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Steuererklärung für 2007. EU über Anlage U oder ?

 
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich habe da auch nochmal eine Frage betreffs Steuer (EK-Steuererklärung) in Zusammenhang mit EU (wir sind jetzt im 3. Trennungsjahr):

Man kann den EU doch entweder über die Anlage U angeben oder bis zu einem gewissen Betrag (ich glaube 7680.-) als Sonderausgaben(?) außergew. Belastung(?) angeben. Im 2. Fall (der wie heißt?) brauche ich ja nicht die Unterschrift von Ex (also, wenn es nicht über Anlage U geht).

Wo ist nun der Unterschied zwischen dem "Anlage U Weg" und dem Anderen? Was ist ggf. zu beachten (für mich bzw. für Ex). Wobei mir der "Anlage U Weg" eigentlich klar ist (auch mit den Folgerungen bezgl. Erstattungen). Aber eben nicht, was anders ist beim anderen Weg und welche "Konsequenzen" ein Beschreiten dieses Weges hat.

Annahme: 400.-/Monat EU (bzw. eben ein Betrag, der <= zu den 7680.-/Jahr liegt).

Frage verständlich?

Ich danke für Hinweise/Erläuterungen.

neuezeit

So ist das Leben

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2008 16:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

guckst du >hier<.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 17:01
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke @DeepThought,

vielleicht sollte ich nochmals die 1. Hilfe durchgehen. :redhead:

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2008 17:21
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

m 2. Fall (der wie heißt?)

Abzug als aussergewöhnliche Belastung nach §33a EStG

brauche ich ja nicht die Unterschrift von Ex (also, wenn es nicht über Anlage U geht).

Mittlerweile schon. Zwar nicht im Sinne einer Zustimmung im Sinne von will ich oder will ich nicht, aber in Form einer Unterschrift unter die Einkommensangaben. Während das entsprechende Formular für 2006 noch improvisiert aussah, sieht es für 2007 schon genauso schön grün aus wie die Anlage U.

Was genau passiert, wenn diese Unterschrift verweigert wird, also ob man die Erklärung irgendwie ersetzen kann (vielleicht durch Belege aus Unterhaltsverhandlungen?) weiss ich nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 18:22
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke

@pappasorglos

für die ergänzenden Hinweise.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2008 09:33