Hallo Foris,
nachdem mein Fall ja nun erfolgreich per Vergleich abgeschlossen wurde, steht die Nachzahlung EU für 2006 (5.306,-), 2007 (7.796,-) und die erste Hälfte 2008 (3.648,-)
an. Nach einigem Recherchieren, meine ich herausbekommen zu haben, dass ich diese Zahlung (fließt diesen Monat) in der Steuererklärung für 2008 absetzen kann.
Dies geht als außergewöhnlich Belastung (OHNE zumutbare Eigenbelastung) bis zur Summe der Höchstbeträge die in den jeweils betroffenen Jahren hätten abgesetzt
werden können. Stimmt das so? In wie weit reduzieren sich die Beträge durch das Eigeneinkommen meiner Frau (2006 ca. 400 netto, ab 2007 ca. 420 brutto)?
Kann da einer helfen?
Gruß
Jan
Nee, Deep, das war mir schon bekannt...
Es geht um die Frage, wie man Nachzahlungen für vergangene Zeiträume absetzen kann, welche jetzt erst fließen.... D.h. wenn ich jetzt z.B. 20.000 Euro für die 3 vergangenen
Jahre nachzahlen muss. Meiner Meinung nach gilt dann nicht die Höchstgrenze von 13.000 irgendwas, wie für die laufenden Zahlungen, sondern die Summe
der Höchstgrenzen aus 2006, 2007 und 2008 (anteilig), also z.B. für 3 Jahre 39.000 Euro minus Einkommen der Ehefrau minus bereits bezahlter und abgesetzter Unterhalt...
Gruß
Jan
Moin,
in der ESt gilt das Zu-/Abflussprinzip. Es ist folglich unrelevant für welchen Zeitraum du gezahlt hast. Wichtig ist ausschließlich, wann du gezahlt hast.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Deep, ich glaube da liegst Du falsch. In diesem speziellen Fall der Nachzahlung für vergangene Jahre ist es wohl anders.
Ich habe da einige Links, ich dachte, das könnte mir hier jemand bestätigen...
http://www.simplifybusiness.de/newsletter/archiv/4/2006/08/20060823000006909.htm#beitrag20818
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14491.faces?currentModule=steuern
Gruß
Jan
Moin,
Deep, ich glaube da liegst Du falsch.
Tatsächlich. :redhead:
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!