Steuererklärung
 
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Steuererklärung

 
(@pappamanne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo miteinander,

ich bin sei Juni letzten Jahres getrennt lebend. Jetzt steht das erste mal die Steuererklärung als
Unterhaltszahlender Vater ins Haus. Ich zahle Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt.

Was gibt es zu beachten? Gibt es im Netz irgendwo leichtverständlich Informationen zu dem Thema?
Helfen einem die heutigen Steuerprogramme in so einem Fall?

Ich bin gerade dabei alles  friedlich mit meiner Ex, sprich ohne Anwalt zu regeln. Da möchte ich
im Moment natürlich nichts machen, was neue Streitigkeiten auslöst.
Kann sich meine Steuererklärung in irgend einer Art und Weise negativ für meine Ex auswirken?
Wenn ja, wie kann ich das vermeiden?

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
pappamanne


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2009 13:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

für das Jahr 2008, also das Jahr der Trennung ändert sich garnichts.
Ihr könnt zusammen veranlagen, wie normale Eheleute, müsst die Erklärung gemeinsam unterzeichnen und euch daüber einigen, wie ihr evtl. Erstattungen oder Nachzahlungen aufteilen wollt.
Unterhalt kann dann nicht zusätzlich geltend gemacht werden.

Für das Jahr 2009 solltet ihr die Steuerklassen 1 oder 2 beantragen, wenn nicht schon geschehen.

Wenn du EU zahlst, solltet ihr den Betrag in der Anlage-U eintragen.
Damit kannst du diesen Betrag steuerlich geltend machen, sie muss das dann allerdings als Einnahme versteuern.
Üblicherweise musst du ihr diesen steuerlichen Nachteil dann ebenfalls erstatten.

KU kann nicht abgesetzt werden.

Und ja, die üblichen Steuerprogramme können das.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2009 13:49
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo pappamanne,

wenn bei gemeinsamer Veranlagung keine Steuernachzahlung ins Haus steht (kann z.B. mit einem Steuerprogramm abgeschätzt werden, wenn die entsprechenden Zahlen vorliegen), so hat deine Ex auch keine Nachteile zu befürchten.

Wenn es Streit um die Aufteilung einer evtl. Rückzahlung gibt, kann man beim Finanzamt auf Antrag einen sog. Aufteilungsbescheid ausstellen, der dann die Erstattung - vereinfacht ausgedrückt - zur gezahlten Steuer ins Verhältnis setzt.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2009 17:29
(@pappamanne)
Schon was gesagt Registriert

So jetzt habe ich meine Steuererklärung fast fertig.

Ich habe für das Trennungsjahr 2008 die Zusammenveranlagung gewählt.
Meine Ex wird die Unterlagen auch unterschreiben. Sie ist auch damit einverstanden, dass ich den gesamten
Erstattungsbetrag behalten darf. Ich lasse einen Teil davon den Kids zu Gute kommen. 🙂

Jetzt gibt es für mich nur eine eine klitzekleine Unsicherheit.

Muss ich in der Steuererklärung etwas über den Zeitpunkt der Trennung angeben?
Muss ich bei den Kindern bereits den neuen Wohnort angeben?

Oder kann ich es mir einfach machen und die Steuererklärung 2008 so erstellen, als ob
wir noch gar nicht getrennt gewesen wären?

Was würdet ihr mir empfehlen?

LG
pappamanne


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2009 10:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

den Zeitpunkt der Trennung nicht anzugeben nutzt Dir doch nix. Ab 2009 kannst Du nicht mehr zusammen veranlagt werden. Von daher... was soll es also....?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2009 19:41