Hallo,
der RA meiner Ex überrascht mich gerade mit Zahlen über Steuererstattungen und natürlich daraus resultierenden Forderungen, die ihm angeblich von meinem FA kürzlich "belegt" worden sein sollen.
Bisher dachte ich, dass es ein Steuergeheimnis gäbe und nicht jeder Dritte in meinen Zahlen schnüffeln könnte.
Wären solche "Beweise" überhaupt gerichtlich verwertbar?
gruß sixpack
Hi Sixpack,
liegt dem FA eine Abtretung vor? Dann jedoch würde die Zahlung direkt an Ex geleistet werden.
Ansonsten würde ein klarer Verstoß gegen das Steuergeheimnis vorliegen. Werdet ihr gemeinsam oder getrennt veranlagt? Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass ein Finanzbeamter so dämlich wäre, so offentsichtlich das Steuergeheimnis zu verletzen.
Stimmen die Zahlen? Hast Du überhaupt schon einen Bescheid? Oder könnte es sein, dass der blufft (was ja reichlich dämlich wäre...).
Grübelnd, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
...also eine Abtretung liegt nicht vor.
Bis 2006 waren wir zusammenveranlagt.
Bescheide liegen mir nicht vor. Die genannten Zahlen könnten plausibel sein, ebenso könnte das aber auch ein reiner Bluff sein.
Wenn das eine Verletzung des Steuergeheimnisses ist, welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Kann mir auch nicht vorstellen, das ein FA'ler darüber schiftliche Auskünfte gibt.
gruß
sixpack
Hey,
mir ist gerade noch was eingefallen: Wenn er Deine Steuernummer kennt, könnte er sich telefonisch als "Du" ausgegeben haben. Inwieweit telefonische Auskünfte gegeben werden ist - nun ja - verschieden.
Im Normalfall macht ein Sachbearbeiter eine Aktennotiz über jedes geführte Telefonat. Du hast das Recht, Deine Steuerakten einzusehen. Das heißt, Du kannst bei Deinem Sachbearbeiter vorbeigehen oder einen Termin machen und ihn um Akteneinsicht bitten. Sollte tatsächlich telefonisch Auskunft gegeben worden sein, könntest Du den RA anzeigen. Die Kombination aus "Anruf beim FA und Du warst es nicht" sowie Aufforderung Deine Steuerrückzahlung in Höhe X mit Ex zu teilen ist ja ein ganz gutes Indiz.
Der Sachbearbeiter muss bei Verstoß gegen § 30 AO mindestens mit disziplinarrechtlichen Maßnahmen rechnen, je nach "Schaden" ist die Behörde ggf. schadenersatzpflichtig (§34 GG, §839 BGB) oder ggf. auch strafrechtlich belangt werden (§ 355 StGB mit bis zu 2 Jahren Freiheitsentzug). Ist dann noch eine Frage, ob Vorsatz oder fahrlässig...
LG LBM
edit: Angaben "verfeinert"
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
hey,
meine Steuernummer ist RA natürlich durch Exe bekannt.
Kann aus mehrfachen eigenen Anrufen sagen, dass, zumindest bei meinen FA-Sachbearbeitern, bei Nennung der Steuer-Nr. geplaudert wird, obwohl ich den Beamten persönlich nicht bekannt bin.
Danke erst einmal
gruß
sixpack
Na bravo..... :thumbdown:
Ich würde an Deiner Stelle schriftlich den Antrag stellen. Sollte dieser abgelehnt werden, legst Du Einspruch ein. Bei berechtigtem Interesse Deinerseits darf das FA diesen nicht ablehnen, es ist zwar eine Ermessensentscheidung, weil die Abgabenordnung die Akteneinsicht nicht eindeutig regelt, aber die dürfen ihr Ermessen nicht unbegründet zu Deinen Ungunsten auslegen. Sollten die das tun, also Deinen Einspruch negativ bescheiden, würde ich klagen, denn dann stinkt das Ganze nämlich.... Da geht es nicht nur darum, ob die ausgeplaudert haben, dass Du ein paar Euronen zurück bekommst, da geht es um den Grundsatz.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Sixpack,
wart ihr für 2006 noch gemeinsam veranlagt? Wenn ja ist es ein gemeinsamer Steuerbescheid und dann hat auch deine Ex das Recht Auskunft zu bekommen.
Wenn nein solltest du den Weg gehen den LBM vorgeschlagen hat.
Sophie
Hallo Ihr,
Sixpack hatte oben ja schon geschrieben, dass sie 2006 noch zusammen veranlagt waren.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Informationen von denen er spricht auch von 2006 waren und dann wäre das ja legitim.
Da es sich um Steuererstattungen handelt kann es sich ja kaum 2007 handeln oder?
Sixpack, kläre uns auf!
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.