Liebe Forumsgemeinde,
Die Steuererklärung 2014 steht bald an und das es das Trennungsjahr ist, mache ich mir so meine Gedanken.
Trennung seit 1.08.2014, Steuerklassen 3 ich und Ex 5. Ab Trennung habe ich Ihr monatlich 266,46€ als Ausgleich zwischen Steuerklasse 2 und 5 bezahlt.
Ich werde die gemeinsame Veranlagung für 2014 beantragen.
Wie und wann kann ich den gezahlten Steuerausgleich verrechnen? Bei einer eventuellen Erstattung?
Oder muss ich irgendwie fiktiv auch eine getrennte Veranlagung erstellen?
Danke & Gruß
Gar nicht.
Bei gemeinsamer Veranlagung kommt am Ende auch ein gemeinsamer Betrag raus, den ihr gemeinsam zurück erhaltet oder nachzahlen müsst.
Der Staat hält sich bei der Verteilung raus.
Du musst dich also mit ihr darüber auseinandersetzen, wie ihr das verrechnet.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
ihr müsst die insgesamt zu zahlenden Steuern nach dem Verhältnis der bei fiktiver Einzelveranlagung zu entrichtenden Steuern aufteilen.
Dann könnt ihr die tatsächlich ans Finanzamt gezahlten / erststatteten oder untereinander geleisteten Zahlungen entsprechend verrechnen.
Die Aufteilung könnt ihr natürlich nur im Innenverhältnis vornehmen, das Finanzamt ist da aussen vor.
Gruss von der Insel
