Hallo,
habe ne einfache Frage. Meine Gemeinde sagt mir, daß ich nicht das volle Kind auf meine Lohnsteuerkarte für 2008 eintragen lassen kann (KM arbeitet nicht, Kind lebt bei Ihr, ich habe es alle 14 Tage). Die Begründung kriege ich nicht mehr zusammen, jedenfalls ginge nur 0,5. Stimmt das ?
Danke für eine schnelle Antwort
Andi
Hi Andi,
ja ist so korrekt.
Bei Verheirateten und zusammenlebenden Eltern kann der eine dem anderen seine "Anteile" übertragen. Also ein Kind steht immer je zur Hälfte beiden Elterteilen auf der Lohnsteuerkarte zu.
Tina
Nachtrag: Es gibt 2 Ausnahmen: Der Unterhaltspflichtige zahlt dem minderjährigen Kind nicht mindestens 75 % des KU, dann kann der adnere Elternteil das Kind sozus. komplett auf die Lohnsteuerkarte nehmen und ab 18 kann ein Elternteil das komplette Kind eintragen lassen, wenn er mehr als 75 % des Gesamtbarunterhalts leistet, da ja dann beide Elterteile barunterhatlspflichtig sind.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Andi,
und schon mal vormerken: Du darfst alle 3 Jahre bei Deinem Finanzamt eine "Lebendbescheinigung" einreichen. Falls Du es vergisst, steht beim 4.Jahr wieder 0 (Null) Kinder auf der Karte. Lebendbescheinigung kriegst Du bei der Stadtverwaltung und ist (zumindest bei mir) kostenlos
Gruß
Jo
Moin,
bei einem Einkommen von 2.000 € brutto wirkt sich ein auf der LSt.-Karte eingetragenes halbes Kind mit sagenhaften 2,44 € im Vergleich zum ganzen Kind aus. Die Wirkung entfaltet sich nämlich nur im SolZ.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
und schon mal vormerken: Du darfst alle 3 Jahre bei Deinem Finanzamt eine "Lebendbescheinigung" einreichen.
Eine Lebendbescheinigung hat mein Mann noch nie gebraucht, da scheint es also Unterschiede zu geben.
eskima
Moinsen,
in der Tat recht merkwürdig. Gibt es nicht viel offizielle infos drüber, vermutlich Bundesland unterschiedlich.
bsw. hier:
http://www.erkelenz.de/virtuelle_stadtverwaltung/Behoerdenwegweiser/dienstleistungen/index_detail.asp?searchID=2728
Einfach mal bei dem entsprechenden Finanzamt nachfragen.
Gruß
Jo
Hallo zusammen,
Eine Lebendbescheinigung hat mein Mann noch nie gebraucht, da scheint es also Unterschiede zu geben.
Die exakte Bezeichnung heißt "steuerliche Lebensbescheinigung". Gültig ist diese drei Jahre - wie schon geschrieben.
Eine der (wenigen) behördlichen Dienstleistungen, die für den Büger noch gebührenfrei ist.
Regionale Unterschiede bei der Handhabung kann es sicherlich geben - meine Erfahrungen decken sich mit denen von @papajo.
Gruß
Martin
nochmal ich zur Usprungsfrage
hier: http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/top.php?seite=http%3A//www.stuttgart.de/sde/presse/detail/215069
Das wird vermutlich bundesweit geltend sein.
Gruß
jo
Hallo,
die Lebendbescheinigung ist vermutlich nur notwendig wenn der KV nicht im gleichen Ort wohnt wie das Kind.
Mein Ex hat im Moment kein Kinder auf der Lohnsteuerkarte. Aber er wohnt schon über 1 Jahr in einem anderen Bundesland. Hier war das immer drauf. Ihm ist gar nicht aufgefallen das das Kind fehlt.
Sophie