Nachzahlung EU für ...
 
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Nachzahlung EU für vergangene Jahre absetzen

 
 Jan
(@jan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Foris,

nachdem mein Fall ja nun erfolgreich per Vergleich abgeschlossen wurde, steht die Nachzahlung EU für 2006 (5.306,-), 2007 (7.796,-) und die erste Hälfte 2008 (3.648,-)
an. Nach einigem Recherchieren, meine ich herausbekommen zu haben, dass ich diese Zahlung (fließt diesen Monat) in der Steuererklärung für 2008 absetzen kann.

Dies geht als außergewöhnlich Belastung (OHNE zumutbare Eigenbelastung) bis zur Summe der Höchstbeträge die in den jeweils betroffenen Jahren hätten abgesetzt
werden können. Stimmt das so? In wie weit reduzieren sich die Beträge durch das Eigeneinkommen meiner Frau (2006 ca. 400 netto, ab 2007 ca. 420 brutto)?

Kann da einer helfen?

Gruß

Jan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2008 13:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Guckst du >hier<.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2008 14:04
 Jan
(@jan)
Schon was gesagt Registriert

Nee, Deep, das war mir schon bekannt...

Es geht um die Frage, wie man Nachzahlungen für vergangene Zeiträume absetzen kann, welche jetzt erst fließen.... D.h. wenn ich jetzt z.B. 20.000 Euro für die 3 vergangenen
Jahre nachzahlen muss. Meiner Meinung nach gilt dann nicht die Höchstgrenze von 13.000 irgendwas, wie für die laufenden Zahlungen, sondern  die Summe
der Höchstgrenzen aus 2006, 2007 und 2008 (anteilig), also z.B. für 3 Jahre 39.000 Euro minus Einkommen der Ehefrau minus bereits bezahlter und abgesetzter Unterhalt...

Gruß

Jan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2008 14:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in der ESt gilt das Zu-/Abflussprinzip. Es ist folglich unrelevant für welchen Zeitraum du gezahlt hast. Wichtig ist ausschließlich, wann du gezahlt hast.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2008 15:00
 Jan
(@jan)
Schon was gesagt Registriert

Deep, ich glaube da liegst Du falsch. In diesem speziellen Fall der Nachzahlung für vergangene Jahre ist es wohl anders.

Ich habe da einige Links, ich dachte, das könnte mir hier jemand bestätigen...

http://www.simplifybusiness.de/newsletter/archiv/4/2006/08/20060823000006909.htm#beitrag20818

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14491.faces?currentModule=steuern

Gruß

Jan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2008 10:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Deep, ich glaube da liegst Du falsch.

Tatsächlich.  :redhead:

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2008 10:53