Steuererklärung für...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Steuererklärung für 2007 - wie??

Seite 1 / 2
 
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

mein Ex hat sich im Sept 2007 von mir getrennt. Bis jetzt habe ich immer die Steuererklärung für uns gemeinsam gemacht. Eigentlich hab ich nach all den Vorkomnissen keine Lust mehr drauf.

Soweit ich verstanden habe, können wir für 2007 ja noch gemeinsam veranlagt werden. Kann ich jetzt meine Steuererklärung fertigen und die gemeinsame Veranlagung beantragen - und Exe kümmert sich um ihren Teil, oder muss zusammen ausgefüllt und abgegeben werden. Was passiert, wenn es Ex nicht auf die Reihe kriegt ??

Bekomm ich im ersten Fall einen aufgeteilten Bescheid. Falls es zu einer Rückzahlung kommen sollte - wer bekommt die??

Hoffe, dass meine Fragen nicht zu naiv sind.

Vielen Dank und viele Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2008 01:52
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo galaxy,

mein Ex hat sich im Sept 2007 von mir getrennt. Bis jetzt habe ich immer die Steuererklärung für uns gemeinsam gemacht. Eigentlich hab ich nach all den Vorkomnissen keine Lust mehr drauf.

Verständlich, aber:

Soweit ich verstanden habe, können wir für 2007 ja noch gemeinsam veranlagt werden. Kann ich jetzt meine Steuererklärung fertigen und die gemeinsame Veranlagung beantragen - und Exe kümmert sich um ihren Teil, oder muss zusammen ausgefüllt und abgegeben werden. Was passiert, wenn es Ex nicht auf die Reihe kriegt ??

Ihr müsst / solltet es tun. Sofern ihr nicht ungefähr gleich viel verdient und ihr nicht Steuerklasse 4/4 habt, würde bei einer Getrenntveranlagung zumindest einer von Euch kräftig nachzahlen müssen. Besser (auch wenn es dir nicht gefällt) ist es, gemeinsam zu veranlagen und sich vom Finanzamt einen sog. "Aufteilungsbescheid" ausstellen zu lassen, in dem dann steht, wem wieviel aus der Steuerstattung zusteht.

Zickt die "Ex" rum, gibt es >hier< eine Anleitung zur Vorgehensweise.

Bekomm ich im ersten Fall einen aufgeteilten Bescheid. Falls es zu einer Rückzahlung kommen sollte - wer bekommt die??

Bei gemeinsamer Veranlagung gibt es einen Steuerbescheid. Zurückgezahlt wird normalerweise auf das Konto, welches in der Steuererklärung angegeben wurde. Zum "Aufteilungsbescheid" s. oben.

Ich hatte - als mich das Finanzamt schon mit Zwangsgeld bedrohte - die Steuererklärung einfach selbst gemacht, elektronisch abgegeben und nur alleine unterschrieben. Die zweite Unterschrift wurde vom Finanzamt nie eingefordert. Ich hätte eigentlich damit gerechnet, doch ich musste die Steuererklärung abgeben, um das Zwangsgeld zu vermeiden und Zeit zu gewinnen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 02:20
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo schmusepapa,

erst einmal vielen Dank für deine Antwort:

Ich glaube nicht, dass Noch-Frau sich weigert, die Zusammenveranlagung für 2007 durchzuführen.

Ich sehe eher das Problem, dass sie mir ja dann ihre Unterlagen dafür (Lohnsteuerkarte,....) überlassen müsste. Und das glaube ich, macht sie nicht.
Auf der anderen Seite, habe ich, wie bereits schon geschrieben, keine große Lust, für Noch-Frau die Arbeit der Erklärung zu übernehmen.

Jetzt meine neue Frage:
Was haltet ihr davon, die gesamte Steuererklärung einem Steuerberater zu übergeben. Ich stell mir das so vor, dass ich mit meinen Unterlagen dort hingehe und dann meine Noch-Frau. Steuerberater bastelt alles zusammen und beantragt Aufteilungsbescheid.

