Da ich jetzt die Änderung der Steuerklassen für 2011 beim Finanzamt einreichen muss ist mir folgende Frage gekommen:
Bin ich auf der sicheren Seite für eine gemeinsame Veranlagung 2010, wenn ich als Trennungsdatum den 4.1.2010 angebe? Oder steht zu befürchten, dass das Finanzamt dann diskutiert? Sollte ich lieber einen Termin im Februar angeben?
Gruß,
CarlosX
Moin,
Im Jahr der Trennung ist die Zusammenveranlagung noch möglich. Voraussetzung ist lediglich, dass die Eheleute im Veranlagungsjahr mindestens einen Tag zusammen gelebt haben.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin,
ergänzend zu Agent:
So Deine holde Ex denn mit Dir hinsichtlich Trennungsdatum einig ist, sollten hinsichtlich gemeinsamer Veranlagung keine allzu großen Sorgen bestehen.
Allerdings ist Stkl.3 im Trennungsjahr durchaus mit dem Risiko verbunden, dass bei Uneinigkeit beim Trennungstag durchaus eine Steuernachzahlung drohen könnte ...
(einer der Gründe die für eine umgehende Änderung der Stkl. nach Trennung sprechen)
Besten Gruß
United
@United, bei dieser Frage geht es nicht um die Wahl der Steuerklasse (dafür ist es jetzt auch zu spät), sondern um die Zusammenveranlagung.
Probleme die sich jetzt noch aus der Steuerklassenwahl ergeben könnten, lassen sich durch Vermeidung der Zusammenveranlagung nicht mehr heilen.
Sonst hast du natürlich recht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo United
wir sind uns einig. Die Steuerklassenverteilung ist in der Scheidungsfolgenvereinbarung für 2010 festgelegt, ebenso die gemeinsame Veranlagung. Und da Exilein immer noch keine Arbeit hat wäre eine Änderung von ihrer Seite auch für sie sehr nachteilhaft (da auch die Aufteilung einer Steuererstattung/Nachzahlung vertraglich festgelegt ist)
Danke für Eure Antworten und betet mit mir, dass Exilein ihr mehrfach gegebenes Versprechen wahr macht, bis Kalenderjahresende Arbeit zu haben - wodurch sich mein EU vermindert und somit der Wechsel von Steuerklasse 3 auf 2 bei mir nicht zur Armut führt
Gruß,
CarlosX
Moin,
@carlosx: hört sich unbedenklich an
@Beppo:
Das von mir angesprochene Risiko bezieht sich auf den Fall, dass man Steuervorauszahlungen auf Basis Stkl. 3 leistet, Exilein bei der Steuererklärung aber einen Trennungszeitpunkt im Jahr vor dem Veranlagungszeitraum behauptet (und die Zusammenveranlagung negiert), dann kann es ein böses Erwachen geben (weil FA getrennte Veranlagung durchführt).
Besten Gruß
United
Moin,
nachdem ich damals ein "ähnlich" gelagertes Problem hatte stelle ich den Link nochmal hier ein vom damaligen
Beitrag
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25