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Steuererklärung bei volljährigem Kind

 
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich hänge momentan über unserem Jahresausgleich und es geht um die Kinder. Mein Mann hat Steuerklasse III und 2,0 Kinder auf der Steuerkarte.

Das älteste Kind auf der Steuerkarte ist in 2007 volljährig geworden. Soll ich es nun mit angeben oder nicht? Brauchen wir dafür eine Kindergeldbescheinigung? Und müssen wir diese Kindergeldbescheinigung anfordern? Oder könnten wir den Volljährigen auch einfach aus der Erklärung rausnehmen?

Der Volljährige bekommt noch Unterhalt nach Mangelfallberechnung, wie alle anderen Kinder auch. Somit bedeutet es für uns: rechte Tasche, linke Tasche, weil eine eventuelle Rückzahlung direkt in den KU fließt.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2008 01:26
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich hab noch etwas recherchiert.

Das Kindergeld wurde von der KM beantragt und wird auch an sie ausgezahlt, der junge Erwachsene lebt in ihrem Haushalt. Der KV zahlt nach Mangelfall und das Kindergeld wurde auf den KU voll angerechnet.

Nun sind wir mal wieder im Disput zwischen Familienrecht und Steuerrecht.

Gehe ich Recht in der Annahme, dass eigentlich kein Hahn danach kräht, wenn das volljährige Kind in der Steuererklärung des KV nicht auftaucht?

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2008 03:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Eskima,

völlig wurscht, wer das KG bekommt, steuerrechtlich stehen jedem Elternteil die Freibeträge hälftig zu. Ausnahme ist, er zahlt nicht wenigstens 75% des KU, dann kann die KM die Übertragung der Freibeträge auf sich beantragen.

Erst mal werden die Kinder, die noch in Ausbildung sind und KG-berechtigt sind, alle mit angegeben. GGf. wollen sie ne Schulbescheinigung sehen. Wenn Du die nicht hast, egal, erst mal angeben, wenn sie was wollen, schreien sie danach.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2008 10:32
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo LBM,

ich habe den Volljährigen jetzt mit in die Steuererklärung aufgenommen und schon - schwuppiwupp - ein weiteres Problem. Er macht nach unserem Kenntnisstand (von September) eine Berufsvorbereitung, für die er laut RA ein "kleines Taschengeld" erhält. Zudem trägt er Zeitungen aus. Seit September war kein Kontakt mehr, es könnte also alles schon wieder ganz anders aussehen.

Bei Volljährigen muss man die Einkünfte angeben und die wissen wir nicht. Und einfach Null hinschreiben fände ich auch nicht gut, das könnte nach hinten losgehen.

Und nun?

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Themenstarter Geschrieben : 13.03.2008 15:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

dann schreibst Du rein: nicht bekannt. Zeitgleich versuchst Du, das rauszufinden. Insgesamt darf er nicht mehr als 7600 und etwas drüber im Jahr verdienen, um den KG-Anspruch nicht zu verwirken. Wenn diese Berufsvorbereitung von der KG-Kasse akzeptiert wird, akzeptiert es auch das FA bei der Veranlagung. Das heißt, Mutti muss irgendwas übers KG haben.
Das FA kann versuchen, die Auskünfte direkt von euch aber auch über den Sohn einzuholen. Der Sohn ist dann verpflichtet, mitzuwirken.

Zeitung austragen klingt nach 400 € Job (maximal) und für die Berufsvorbereitung wird es nicht die Welt geben.

Bei der Erklärung immer so verfahren: alles dem besten Wissen nach angeben und was denen dann nicht reicht, da fragen sie nach.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2008 16:53