Reicht Trennungsdat...
 
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Reicht Trennungsdatum 4.1.2010 für gemeinsame Veranlagung in 2010?

 
(@carlosx)
Schon was gesagt Registriert

Da ich jetzt die Änderung der Steuerklassen für 2011 beim Finanzamt einreichen muss ist mir folgende Frage gekommen:

Bin ich auf der sicheren Seite für eine gemeinsame Veranlagung 2010, wenn ich als Trennungsdatum den 4.1.2010 angebe? Oder steht zu befürchten, dass das Finanzamt dann diskutiert? Sollte ich lieber einen Termin im Februar angeben?

Gruß,
CarlosX

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2010 13:58
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Im Jahr der Trennung ist die Zusammenveranlagung noch möglich. Voraussetzung ist lediglich, dass die Eheleute im Veranlagungsjahr mindestens einen Tag zusammen gelebt haben.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2010 14:07
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ergänzend zu Agent:

So Deine holde Ex denn mit Dir hinsichtlich Trennungsdatum einig ist, sollten hinsichtlich gemeinsamer Veranlagung keine allzu großen Sorgen bestehen.

Allerdings ist Stkl.3 im Trennungsjahr durchaus mit dem Risiko verbunden, dass bei Uneinigkeit beim Trennungstag durchaus eine Steuernachzahlung drohen könnte ...
(einer der Gründe die für eine umgehende Änderung der Stkl. nach Trennung sprechen)

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2010 14:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@United, bei dieser Frage geht es nicht um die Wahl der Steuerklasse (dafür ist es jetzt auch zu spät), sondern um die Zusammenveranlagung.
Probleme die sich jetzt noch aus der Steuerklassenwahl ergeben könnten, lassen sich durch Vermeidung der Zusammenveranlagung nicht mehr heilen.
Sonst hast du natürlich recht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2010 14:27
(@carlosx)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United

wir sind uns einig. Die Steuerklassenverteilung ist in der Scheidungsfolgenvereinbarung für 2010 festgelegt, ebenso die gemeinsame Veranlagung. Und da Exilein immer noch keine Arbeit hat wäre eine Änderung von ihrer Seite auch für sie sehr nachteilhaft (da auch die Aufteilung einer Steuererstattung/Nachzahlung vertraglich festgelegt ist)

Danke für Eure Antworten und betet mit mir, dass Exilein ihr mehrfach gegebenes Versprechen wahr macht, bis Kalenderjahresende Arbeit zu haben - wodurch sich mein EU vermindert und somit der Wechsel von Steuerklasse 3 auf 2 bei mir nicht zur Armut führt

Gruß,
CarlosX

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2010 14:31
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@carlosx: hört sich unbedenklich an

@Beppo:
Das von mir angesprochene Risiko bezieht sich auf den Fall, dass man Steuervorauszahlungen auf Basis Stkl. 3 leistet, Exilein bei der Steuererklärung aber einen Trennungszeitpunkt im Jahr vor dem Veranlagungszeitraum behauptet (und die Zusammenveranlagung negiert), dann kann es ein böses Erwachen geben (weil FA getrennte Veranlagung durchführt).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2010 15:01
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nachdem ich damals ein "ähnlich" gelagertes Problem hatte stelle ich den Link nochmal hier ein vom damaligen
Beitrag

>>hier<<

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2010 15:09