Widerspruch einlegen mit nochmaligem Hinweis auf wirkliches Trennungsdatum (inklusive Beweise dafür) und Aufschub verlangen mit dem Hinweis,
    dass ich die Ex auf Zustimmung verklage.

3. auf Ergebnis von 1. warten und eventuell dann klagen.

Gruss
Bertram


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2006 17:29
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@drbeka hattest du die Est.-Erklärung denn schon abgegeben ?

Wenn nicht ... Zus.-Veranlagung ankreuzen...
FA fragte dann (so war es bei mir), ob du EX verklagen möchtest  😉
Parallel Briefchen an EX raushauen.

Lies auch mal hier http://www.vatersein.de/forum-topic-7599.0.html

The same Procedure  😉

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 17:49
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hai Betram,
vielleicht ist es auch nützlich, in dem Schreiben an EX zu verdeutlichen, dass DEIN steuerlicher Nachteil sich aus einer möglichen Nachzahlung ans FA + (!!!) mögliche entgangene, anteilige Rückserstattung = möglicherw. jede Menge Mücken sich zusammensetzt.
Vielleicht lässt sie das erst mal erblassen  😉 und demzufolge ihren Standpunkt überdenken!

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 18:01
(@drbeka)
Schon was gesagt Registriert

@babbedeckel
die Steuererklärung hatte ich schon abgegeben, jedoch ohne Unterschrift meiner Ex, weil sie "sich selber direkt mit dem Finanzamt drum kümmern wollte", wie das gemeint war habe ich jetzt ja gesehen.
Das FA hatte mich auf ihren Wunsch nach Getrenntveranlagung dann um Stellungnahme dazu gebeten, was ich auch ausführlich mit einzelnen Nachweisen getan hatte. Die Sachbearbeiterin hat das aber alles ignoriert und kurz darauf den Steuerbescheid auf BAsis der Getrenntveranlagung geschickt.

Inzwischen habe ich nochmal persönlich mit einer Sachbearbeiterin gesprochen, die vorherige SB ist inzwischen nicht mehr da und die neue schien etwas zugänglicher zu sein. Ich solle Widerspruch einlegen und nochmal meine Gründe darlegen, es würde eventuell dann "recherchiert" werden.
Mein RA meint inzwischen ebenfalls, dass meine Ex zur Zustimmung verpflichtet wäre, da sie ja 2005 sowieso keine Steuer bezahlt habe.

Ich werde also wie geplant Widerspruch einlegen und meiner EX mit der Klage drohen, wenn die SB so handelt wie sie geklungen hat wird sie eventuell von sich aus eine Zusammenveranlagung machen, laut meinem RA wäre das von seiten des FA möglich, wenn sie keine Steuern bezahlt hat.

Also mal sehen was dabei raus kommt, vielleicht geht es ja doch noch einigermaßen glimpflich aus.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2006 02:08
(@babbedeckel)
Registriert

Moin,

@drbeka, ich hatte auch erstmal einen Hals geschoben.
Wenn EXchen kein Einkommen hatte, dann ist die Wahrscheinlichkeit
höher, daß du das durchbekommst, ohne das ganze Prozedere, wie
Verklagen etc.
Mach´dir darum keinen Kopp...EXchen wollen uns nur ärgern  😉

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2006 10:06
(@drbeka)
Schon was gesagt Registriert

hallo an alle,

vielen Dank noch mal für die Unterstützung, zumindest dieses Problem scheint jetzt glücklich gelöst zu sein.
Nachdem ich meiner Ex freundlich geschrieben habe, dass sie sich das mit der Getrenntveranlagung nochmal überlegen solle und mit Klage gedroht habe, hat sie diese Woche doch tatsächlich beim Finanzamt ihre Unterschrift geleistet und das Finanzamt hat daraufhin meinem Einspruch zum Bescheid stattgegeben und wird einen neuen auf Basis Gemeinsamveranlagung nachreichen, ich muss also nichts nachzahlen (eventuell kommt sogar noch was raus).

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2007 01:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup:


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2007 01:59