Moin,
habe mal ein paar Unklarheiten, die ich gerne für weitere Schritte vorab geklärt haben möchte.
Die Trennung verläuft zäh und langsam, meine Frau hat halt wenig Bedürfnis ihren Standard zu verschlechtern.
Nun kam mir die Idee, die Steuerklasse spontan auf 1 zu ändern. Da ich bisher nicht weiss welchem Trennung stermin sie zustimmen wird und ob mir somit Trennungsunterhalt übergebügelt wird.
Getrennt: September 2008
Den Kindern vermittelt: April 2009
Steuerlich gesehen, darf ich ja aber nicht so lange getrennt gewesen sien mit der Klasse 3.
Da ich nun nicht weiss, ob meine Frau einer Rückdatierung der Trennung zustimmt, da sie zuerst einen Anwalt suchen will, in aller Ruhe im Mai, könnte es auch sein, daß sie behauptet Trennung erfolgt erst wenn wir ausziehen.
Kurze Info aus anderen Beiträgen:
Auszug meinerseits nicht möglich wegen gemeinsamen Mietvertrag und Weigerung der Kündigungsunterschrift durch sie. Somit Hänge ich mit dem Trennungstermin in der Luft und bin irh "ausgeliefert".
Befind emich seit dem 28.01. wegen burn out in AU, seit dem 10.03. im Krankengeld.
Somit hat der Wechsel der Klasse ja derzeit überhaupt gar keine AUswirkung, oder ?
Lt. Therapeuten wird meine genesung erst nach Auszug erfolgen, also bin ichb noch bis Herbst im KG.
Wenn ich jetzt einfach zum FA gehe und die Steuerklasse zum 28.01.2013 auf 1 rückdatiere, muß ich zwar für Januar und Februar denke ich mal Steuern nachbezahlen ( 300 € Steuervorteil der Klasse ).
Aber ich habe damit doch einen Trennungstermin fixiert und für den zu berechnenden Trennungsunterhalt begebe ich mich doch in eine bessere Position, oder ?
Gehe ich damit ein Risiko ein ?
Habe ich etwas falsch durchdacht ?
Moin.
Du hast jetzt schon ein Problem, weil du sie nicht geändert hast.
Das hättest du schon 2009 machen müssen.
Rückwirkend ändern kannst du sie nicht aber du solltest das nun schleunigst nachholen.
Verstehe ich das recht, dass ihr noch zusammen lebt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Laird,
da hast du dir ja 'ne hübsche Zeitbombe unter deinen eigenen Hintern gelegt, sowohl hinsichtlich der steuerrechtlichen Seite als auch hinsichtlich des Erpressungspotenzials, welches sich deiner Demnächst-Ex hierdurch gegen dich eröffnet.
Aber wenn ich deine Angaben richtig verstehe, dann seid ihr ja eigentlich noch gar nicht wirklich getrennt - denn wenn ihr es wäret, dann hättet ihr ja u.a. längst die Steuerklassen anpassen müssen, und euch insbesondere auch in der Steuererklärung als "getrennt lebend" deklarieren müssen. Außerdem, ihr wohnt ja noch unter einem Dach und ihr werdet bestimmt noch ein paar weitere Aspekte vergessen haben, die erfüllt sein müssen, wenn man unter einem Dach auch offiziell getrennt leben will. Ist doch so, oder?!?
Unter dieser Annahme wäre es m.E. zwecks Schadensbegrenzung am besten, du würdest jetzt möglichst schnell und möglichst unauffällig von Steuerklasse III nach Steuerklasse IV wechseln. Also am besten mit Einverständnis von Madame (die ja zeitgleich von Steuerklasse V ebenfalls nach Steuerklasse IV wechseln muss) und ohne den Versuch der Rückdatierung (sogar wenn das überhaupt ginge - es würde unweigerlich Fragen aufwerfen, die du eigentlich gar nicht hören möchtest).
Die "richtige" Trennung erfolgt dann halt erst jetzt, in diesen Tagen ...
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Wir wohnen noch zusammen, und meine Frau ist nicht berufstätig.
Und es sind ein paar Haken, weswegen sie einer Rückdatierung widersrepchen kann.
Ich esse die Hälfte die Woche vom Brot mit, was sie von dem Haushaltsgeld kauft, das ich ihr überweise. Ich esse aber immer alleine.
Und sie wäscht meine Wäsche, jedoch getrennt vom Rest der Wäsche.
Unterschreiben tut sie GAR NIX.
Ich bekomm also nur geregelt, wa sich alleine tun kann.
Kann ich den Wechsel selber und alleine vornehmen ?
Moin,
Du solltest erstmal gucken, dass Du die ganzen anderen Baustellen erledigst. Die Steuerklasse kannst Du beim Servicecenter des Finanzamts ändern lassen (wenn der Arbeitgeber noch nicht auf elektronische Lohnsteuer umgestellt hat, Karte aushändigen lassen).
