Hallo @ all,
sch... FA hat mich angeschrieben, muß noch die Steuererklärung
2004 machen. In dieser Zeit lebten meine EX und ich noch in gemeinsamer
Ehe. Sie hatte Stkl. 5 und ich 3.
Ich bekomme die EX garantiert nicht dazu, daß wir splitten. Was kommt dann auf mich zu, bzw. muß ich dann Steuern nachzahlen, obwohl wir gemeinsamen Konten etc. hatten ?
Ich blick nicht durch :redhead:
Thx, für Eure Hilfe.
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi Deep,
Danke.
cool. da bin ich mal gespannt 😉 was sie bringt.
Nur dann ist immer noch nicht klar, wie wir die Knete
aufteilen.
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo babbedeckel,
die Steuererstattung/-nachzahlung könnt ihr ja so aufteilen:
Was hätte Ex-Frau für eine Steuerbelastung, wenn sie sich getrennt veranlagen ließe? Wie hoch ist ihre Steuerbelastung durch die Zusammenveranlagung? Die Differenz, also ihren Nachteil durch die Zusammenveranlagung mußt Du ihr ausgleichen, also zahlen.
In der Abgabenordnung sind da auch einige §§ zu finden, z. Bsp. § 35, §§ 268ff
Da hilft bestimmt auch der nette Finanzamtsmitarbeiter weiter ;-)!
Viel Glück Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
