Hallo,
ich habe da auch nochmal eine Frage betreffs Steuer (EK-Steuererklärung) in Zusammenhang mit EU (wir sind jetzt im 3. Trennungsjahr):
Man kann den EU doch entweder über die Anlage U angeben oder bis zu einem gewissen Betrag (ich glaube 7680.-) als Sonderausgaben(?) außergew. Belastung(?) angeben. Im 2. Fall (der wie heißt?) brauche ich ja nicht die Unterschrift von Ex (also, wenn es nicht über Anlage U geht).
Wo ist nun der Unterschied zwischen dem "Anlage U Weg" und dem Anderen? Was ist ggf. zu beachten (für mich bzw. für Ex). Wobei mir der "Anlage U Weg" eigentlich klar ist (auch mit den Folgerungen bezgl. Erstattungen). Aber eben nicht, was anders ist beim anderen Weg und welche "Konsequenzen" ein Beschreiten dieses Weges hat.
Annahme: 400.-/Monat EU (bzw. eben ein Betrag, der <= zu den 7680.-/Jahr liegt).
Frage verständlich?
Ich danke für Hinweise/Erläuterungen.
neuezeit
So ist das Leben
Danke @DeepThought,
vielleicht sollte ich nochmals die 1. Hilfe durchgehen. :redhead:
neuezeit
So ist das Leben
m 2. Fall (der wie heißt?)
Abzug als aussergewöhnliche Belastung nach §33a EStG
brauche ich ja nicht die Unterschrift von Ex (also, wenn es nicht über Anlage U geht).
Mittlerweile schon. Zwar nicht im Sinne einer Zustimmung im Sinne von will ich oder will ich nicht, aber in Form einer Unterschrift unter die Einkommensangaben. Während das entsprechende Formular für 2006 noch improvisiert aussah, sieht es für 2007 schon genauso schön grün aus wie die Anlage U.
Was genau passiert, wenn diese Unterschrift verweigert wird, also ob man die Erklärung irgendwie ersetzen kann (vielleicht durch Belege aus Unterhaltsverhandlungen?) weiss ich nicht.