Wie kann man bitte so weiterleben? Jedes Jahr Ehezeit bringt Dir Nachteile beim Versorgungsausgleich.
Da ich nun nicht weiss, ob meine Frau einer Rückdatierung der Trennung zustimmt, da sie zuerst einen Anwalt suchen will, in aller Ruhe im Mai, könnte es auch sein, daß sie behauptet Trennung erfolgt erst wenn wir ausziehen
Mann oh mann, wach mal auf bitte. Willst Du dich noch länger vorführen lassen? Dann kommt das nächste Kaffeekränzchen dazwischen und dann wird es erst Mai 2014 etwas. Mach bitte selber einen Termin beim Anwalt und lass Dich beraten. Du bist von Deiner "DEF" schon mächtig über den Tisch gezogen worden und solltest jetzt mal selber handeln. Gruß Ingo
Ja ich weiss, das ich ihr gegenüber zu gutmütig bin und war. Lässt sich schwer ablegen, nachdem ich mich 20 Jahre um sie gekümmert habe. :redhead:
Haben in der Firma ElStAm seit Januar. Habe seit 2010 keine Karte mehr bekommen, galt seitdem bis Ende 2012.
Ich mußte wegen Kinderanzahlberichtigung mal nen Formular in dem scheiß undurchsichtigen Formularfindmichblossnichsystem vom Staat suchen.
Bitte nich wieder ! :knockout:
Kann ich da nich einfahc zum Finanzamt hindackeln und das mündlich aufgeben, das dämliche Formular find ich da nie online.
Hallo Laird,
da LBM heute mutmaßlich etwas besseres zu tun hat, als sich hier im Forum herumzutreiben, versuche ich mich mal an einer Antwort.
Ich mußte wegen Kinderanzahlberichtigung mal nen Formular in dem **tsts - ID 1** undurchsichtigen Formularfindmichblossnichsystem vom Staat suchen.
Ich vemute mal, du meinst dabei ganz konkret dieses Formularfindmichblossnichsystem?
Bitte nich wieder ! :knockout:
Doch, doch.
Ich könnt' dir ja auch den Direktlink auf die PDF-Datei einstellen, aber da dich das Finanzamt sowieso, wie jeden von uns, noch bis ans Lebensende begleiten wird, ist der Lerneffekt größer, wenn ich dich da "von Hand" hindurchlotse. Also:
Auf obiger Seite gibt es am linken Rand das "Formularcenter". Im Formularcenter selbst gibt es dann am linken Rand "Formulare A-Z", und da diese Formularliste erwartungsgemäß ungefähr so lang ist wie eine abgewickelte Rolle Klopapier, klickst du oben gleich auf den Buchstaben "L", und landest damit zielgenau bei "Lohnsteuer". Bei den Lohnsteuerformularen gibt es dann den "Antrag auf Steuerklassenwechsel" (Nr. 20).
Du kannst das Formular wahlweise am Rechner ausfüllen und dann ausdrucken (bitte beachte, dass dieses Formular zwei Seiten hat, erfahrungsgemäß übersieht man das leicht, wenn man's am Rechner ausfüllt); oder, wenn dir das zu kompliziert ist: Einfach die PDF-Datei herunterladen, das Blanko-Formular ausdrucken, und es wie in der guten alten Zeit mit Kugelschreiber ausfüllen. Geht manchmal schneller, als sich mit den Tücken der Software herumzuschlagen 😉
Kann ich da nich einfahc zum Finanzamt hindackeln und das mündlich aufgeben, das dämliche Formular find ich da nie online.
Natürlich. Du kannst nach wie vor persönlich beim Service-Center des Finanzamtes aufschlagen und dir selbiges Formular geben lassen. Entweder liegt's gleich zum Mitnehmen in der Eingangshalle, ansonsten händigen dir die freundlichen Mitarbeiter am Empfang diesen Wisch aus.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. da es um Behörden und Formulare geht, hier der unvermeidliche Hinweis auf Passierschein A 38 😉
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
ja exakt die Seiet meinte ich. ich hab mir nen Wolf gesucht nach dem elenden Formular um meine Kinderanzahl wieder zu berihctigen. Ich bin dabei fast verzweifelt bei der Masse an Formularen.
Und weiss man den amtlich korekten Namen des Formulars nicht, dann ist man verloren im Dschungel.
Ich danke dir für die Lotsentätigkeit.
Und als ich diese Seite zum 1. Mal sah, dachte ich SOFORT an die von dir beschriebene Filmszene. Aber das Lachen und Schmunzeln verging mir beid er Suche imme rmehr und wich einer unbändigen Mordlust an dem Verbrecher, der so ein unübersichtlichen Müll verzapft hat.
