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steuerausgleich nach ternnungsjahr

 
(@bengel)
Registriert

hi zusammen,

auf mehrmalige aufforderung hat mir meine ex jetzt eine steuerrückzahlung von 900€ gestanden. das war für das ganze jahr 2005. sie hat ab april, genau wie ich, die steuerklasse gewechselt. sie hat 2, ich 1. je ein kind auf der steuerkarte. ich musste im mai letzten jahres ca 800 € für die 3 monate nachzahlen. sie hat  leider erst die 900 mit der einkommenserklärung  2005 bekommen.

mal davon abgesehen, dass das ein zinsloser kredit für den staat ist: wir haben uns geeinigt, dass ich 350 € bekomme von ihrer rückzahlung. hatte ihr das auch mehr als angekündigt und es ist weniger, als ich meines erachtens einfordern kann.

nun meine frage an die experten. lieg ich einigermassen richtig? ich möchte keinen ärger und kenne ihre ratgeber und möchte fair sein.

gruss bengel.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 22:11
(@Platt)

Hi,

das habe ich nicht richtig verstanden.

Hat sie in 2006 für 2005 die Erstattung erhalten?
oder
Hat sie in 2005 für meinetwegen 2004 die Erstattung erhalten?

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 22:32
(@bengel)
Registriert

sorry,

das war für januar bis märz. im kalenderjahr nach der trennung muss man die steuerklasse wechseln. wir habe es erst im april getan, mit der folge, dass ich bereits im  mai  die nachzahlung bekommen habe und sie die rückzahlung gerade jetzt, nach der steuererklärung 2005. ich habe also längst bezahlt und sie erst jetzt zurück bekommen. warum das 900 sind keine ahnung. aber ist mir wurscht. deshalb habe ich auch nur 350 gefordert.

gruss

bengel


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 22:41
(@Platt)

Hi,

sie hatte von 1-3.2005 stkl 5 und Du die 3. Habe ich das richtig verstanden?

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 22:47
(@bengel)
Registriert

exakt


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 22:51
(@Platt)

Hi,

da ihr euch schon im trennungsjahr befunden habt und somit jeder für sich seine Steuererklärung machen muss, hast Du eigentlich gar keinen Anspruch.
Duch die ungünstige Steuerklasse 5 hat sie zuviel Steuern gezahlt und damit ist es ihr Geld.
Du hast durch die Steuerklasse 3 einen "unberechtigten Vorteil" für drei Monate gehabt.
Geld bekommst Du nur dann, wenn Deine Ex einen Aufteilungsbescheid gemacht hätte, das setzt aber voraus, dass ihr noch gemeinsam veranlagt werdet.

Problematisch wäre es, wenn die Unterhaltszahlungen von Dir, auf Lst. 3 und 5 vereinbart worden sind. Ich gehe davon aus, dass ist nicht der Fall :question:

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 22:58
(@bengel)
Registriert

sorry, das kann nicht sein,

ich habe nachbezahlt für die 3 monate sofort, und sie hat erst jetzt die nachzahlung bekommen. mit anderen worten: der mehrverdiener ist auf jeden fall der verlierer? kann ich nicht glaube n, ich zahle und sie gewinnt? doppelt?meine steurerschuld habe ich abgeglichen. sie hat ihr guthabenn nun zurück bekommen, dann ist es doch normal dass sich den saldo teilt?

na ja, scheint nicht so einfach zu sein. obwohl es völlig logisch ist.

gruss

bengel


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Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 23:10
(@Platt)

Hi,

das ist normalerweise Aufgabe der Personalabteilung. Das was Dir passiert ist kenn ich sehr gut.

Fakt ist. Obwohl Du schon im Jan. 2005 in die 1 gemusst hättest, bist Du erst im 4.05 in die richtige Steuerklasse gegangen. Daraufhin durftest Du die zu wenig gezahlten Steuern nachentrichten. Schätze pro Rata in 2005.

Deine Ex hat im Gegensatz dazu zuviel Steuern bezahlt. Warum die Personalabteilung Deiner Ex nicht sofort die zuviel gezahlten Steuern gutgeschrieben hat, kann ich nicht nachvollziehen.

Hättet ihr sofort die Steuerklasse gewechselt, dann hätte es keine Erstattung bzw, Nachzahlung gegeben. Ist vollkommen korrekt gelaufen.

meine steurerschuld habe ich abgeglichen. sie hat ihr guthabenn nun zurück bekommen, dann ist es doch normal dass sich den saldo teilt?

