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(@spielquittung)
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Hallo Ihr,

Ich habe schon einige Beiträge im Forum gelesen aber leider konnten meine fragen nicht mit Antworten befriedigt werden..
Zu meiner Situation: Ich habe eine kleine Tochter mit der kindsmutter lebe ich nicht zusammen und bin auch nicht verheiratet. Sie ist also ein uneheliches Kind. Nun sitze ich an meiner Steuererklärung für 2006 und bin zum ersten mal damit beschäftigt die Anlage für das Kind auszufüllen. Die KM geht nicht arbeiten und erhält Arbeitslosengeld sowie Kindergeld und den festgesetzeten Betreuungsunterhalt von mir.

Meine Fragen:

1.) Auf dem Mantelbogen in dem ich die Angaben über meine Tochter eintrage, hat es ein Feld KiIndergeld oder Kinderfreibetrag. Jetzt habe ich desöfteren gesehen ( Forenbeiträge ), dass hier getrenntlebende Eltern pro Person 924,- Euro eintragen. Darf ich diesen Betrag da auch reinschreiben? Wie oben geschrieben erhält die Mutter  das Kindergeld komplett. Und was hat es mit diesem Betrag aufsich, ist er Steuerabzugsfähig?

2.) Bissi Komplizierter. Das Arbeitsamt hat mir neulich einen netten Brief geschrieben in dem stand, dass wegen Krankheit und Urlaub leider eine frühere Bearbeitung meiner Einkommens und Vermögensangaben nicht möglich war und ich doch bitte eine BU Nachzahlung rückwirkend auf 10 Monate begleichen soll, da mein Einkommen diesen Betrag gestatten würde. Gut Betreuungsunterhalt leuchtet mir ein die Kleine soll ja auch versorgt sein. Aber in dieser Höhe als Einmalzahlung musste ich schon schlucken. Ich habe mich mit dem Sachbearbeiter schriftlich auf vier Raten geeinigt. Nun zur eigentlichen Frage: Diese Raten habe ich im Jahr 2007 an das Arbeitsamt überwiesen, allerdings Rückwirkend für 2006. Kann ich die Zahlungen die ich in 2007 für 2006 beglichen habe nun bei der 2006er Steuererklärung angeben oder erst nächstes Jahr? Und wenn ja wo genau muß ich diesen Betrag dann eintragen? Und muß die Kindsmutter diese Angaben unterschreiben bevor ich sie beim Finanzamt einreiche? Und kann es bei einer Arbeitslosengeldempfängerin dann zu Steuernachzahlungen kommen, die ich eventuell ausgleichen müsste, oder ist das eher unwahrscheinlich?

Ihr seht mich quälen doch einige Fragen.

Wenn mir da jemand helfen könnte wäre ich sehr verbunden.
Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2007 16:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Spielequittung!

Du trägst 924 Euro ein und gibst die Angaben der KM dazu an. Dir steht der halbe Kinderfreibetrag bzw eben fiktiv das halbe Kindergeld zu.

Den Unterhalt für 2006 kannst Du erst in 2007 geltend machen, da Dir der Geldabfluss erst 2007 entstanden ist. Wenn Du den Unterhalt angibst, reicht es aus, wenn Du diesen in Form von der Überweisung (Kontoauszug) nachweist oder ggf. die schriftliche Vereinbarung mit dem Amt dazu gibst. Du kannst dazu im Mantelbogen die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen bzw. in der Anlage Unterhalt eintragen. Wenn Dein "Vertragspartner" die ARGE war, sollte eine Bestätigung von denen genügen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2007 19:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Anlage U(nterhalt) wohl nicht, da die Eltern nicht verheiratet sind/waren.  😉 Es dürfte insofern >§ 33a Abs. 1 EStG< zur Anwendung kommen.

Das (fiktiv) erhaltene Kindergeld ist in seiner tatsächlich erhaltenen Höhe (siehe >§ 1612b BGB<) zu berücksichtigen. So nicht das volle halbe KG berücksichtigt werden kann, so ist das lfd. Verfahren vor dem BFH (>hier<) zu beachten. Hier dem FA "gestatten" den ESt-Bescheid diesen Sachverhalt betreffend unter Vorbehalt zu erlassen oder halt später gegen den ESt-Bescheid Einspruch einlegen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2007 19:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Anlage U(nterhalt) wohl nicht, da die Eltern nicht verheiratet sind/waren. 

Nisch jesehen 😉

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2007 19:54
(@spielquittung)
Schon was gesagt Registriert

Vielen herzlichen Dank Ihr Beiden. Eure Informationen haben mir sehr geholfen.

Liebe Grüße Spielquittung  🙂 :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2007 20:35