Edit sagt:
Wofür ist denn dann noch dieses Formular hier sinnvoll ?
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=2
Ach ja,
welches Trennungsdatum targe ich denn da jetzt ein ?
28.04.
01.05.
oder da ja eh Latte, weil seit 10.03. Krankengeld den 15.03.
Ist das für mich hilfreich den Trennungsunterhalt zu verkürzen und somit die Scheidung vorzuziehen, damit ich nich völlig ausblute ?
Moin.
Lässt sich schwer ablegen, nachdem ich mich 20 Jahre um sie gekümmert habe.
Ich esse die Hälfte die Woche vom Brot mit, was sie von dem Haushaltsgeld kauft, [...]
Und sie wäscht meine Wäsche,
:question: bin mir nicht sicher, wer sich hier um wen kümmert...!?
Also klar ist, das es sehr gute Gründe geben kann nicht auszuziehen (Kinder, Mietvertrag,...). Wenn man dann aber - so schwer es letztlich ist - getrennt in einem Haushalt leben will, dann müsste das mE anders aussehen.
Aber letztlich ist das Trennungsdatum und die Änderung der SK nur ein kleiner Teil. Mir scheint, Dir fehlt jedweder Plan, wie es nun weiter gehen soll!?
Getrennt: September 2008
War wahrscheinlich recht bequem so in den verg mehr als 4 Jahren :puzz:, die Konsequenz hast Du jetzt leider auf der gesundheitlichen Seite bekommen.
Gruss, Toto
Moin,
deshalb noch mal der Rat, Dir jetzt anwaltlichen Rat einzuholen. Durch den Fehler, die Trennung nicht sofort zum 01.01. 2009 dem Finanzamt anzuzeigen, hast Du den Kardinalfehler bei Trennungen begangen: Du hast Dich erpressbar gemacht.
Denn das einfachste ist es, die Trennung wirklich durch die Umstellung der Lohnsteuerklassen zu beweisen. Dies hast Du bewußt nicht gemacht. Und die Steuervorteile für die 4 Jahre natürlich mitgenommen. Das Du dabei weitere Vorteile (auf Grund der Berechnung Deines Arbeitslosengeldes / Krankengeldes) mitgenommen hast, kommt dazu.
Wir kennen Deine Exe nicht. Denn nun kann sie Dir stets damit kommen "Ich zeig Dich beim Finanzamt an, wenn Du jetzt gehst". Über die rechtlichen Konsequenzen aus diesen Verfehlungen solltest Du dich im Vorfeld informieren, bevor hier die nächste Baustelle (insbesondere bei einer unkooperativen Exe) auf Dich zu kommt. Gruß Ingo
Moin Laird,
welches Trennungsdatum targe ich denn da jetzt ein ?
28.04.
01.05.
Steuerrechtlich ist es egal, denn der Wechsel gilt rückwirkend für das ganze Jahr.
In Bezug auf die Scheidung spielt es insofern eine Rolle, als das sich daraus der Beginn des Trennungsjahres ergibt.
Gruß
Brainstormer
Eigentlich liegt hier doch bis heute gar keine Trennung vor.
1) Kläre für dich, ob du dich wirklich trennen willst - vielleicht isses ja auch gamnz schön, so wie es ist???
2) Ziehe die Konsequenzen, d.h. räumliche Trennung so schnell wie möglich.
3) Wechsle die StKl zum 1.1.14
Meine Güte, "getrennt" seit 2008 und doch immer noch zusammen. In dem Jahr habe ich geheiratet...
Moin,
Du hast Recht ich versuche grade eiin wenig Licht ins DUnkel zu bringen. Ich hab derzeit keinen Plan, ob ich jetzt aggressiv oder kooperativ vorgehen soll. Es geht nur eines von beidem, denn sobald ich einmal Durck mache, macht sie absolut Dicht und das für immer in dieser Sache. So ist sie nunmal, drum mag ich keine Ultimaten aufzeigen oder Zwang ausüben, dann kann ich gleich alles hinwerfen.
Und gesundheitlich hats du leider vollkommen Recht, es war ein großer Fehler.
Bequem in der Hinsicht, daß ich meine Kinder jeden Tag sehen konnte und ich allen weiterhin den Lebensstandard erhalten konnte, im guten Glauben es sei das Beste für die kids. War aber nich in allen Punkten so, wie ich leider erst jetzt feststellen konnte.
Das KG ist ja erst seit März und natürlich auch auf Basis Kl. 3. War ja nich geplant den Klappkasper zu machen.
Trennung und SCheidung definitiv. WObei ich schon Angst habe, daß es zu spät ist. Mai 2014 hab ich 10 Jahre voll und evtl. dann Ehegattenunterhalt im NAcken.
Also ich habe mich um sie gekümmert, finanziell und wenns mal um Behörden, Versicherungen etc. ging. Da hat sie keinen Plane von, das landet dann auf meinem Schreibtisch.