Geht so was und hat jemand eine Ahnung, was sowas ungefähr kosten kann ?
Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2008 11:39
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo galaxy,

die Idee mit dem Steuerberater vermeidet Reibungspunkte, kostet (wie von dir erwähnt) aber Geld.
Kläre mit deiner (Noch-)Frau vorher ab, wie die Kosten verteilt werden - und das schriftlich. Beauftragst du den Steuerberater, musst du ihn auch bezahlen.

Ich hatte da mit "Ex" kein Problem - ich sagte ihr, ich mache die Steuererklärung. Wenn sie einen Steuerberater gewünscht hätte, dann hätte ich ihr gesagt dass sie den dann auch bezahlen müsse.

Weigert sich deine "Ex", ihre Unterlagen herauszugeben, dann mache die Steuererklärung nach bestem Wissen und Gewissen selbst. Das Finanzamt wird euch dann auffordern, die fehlenden Belege einzureichen. Tut "Ex" dann immer noch nichts, kann ein Hinweis genügen, dass sie für den von ihr dadurch verursachetn wirtschaftlichen Schaden verantwortlich ist, sprich: sie muss dir dann die durch ihre Untätigkeit entgangene Steuerrückerstattung ersetzen.

Ein solcher Brief - per Einschreiben mit Rückschein - hatte bei mir seinerzeit geholfen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2008 11:49
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi schmusepapa,

vielen Dank - hast du irgendeine Vorstellung, was so nen Steuerberater kosten kann.
Von was hängen denn die Kosten ab ?

Steuerberater wär vielleicht auch insofern sinnvoll, da ich keine Ahnung habe, welche "außergewöhnlichen Belastungen" im ZUge einer Trennung abgesetzt werden können. (Makler, Rechtsanwalt, Umzug, Hausentrümpelung....)

Schönen Tag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2008 11:58
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo galaxy,

vielen Dank - hast du irgendeine Vorstellung, was so nen Steuerberater kosten kann.

Nein. Ich würde einfach mal 2 - 3 Steuerberater anrufen und fragen, was es denn kostet, um einen Anhaltspunkt dafür zu bekommen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2008 12:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Galaxy,

alternativ könntest Du auch einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen. Da errechnen sich die Kosten anhand des Jahresbruttos.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2008 14:25
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Lausebackesmama,

vielen Dank für den Tip.
Weißt du, ob man in einem solchen Verein Mitglied werden muss ??

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2008 18:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich bin damals über meinen Mann mit eingestiegen. Der Beitrag wird jährlich fällig, würde sich also für Dich minimieren, sobald Du nur noch allein veranlagt wirst. Ich glaube, das ist wie so eine Art "Mitgliedschaft". Kann man aber jederzeit kündigen, soweit ich weiß. Das Gute ist, es ist insoweit "all inclusive", auch wenn dann noch ein Einspruch oder irgendwelche andere Schreiberei anfällt. Bei 30000 Euro Jahresbrutto sind es ca. 125 Euro.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2008 18:07
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Suuuuuppiiiii !

Danke für die Infos.

Schönen Tag noch -
von galaxy der in 2 Tagen mit seinen Kids nach Tunesien fliegt 🙂 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2008 18:13




(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi zusammen,

kurzes Feedback und ein herzliches Dankeschön an LBM für ihren Tipp.

Thema Steuererklärung 2007 ist erledigt, Ex hat gestern unterschrieben. Gemacht hat das Ganze ein Berater beim Lohnsteuerverein. Erst bin ich mit meinen Unterlagen hin, dann irgendwann später meine Ex. Gekostet hat mich das Ganze 212 Euro, wobei ich eine Rechnung erhalten habe, aus der ganz klar hervorgeht, das Ex die Hälfte der Kosten zu tragen hat. Mal schaun, ob Sie es "freiwillig" macht.

