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Nachteilsausgleichungserklärung

 
(@lupo36)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mein Ex hat mir eine schriftliche Nachteilsausgleichungserklärung zugeschickt weil er meine Unterschrift zur Zustimmung für die Anlage U seiner Einkommensteuererklärung 2009 & 2010 von mir möchte aber weil mein Ex seit der Trennung sowie Scheidung (2008) nur auf Krieg mit mir aus ist und ihm daher nicht über den Weg zu trauen ist, möchte ich hier bei euch nachfragen ob ich nach dem Wortlaut seiner Nachteilsausgleichungserklärung diese auch wirklich bedenkenlos unterschreiben kann.

Da ich seit Anfang 2008 bis heute krankheitsbedingt arbeitlos bin und aufstockend zum Unterhalt vom Ex ALG II beziehe könnte mir durch diese Formulierung der Nachteilsausgleichungserklärung von meinem Ex gerade in der Hinsicht auf die ALG II Leistungen zusätzlich Nachteile entstehen oder bin ich auch in dieser Hinsicht mit dieser Erklärung abgesichert, nicht das mir nachher das Jobcenter dadurch Einkommen anrechnen will und mir die Leistung streicht???

Die Nachteilsausgleichungserklärung von meinem Ex:

Herr Ex verpflichtet sich gegenüber Frau Lupo dieser diejenigen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Nachteile zu erstatten, die dieser aus der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting für die Veranlagungszeiträume 2009 und 2010 entstehen.

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen!

LG
Lupo36

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2011 23:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ALG-2 ist kein Einkommen gem. EStG. Der Unterhalts wird beim ALF-2 bereits berücksichtigt. Es wäre von dir eine Steuererklärung abzugeben, die lediglich die Unterhaltszahlungen des Ex beinhaltet. Wenn du aufstockend ALG-2 bekommst, bist du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter dem Grundfreibetrag - also Steuer: 0.

Selbst wenn du Steuern zahlen müsstest, würden die dein ALG-2-relevantes Einkommen mindern, weswegen letztlich der Staat über eine ALG-2-Nachzahlung deine ESt zahlen müsste. Ist das nicht pfiffig?

Ich sehe keinen Haken für dich.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2011 23:43
(@lupo36)
Schon was gesagt Registriert

Nabönd,

danke für deine schnelle Antwort!  :thumbup:

An Unterhalt erhalte ich 550€ + derzeit aufstockend 175€ demnach läge ich dann unter dem Grundfreibetrag, richtig!?

Vielen lieben Dank nochmal und einen schönen Restabend wünsche ich noch!!!

LG
Lupo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2011 23:56
 elwu
(@elwu)

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen!

Hallo,

mit dieser rechtssicheren Verpflichtung deines Ex entsteht dir kein Nachteil. Schon deshalb, weil du weniger als den Grundfreibetrag verdienst (alles Gute, das sich das bald ändert). Allerdings würde ich zur Vermeidung unfruchtbarer Diskussionen umformulieren:

'Herr Ex verpflichtet sich gegenüber Frau Lupo, diejenigen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Nachteile zu erstatten bzw. nachzuleisten, die dieser aus der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting für die Veranlagungszeiträume 2009 und 2010 entstehen.'

Weil, zum einen ist das mit den Bescheiden abhängig von eurer individuell unterschiedlicher Steuererklärungsabgabegeschwindigkeit, zum anderen von der Steuererklärungsbearbeitungsgeschwindigkeit der Finanzämter. Es geht hier wohl eher nicht um viel Geld, aber leicht um viel vermeidbare Diskussionen und Ärger.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 00:52
(@lupo36)
Schon was gesagt Registriert

Hallo elwu,

ich bin nicht sicher ob ich dich mißverstehe oder du mich....

Mein Ex möchte für 2009 & 2010 die Ehegattenunterhaltszahlungen per Anlage U Steuerlich gelten machen, nicht ich da ich aufrund meiner finanziellen Situation unter dem Freibetrag liege und somit keine Einkommenssteuer abgeben muss weshalb die Bearbeitungsdauer der Finanzämter für mich keine Relevanz hat, genauso wenn Ex die Abgabetermine beim Finanzamt versäumt ist das sein Problem nicht meins.

Bis ich meine erste Einkommmenssteuererklärung abgeben muss ist das mit dem Unterhalt eh gegessen weil der bis ende 2011 befristet ist und er kann danach auch nur noch das Jahr 2011 mit der Anlage U steuerlich geltend machen und wenn ich ab 2012 wieder arbeiten sollte hat meine Steuerererklärung dann ja nichts mit der Steuererklärung meines Exmannes zu tun!

Danke für deine Antwort & LG
Lupo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2011 01:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nee, Du missverstehst, Lupo,

wenn Dein Ex über Anlage U den Unterhalt geltend machst, MUSST Du eine Steuererklärung abgeben, weil Du somit zu einem Pflichtveranlagungsfall wirst, unabhängig davon, ob Du zuvor schon mal veranlagt wurdest oder nicht.

Für Dich gelten dann die normalen Abgabefristen (2010 bis zum 31.5.11, 2011 bis zum 31.5.12) um Maßnahmen des Finanzamtes (Schätzungen, Festsetzungen von Verspätungszuschlägen, etc) zu vermeiden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 20:23
(@lupo36)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lausebackesmama,

jetzt bin ich etwas verwirrt...  :redhead:

Also sollte ich wie elwu und wie du es mir empfielst die von meinem Ex formulierte Nachteilsausgleichungserklärung in die Formulierung von elwu umschreiben lassen, Richtig!?!?

Vielen lieben Dank & ein schönes Wochenende

LG
Lupo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2011 00:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich habe gerade ne Weile gebraucht, bis ich festgestellt habe, welcher Unterschied zwischen der Formulierung Deines Ex und der von Elwu besteht. Ich habe aber auch bei der Formulierung Deines Ex nicht das Gefühl, dass er Dir irgendwie nen Strick drehen will.

Wichtig ist halt, dass Du eine Steuererklärung machst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2011 00:38
(@lupo36)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

na Hauptsache seine Formulierung ist soweit ok und ich laufe nicht blind in eine Falle!

Wenn ich deswegen eine Steuererklärung machen müsste und ich diese von einem Steuerberater erstellen lassen würde, weil ich davon keine Ahnung habe, wer trägt denn dann die Kosten???

Fraglich ist es ob ich überhaupt in meinem Fall eine abgeben müsste weil ich wohl unter dem Freibetrag liegen würde...

Lieben Dank noch mal!

LG
Lupo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2011 01:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Steuerberater fällt da m. E. nicht drunter. Denn die eine Zahl in die Kennziffer zu schreiben ist jetzt nicht die Herausforderung. Gleiches gilt für Deine nichtselbstständigen Einkünfte. Dafür muss man wirklich nur lesen können oder mal jemanden fragen, der schon mal eine gemacht hat.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2011 01:33




(@lupo36)
Schon was gesagt Registriert

Moin moin,

na wenns nicht so schwer ist dann werde ich das wohl schaffen!  😉

LG
Lupo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2011 01:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Du könntest ihn auch fragen ob er dir hilft.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2011 06:16