Jedoch hat sie gewaschen und seit der Trennung kaufe nicht mehr ich, sondern sie größtenteils ein. Und von dem eingekauften esse ich nunmal auch mit. Um einkaufen zu können überweise ich ihr jeden Monat Haushaltsgeld.
Gruß
Laird
So, dumme Frage hinzu ...
Habe mir das Formular"Antrag auf Steuerklassenwechsel der Ehegatten" jetzt ausgedruckt.
Beim ausfüllen bemerke ich gerade, daß das evtl. doch nicht richtig sein kann ?
1. geht dieses Formular davon aus, daß beide Ehegatten arbeiten, ich arbeite aber als Einziger.
2. Kann ich dadurch nicht in die Kl. 1 wechseln.
3. Muß meine Frau mit unterschreiben, das wird also so nix. Das tut sie nämlich nicht, ohne Anwalt.
Ich bekomm langsam nen Drehwurm in diesem Teufelskreis.
Moin Laird,
also ich habe dieses Formular ohne Unterschrift der Ehefrau eingereicht und es wurde kommentarlos akzeptiert.
Was den Teufelskreis betrifft, so wirst du dort - mit Blick auf auf deine anderen Threads - meiner Meinung nach nur rauskommen, wenn du endlich zu einem Anwalt gehst und dich beraten lässt. Ansonsten verschiebst du den finanziellen Crash lediglich weiter in die Zukunft.
Gruß
Brainstormer
Ok, danke dir. Dann geb ich das auch mal stumpf so ab.
Ja ich such ja schon nen Anwalt. 7 hab ich noch in der engeren Wahl. Frage schon überall ob einer derjenigen Bekannt ist um einschätzen zu können ob der gut genug ist. Mir scheint ich brauch hier einen sehr guten Ra.
So, war leider schon zu das Finanzamt.
Aaaaber, Sachbearbeiterin draussen getroffen.
Sie sagte mir, ohne Unterschrift der Ehefrau nehmen sie es nicht an, steht auch auf dem Formular, sagte sie mir noch einmal.
Außerdem wird im Trennungsjahr die Steuerklasse eh nicht verändert, sodnern erst danach. Und da ich die seleb Adresse wie meine Frau angegeben habe, ist ja noch nicht einmal die Trennung vollzogen. Ich soll nach erfolgtem Umzug das Formular mit Unterschrift meiner Frau nochmals beibringen.
Jetzt bin ich derbe verunsichert. :puzz:
Moin - um es nochmal zu verdeutlichen:
- Wenn ihr schon seit mehreren Jahren in Trennung lebt (auch unter einem Dach), dann ist es schlicht weg Steuerhinterziehung, dass ihr noch gemeinsam veranlagt seid! Ich kann mir zwar nicht vorstellen, wie diese gelebte Trennung angesichts der von Dir geschilderten Vermischung in vielfältiger Hinsicht zu beweisen wäre, aber hier droht bei einer irrational agierenden Scheidungsgegnerin zunächst einmal Erpressungspotential.
- Um eine Scheidung in diesem Jahr zu erreichen zu können, solltest Du überlegen, ob es nicht im vergangenen Jahr einen Sachverhalt gibt, der Eure Trennung belegt. Damit wäre der Trennungszeitpunkt in 2012 und für eben dieses Jahr eine gemeinsame Veranlagung rechtens. Für das lfde Jahr 2013 müsstest Du dann asap die SK auf 1 ändern. Und das Trennungsjahr läuft dann demnächst ab.
- Wenn der Trennungszeitpunkt erst in diesem Jahr liegt, dann musst Du die SK erst für kommendes Jahr auf 1 ändern. Allerdings läuft dann das Trennungsjahr auch erst jetzt los. In jedem Fall übrigens solltest Du die SK 4 wählen, um Dein netto nicht schöner zu rechnen als es letztlich später sein wird - wobei das vermutlich bei Deinen KG-Zahlungen eh irrelevant ist.
Sollte ich etwas falsch geschrieben haben (ich bin alles andere als ein Steuerexperte) bitte ich LBM um Verbesserung 😉
gruß, toto
Sie sagte mir, ohne Unterschrift der Ehefrau nehmen sie es nicht an, steht auch auf dem Formular, sagte sie mir noch einmal.
Ich habe gerade nochmal nachgesehen...ich habe dieses Formular an's Finanzamt geschickt und da ist kein Hinweis drauf, dass die Ehefrau unterschreiben müsste.
Und da ich die seleb Adresse wie meine Frau angegeben habe, ist ja noch nicht einmal die Trennung vollzogen. Ich soll nach erfolgtem Umzug das Formular mit Unterschrift meiner Frau nochmals beibringen.
Das ist Blödsinn, denn die Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen.
Gruß
Brainstormer