Es wurde eine Aufteilung des Steuerbescheides beantragt - ich hoffe, dass das klappt.

Viele Grüße
galaxy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2008 14:19
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Abend zusammen,

So der Steuerbescheid ist jetzt da - aber, wie befürchtet ging er ausschließlich an meine Adresse. Ebenso wurden ich und meine Ex unter meiner neuen Adresse angeschrieben.

Nix Aufteilung, sondern ne  Zahlungsaufforderung an mich für eine Steuernachzahlung.

Wie soll ich denn jetzt vorgehen???

- Einspruch einlegen und Aufteilungsbescheid schriftlich verlangen ???
- Dort anrufen und mit der Sachbearbeiterin sprechen ???
- Von Ex die Hälfte der Steuerschuld einfordern???

Außerdem wurde bei den Werbungskosten die Fahrtkosten erst ab dem 21. Entfernungs-KM berücksichtigt - Widerspruch einlegen ???

Bin mal auf die Ratschläge der Profis gespannt

Grüße von galaxy, der gerade aus Kroatien gekommen ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2008 02:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Galaxy,

Du stellst jetzt einen Antrag auf Aufteilung nach §§ 268 ff AO und bittest bis zur Erteilung des Aufteilungsbescheides um Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2008 16:17
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Mmmmmm - schmatz

vielen Dank - genau das was ich gesucht und gebraucht habe.

Viele Grüße
galaxy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2008 16:25
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo - vor allem an Lausebackesmama,

hab also den Antrag, wie du vorgeschlagen hattest, gestellt.

Heute kam die Antwort vom Finanzamt:

"Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Fälligkeit der Steuerschuld durch ihren Aufteilungsantrag nicht berührt wird. -falls die Steuerschuld nicht oder nicht rechtzeitig beglichen wird, fallen deshalb Säumniszuschläge an.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass Vollstreckungsmaßnahmen zur Sicherung des aufzuteilenden Anspruchs weiterhin zulässig sind."

Was tun ???
Damit hab ich jetzt die A******karte gezogen.
Der Steuerbescheid ging an mich - also bin ich aus der Sicht des Finanzamtes der Steuerschuldner. Zahl ich nicht pünktlich, ziehen die das Angekündigte durch. Zahl ich - ist die Kohle futsch, weil Ex 100% freiwillig nichts rausrückt und das Ganze per Anwalt regeln zu lassen - nö, dafür steht der Betrag nicht.

Also - was tun - die nette Dame vom Finazamt hat sich mit keinem Wort auf die Bitte der Aussetzung der Vollziehung bezogen *grrrrrrrrrrrrrr
Gut bisserl Zeit ist noch - fällig ist die Schuld am 30.9., wenn die bisserl zügig arbeiten, könnte es klappen.

Noch Ideen
Grüße

galaxy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2008 10:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Galaxy,

also um alles abzukürzen (wann ist Zahlungstermin?) würde ich persönlich zum FA hingehen und die Sachbearbeiterin auf die fehlende Äußerung zum AdV-Antrag hinweisen und sie bitten, dem AdV-Antrag (schriftlich!!) zuzustimmen.Sollte Sie das nicht tun, kannst Du nämlich an Ort und Stelle Einspruch einlegen gegen die Ablehnung der AdV. Das heißt, das Briefchen hast Du einfach schon in der Tasche und lässt Dir von ihr auf einer Zweitschrift den Empfang bestätigen.