Nein. Sie hat Anspruch vom 1.01.2005 auf die Steuerklasse 2 und Du auf die 1. Das Deine Ex 3 Monate zuwenig Netto bekommen hat ist ihr nicht anzulasten.

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 23:19
(@pavoal)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wenn Du, wie Du oben schreibst, fair sein moechtest, erklaerst Du ihr aber den Sachverhalt und sie behaelt die 350 Euro. Die Steuern in Hoehe von 900 Euro hat sie ja von ihrem Einkommen erstmal zuviel 'gezahlt', daher auch voellig zu Recht zurueckbekommen. Warum sollten Dir davon nun 350 Euro zustehen ?

Gruss

Roland


AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 23:31
(@bengel)
Registriert

merkwürdig,

wenn es alles zeitgleich zugegangen wäre, hätte ich 800 bezahlt und sie ca. 600 bekommen. ist  doch eine klare sache. weder sie noch ich kann dafür, dass der fiscus trennungsjahre über das kalenderjahr abrechnet. verstehe echt nicht.

nach euren empfelungen: angenommen das trennungungsjahr beginnt am 02.012006.dann ist der steuerlassenwechsels  am 01.01.2007 fällig. der  vollzeit arbeitende mann muss 12 monate steuern zurückzahlen und die EX bekommt, ohne ausgleich, 12 monate steuererstattung?

never. das ist selbst bei diesem familienrecht nicht möglich.

gruss
bengel


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 23:44




(@schmusepapa)
Registriert

Hallo bengel,

im Trennungsjahr behält man(n) / frau (normalerweise) die bisherige Steuerklasse, so das denn wg. des Ehegattensplittings Sinn macht. Ansonsten erhält der Staat mehr Geld.

Nach Ablauf des Trennungsjahres (genauer: Im auf die Trenuung folgenden Kalenderjahr) müssen dann die Steuerklassen gewechselt werden.

Da eure Trennung im Jahr 2004 erfolgte, hätte die Steuerklasse im Jahr 2005 (zum 01.01.2005) gewechselt werden müssen. Das habt ihr nicht getan. Die Folge waren eine Nachzahlung auf Deiner Seite und eine Erstattung auf ihrer Seite.

Juristisch gesehen hast du Anspruch auf 0 (null) Euro. Da ich aus einem anderen Post weiß dass du der "Ex" über einen längeren Zeitraum mehr Unterhalt freiwillig bezahlt hast als ihr eigentlich zusteht, würde ich die 350 EUROnen nehmen und einen "Deckel" auf die Angelegenheit machen.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 00:02
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo bengel,

der  vollzeit arbeitende mann muss 12 monate steuern zurückzahlen und die EX bekommt, ohne ausgleich, 12 monate steuererstattung?

never. das ist selbst bei diesem familienrecht nicht möglich.

Das hat nichts mit dem Familienrecht, sondern mit dem Steuerrecht zu tun.

Der vollzeit arbeitende Mann zahlt dann halt für 12 Monate mehr Steuern, die Frau weniger. Eine Erstattung gibt es da im Nachhinein normalerweise nicht. Diese findet bereits beim monatlichen "Zahltag" statt.

Du hast sofort nachzahlen müssen, deine Frau das Geld aber erst mit der Steuererstattung bekommen. Oder glaubst du, das unser Staat zuviel gezahlte Steuern freiwillig zurückzahlt? Daher auch unser Familienrecht, das ja primär darauf ausgerichtet ist, den Staat von Zahlungen zu entlasten.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 01:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nach euren empfelungen: angenommen das trennungungsjahr beginnt am 02.012006.dann ist der steuerlassenwechsels  am 01.01.2007 fällig. der  vollzeit arbeitende mann muss 12 monate steuern zurückzahlen und die EX bekommt, ohne ausgleich, 12 monate steuererstattung?

Nene, für das Jahr der Trennung kann die Verpflichtung auferlegt werden, zusammen zu veranlagen (>hier< und >hier<).

Bei dir ist halt nur schief gelaufen, wie Martin schon schrieb, dass ihr im Folgejahr der Trennung nicht gleich die St.-Kl. geändert habt.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 10:51
(@bengel)
Registriert

danke für eure antworten,

zeigt mir mal wieder, dass vater staat an scheidungen verdient, denn summa summarum zahlen wir de facto beide zusammen mehr steuern und dass vor ablauf des trennungjahres. da beisst sich m.e. familienrecht mit steuerrecht zugunsten des fiscus.

ich werde ihr die 350 € überweisen, obwohl sie meine logik nachvollziehen konnte.

danke für euren rat. bewahrt mich u.U. vor peinlichen diskussionen im nachhinein.

gruss

bengel


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2006 19:10