Steuererklärung & A...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Steuererklärung & Anlage U

 
(@MeilenTom)

Hallo zusammen,

wie wahrscheinlich bei vielen von euch, steht auch bei mir die Steuererklärung für 2004 an.
Für mich ist es das erste Mal, nicht mehr gemeinsam zu veranlagen, d.h. ich war das komplette Jahr 2004 dauernd getrennt und hatte Lohnsteuerklasse 1 😡 (was eine Schweinerei ohne gleichen ist, aber das ist ein anderes Thema).
Ein paar Fragen zur Anlage U, viell. weiss jemand Rat.

1.ich zahle den größten Teil meines Unterhalts nicht direkt bar, sondern zusätzlich die Kredite fürs Haus.
Wie kann ich diesen "inderekten" Unterhalt geltend machen ? hälftig oder den vollen Betrag ?

2. desweiteren wohnen meine Kinder und Ex-Frau im gemeinsamen Haus. In der Unterhaltsrechnung wurde ein Mietwert von 450€ eingesetzt, tatsächlich ist er aber 850€. Meine Anwältin sieht das auch als "inderekten" Unterhalt. Auch hier die Frage, hälftig oder voll ?

3. Kindesunterhalt kann man ja nicht geltend machen, wie sieht es aber mit Mehrbedarf für die Kinder aus ?

4. gibt es andere Kosten welche die Scheidung betreffen und absetzbar sind ?

5. ich muss ja den Steuernachteil welchen meine Ex hat ausgleichen, weiss jemand wieviel Steuerfrei/Jahr sind ? sie verdient nur geringfügig was dazu (200€/Monat).

Wäre super wenn ihr mir helfen könntet. Gruß Tom

Zitat
Geschrieben : 09.02.2005 16:26
(@Melly)

Hallo MeilenTom,

also bei solch komplizierten Sachen wie Haus etc. solltest Du Dir die Mühe machen einen Steuerberater aufzusuchen.
Der wird Dir auch gleich erklären können, ob die Ex bei sowenig Einkommen überhaupt Steuern nachzahlen muß.
Aber es kommt halt auf den Unterhalt an, den Du ihr zahlst.

Die Scheidungskosten kannst Du steuerlich absetzen, das ist kein Problem.
Haben wir hier auch gemacht.

Laß Dich mal wirklich eingehend von nem Steuerberater aufklären, auch wenns etwas Geld kostet.
Das kannst ja nächstes Jahr wieder absetzen.
LG
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 16:56
(@RAMSCH)

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 17:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin MeilenTom,

in Ergänzung:

4. Scheidungskosten sind Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG. Gleiches git für Scheidungsfolgesachen und Umgangsverfahren. Die entstandenen Kosten sind um die zumutbare Eigenbelastung zu kürzen. Es handelt sich um einen Prozentsatz des Gesamtbetrags der Einkünfte. Macht das FA von Amts wegen.

Knifflig sehe ich die verbilligte Überlassung von Wohnraum. Letztlich wären dies Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - mit allen Vor- und Nachteilen.

Wie kommt es zur "indirekten" Unterhaltszahlung?= Ist dies gerichtlich abgesegnet? Über welchen Betrag hat deine Ex ggf. einen Titel? Wenn direkte und indirekte Zahlung in Summe die titulierte Höhe ergeben, wäre der volle Betrag als Unterhalt anzusehen.

Der Grundfreibetrag steht auf 7.235 € (EStG 2003) für Einzelveranlagte (§ 32a EStG).

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 18:25
(@MeilenTom)

Hallo zusammen,

danke für eure Antworten. Wegen dem Steuerberater bin ich am überlegen, der kostet aber 400 Euro und die muss er erst mal reinholen. Ich werde mal kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen.
Das mit dem verbilligten Wohnen ist sicherlich schwierig, aber mich wunderts das die Problematik mit dem "inderekten Unterhalt" in Form von Hauskredit noch nicht aufgekommen ist .....

@DeepThought
Für den Unterhalt habe ich jetzt, kurz nach der Scheidung, ein Urteil, aber es weicht ziemlich vom gezahlten Unterhalt 2004 ab. So wie ich das auf der Anlage U nachgelesen habe, ist aber nicht der zu zahlende Unterhalt ausschlaggebend, sondern der tatsächlich bezahlte, auch wenn er höher als gefordert war.

Gruß Tom

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2005 16:00