An dieser Stelle muss ich meine Aussage von eben korrigieren: In § 276 (6) AO (man sollte § immer bis zum Ende lesen  :redhead:) heißt es, dass Zahlungen, die Du nach Antragstellung leistest, dem Schuldner angerechnet werden, der sie geleistet hat und Dir ein überzahlter Betrag erstattet werden muss. Da hat der Gesetzgeber also richtig mitgedacht *gg*

Nichtsdestotrotz kannst Du natürlich (wenn Du es halt gerade nicht hast...) :
Eventuell solltest Du darüber nachdenken, die Steuern trotz abgelehntem AdV-Antrag zunächst nicht zu bezahlen, denn auch die Säumniszuschläge (0,5% pro Monat) werden mit dem Aufteilungsbescheid aufgeteilt, denn der ursprüngliche Steuerbescheid wirkt ja für und gegen BEIDE Steuerpflichtigen, das heißt gegen Ex und Dich. Das steht sicher auch im Bescheid. Ich hoffe, Ex hat eine Kopie davon. Wenn nicht, solltest Du ihr diesen in Kopie zukommen lassen mit dem Hinweis, dass Du einen Aufteilungsbescheid beantragt hast.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2008 10:32
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Lausebackesmama,

erst einmal vielen Dank.

Leider steh ich gerade auf´m Schlauch????

An dieser Stelle muss ich meine Aussage von eben korrigieren: In § 276 (6) AO (man sollte § immer bis zum Ende lesen  :redhead:) heißt es, dass Zahlungen, die Du nach Antragstellung leistest, dem Schuldner angerechnet werden, der sie geleistet hat und Dir ein überzahlter Betrag erstattet werden muss. Da hat der Gesetzgeber also richtig mitgedacht *gg*

Welche Aussage musst du korrigeren???
Zum Finanzamt hingehen und Einspruch einlegen?? Oder was?

Ich wiederhol mal, wie ich es jetzt verstanden habe:

Ich warte bis kurz vor Zahlungstermin, ob der Aufteilungsbescheid kommt (Termin ist 30.9.) Wenn ja, zahl ich den Betrag der aufgeführt ist. Wenn nein, zahl ich den Gesamtbetrag (die Kohle dafür hab ich schon) und bekomm vom FINANZAMT zuviel bezahlte Beträge erstattet??? Und Exelchen muss dann ihren Teil leisten - mit wohl neuem Zahlungstermin der dann im Aufteilungsbescheid steht.

Richtig verstanden ???- denn wenn ich den Überzahlbetrag vom Finanzamt bekomme (und nicht Ex hinterherlaufen muss) hab ich kein Problem.

Ansonsten: Ex hat eine Kopie vom Steuerbescheid - vom Antrag auf Aufteilungsbescheid weiß sie nichts. Hab aber auch keine Lust mich mit ihr darüber auseinanderzusetzen, da gerade mal wieder andere Themen am brennen sind.

Erst einmal danke
galaxy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2008 10:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry Galalxy, da habe ich jetzt Verwirrung gestiftet.

Es sind zwei Dinge,

1. Du kannst natürlich gegen eine Ablehnung der AdV Einspruch einlegen, wenn Du abwarten willst. Bis zum 30.9. ist ja noch Zeit, d.h. bei einer vernünftigen SB ist der Aufteilungsbescheid dann da, wenn sie ihre laufende Post im Griff hat.

2. Ja, der von mir zitierte § HIER sieht vor, dass Du überzahlte Beträge vom FA erstattet bekommst. Deine Ex bekommt dann Ihren Aufteilungsbescheid mit der üblichen 4wöchigen Zahlungsfrist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2008 10:57
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch einmal

mmmmmm - schmatz

hast mir wieder sehr geholfen.

Ich warte bis kurz vor Zahlungstermin und zahl dann entweder alles oder halt den Teil, den der Aufteilungsbescheid vorsieht. Wenn ich das Geld vom Finanzamt zurückbekomme, habe ich kein Problem.

Viele Grüße
galaxy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2008 11:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Prima, gern geschehen 😉

Die SB scheint ja schnell zu sein, zwischen Deinen letzten beiden Posts lagen 5 Tage. Das ist schon wirklich fix, wenn man die Postlaufzeit abrechnet.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2008 11:13




Seite 1 / 2