hallo,
kennt sich jemand mit steuerklassen aus?
wir sind sicher ein besonderes paar :redhead: .............. wir waren beide verheiratet und leben seit 3 jahren in einer gleichgeschlechtlichen beziehung. welche steurklassen erhält man bei einer eingetragenen lebenspartnerschaft? und welche auswirkungen hat die steuerklasse, wenn ein oder zwei minderjährige kinder bei uns wohnen würden? :question:
danke im voraus für antworten :thumbup:
huby & dieter
Moin,
die Steuerklassen III, IV und V sind ausschließlich Eheleuten vorbehalten, da diese unter dem besonderen Schutze des Staates stehen. Daher sind die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in St.-Kl. I einzuordnen.
Die St.-Kl. II käme in Betracht, wenn Kinder im Haushalt eines alleinerziehenden Elternteiles leben. Da ihr aber zusammen wohnt, wäre derjenige nicht alleinerziehend.
Nur so am Rande: Solltet ihr euch trennen und einer wäre dem anderen gegenüber unterhaltspflichtg, so kann dieser die Zahlungen als außergwöhnliche Belastung geltend machen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin zurück,
ich habe diese Frage vor Tagen an unser zuständiges Finanzamt geschickt und warte, warte, warte .........
da haben wir doch wieder diese ungerechtigkeit ......... man ist eigentlich ein paar, wie mann und frau, nur mann und mann und wird doch als single behandelt. also wenn ein kind bei uns wohnen würde, wäre man single plus single incl. kind. Grundgesetzwiedrig ..... wieder ein Nachteil. Man(n) wäre ich doch ne Frau. :redhead:
lg huby & dieter
wenn ein kind bei uns wohnen würde, wäre man single plus single incl. kind. Grundgesetzwiedrig .....
Ne, das trifft jeden Elternteil, nicht kein echter Alleinerziehender ist. Da reicht schon das Großmütterchen daheim und wech ist die St.-Kl. II.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
Alleinerziehend sollte doch eigentlich dann auch Alleinerziehend heißen. Voll berufstätig, Kinderhort .. wo bleibt da die alleinige Erziehung. 2-3 Stunden am Tag reicht schon um Alleinerziehen zu sein? Und davon werden die Kinder noch zur Familie geschickt? ;(
H & D
Hallo,
da bringst Du nun was durcheinander...geht ja hier um Steuerrecht, Dein letztes Post betreffend.
Steuerklasse II bzw. Entlastungsbeitrag/Vorraussetzungen:
In der Wohnung dürfen neben den eigenen Kindern keine weiteren volljährigen Personen leben, das heißt es dürfen keine anderen Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in derselben Wohnung gemeldet sein.
- haben Alleinstehende,
die nicht mit anderen volljährigen Personen in einer Wohnung leben.
die mit mindestens einem minderjährigen Kind in einer Wohnung in Haushaltsgemeinschaft zusammenleben
wenn ein für ein volljähriges Kind noch Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, oder das Kind seinen Grundwehr- bzw. Zivildienst ableistet
das hat zwar nicht ganz was damit zu tun, aber das Einzige, was mir spontan einfiel wegen der Ungleichbehandlung.
lg, paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Hallo,
es ist schade, dass sich in der Hinsicht nichts tut. Wir sind zwar zwei Männer (gilt auch für 2 Frauen), kommen aber nicht in den Genuß einer "richtigen" lebensgemeinschaft. Wären wir von "klein" auf homosexuell könnte ich das fast noch verstehen. Wir haben unsere Pflicht erfüllt und dem Staat vier künftige Steuerzahler geschenkt. Das man damit mit der schlechtesten Steuerklasse belohnt wird und noch Kinder zu versorgen hat - das finde ich schon bedrückend. Und leider können wir keine neue Familie gründen - Männer können einfach keine Kinder bekommen, es geht nicht :redhead:
Dafür straft man uns ein Leben lang.
LG Huby & Dieter