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Steuererklärung für 2007 - wie??

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(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Au weia,

ich habe gerade eine gute halbe Stunde mit der Dame vom Finanzamt intensiv diskutiert - irgendwie haben die nen Schlag, aber gut!!

Also hier mal die wichtigsten Infos von der Dame:

- ein Aufteilungsbescheid kann nur erfolgen, wenn die Steuerschuld fällig ist. D.h. er kann erst nach dem Fälligkeitsdatum der Steuerschuld erstellt werden und somit fallen Säumniszuschläge an

- wenn ich meine/unsere Steuerschuld termingerecht bezahle,(um Säumniszuschläge zu vermeiden) ist die Steuerschuld nicht mehr fällig und es kann kein Aufteilungsbescheid ausgestellt werden

- da ich bisher ein "braver, pünktlicher" Steuerzahler war, kann im Anschluss auf Antrag evtl. der Säumniszuschlag wieder zurückgenommen werden

Auf meine Frage nach der Rechtsgrundlage dieser Aussagen, meinte sie, dass sie diese nicht auswendig wüsste, aber mir gerne bei Bedarf zukommen lassen könnte. Zu erwähnen - das Finanzamt ist ein Ausbildungsfinanzamt, vielleicht deswegen.

Aber ihr Schlusssatz stimmte versöhnlich: "Bezahlen sie doch einfach nicht, dann haben wir kein Problem."

Da soll noch einer die Welt verstehen.
Kopfschüttelnde Grüße von

galaxy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2008 16:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Galaxy,

*seufz*

§269 (2) S. 1 AO: Der Antrag kann frühestens nach Bekanntgabe des Leistungsgebotes gestellt werden.

Das Leistungsgebot ist der Satz im ESt-Bescheid: "Bitte zahlen Sie die Summe X bis zum yy.zz..aaaa

Das Leistungsgebot hast Du also, das heißt, Du hast den Antrag im "richtigen Zeitpunkt" gestellt.

Im gleichen § heißt es, dass der ANTRAG nicht mehr nach Zahlung gestellt werden kann. Haste ja aber nicht....

Also, lass Dir den Vorgesetzten geben, am besten gleich einen Sachgebietsleiter für Abgabenordnung und dann klärst Du das mit dem.

Im Zweifelsfall lässt Du halt Säumniszuschläge anfallen, die werden ja auch aufgeteilt. Säumniszuschläge sind 0,5% pro angefangenen Monat. Das heißt bei einer Steuerschuld von 1000 Euro gerade mal 5 Euro...

LG LBM

PS: Gerade die Ausbildungsämter/ -plätze kennen sich i.d.R. am besten aus... liegt ja in der Natur der Sache 8)

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 15.09.2008 16:52
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Wow Lausebackesmama,

du bist echt spitze!! Aber ich glaub, die Diskutierei steht nicht dafür.

Ich zahl jetzt einfach nicht und harre der Dinge.
Angerufen hatte ich heute hauptsächlich wegen der Zuordnung von Spenden, Versicherungsbeiträgen, Steuervorauszahlung...... Die Sachbearbeiterin meinte in ihrem Schreiben, da sie keine Unterlagen mehr habe, würden diese 50:50 aufgeteilt.

Gut - jetzt kriegt sie den ganzen Kram noch mal - weil das ganze Zeug hab ich bezahlt, also soll sie es auch mir zuordnen.

Ansonsten ist mir der Kindergarten zu blöd - ich warte auf den Aufteilungsbescheid und dann zahl ich.
Fertig aus.

Vielen Dank für deine Mühen
Grüße

galaxy

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Themenstarter Geschrieben : 15.09.2008 17:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

keine Ursache! Um den Maßstab herauszufinden, muss die gute SB "so tun", als würde sie eine getrennte Veranlagung durchführen, allerdings mit den tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen aus der gemeinsamen Veranlagung. Und das kann sie im § 270 AO nachlesen. Das ist halt alles bissi tricky, weil es halt nicht sooo oft vorkommt und sie vermutlich jetzt auch erst mal das Gesetz studieren muss. Aber wie sagt man so schön, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung 😉

LG LBM (der mal eine Ausbilderin weismachen wollte, Kinderbetreuungskosten können jetzt nur noch bei betrieblichen/gewerblichen Einkünften abgesetzt werden. Nee, is klar...)

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 15.09.2008 17:22
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lausebackesmama,

Spasseshalber habe ich deine Ausführungen zur Antragstellung mal in meinem Schreiben an die gute Beamtin erwähnt, mit der Bitte das Ding zeitnah zu bearbeiten und nicht zu warten bis die Zahlungsfrist verstrichen ist.

Ansonsten hab ich ihr noch mal brav alle Zahlungen erläutert, wer - was gezahlt hat. So, jetzt müsste es eigentlich laufen.

Mal schaun was passiert.
Grüße

galaxy

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Themenstarter Geschrieben : 15.09.2008 17:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na dann bin ich ja mal gespannt 🙂

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2008 18:07
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Abend,

Ein Glück, dass ich kein Geld mehr habe, sonst würde ich mir jetzt einen Revolver kaufen und ersch....

Heute ist der Aufteilungsbescheid gekommen - aus einer Steuerschuld von 600 Euro aus dem Steuerbescheid ist jetzt eine Schuld von 5000 Euro geworden, wobei ich glaube, dass die gute Beamtin einen Fehler gemacht hat und es wohl 3000 Euro werden.

Also für alle - Achtung bevor ihr einen Aufteilungsbescheid beantragt - GEFÄHRLICH!!!!!!

Wer es erklärt haben will - hier: http://www.steuerwerkstatt.de/blog/2006/10/falle-aufteilungsbescheid

Pleite Grüße
galaxy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2008 23:44
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