Nachteilsausgleich,...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Nachteilsausgleich, Ratenzahlung, PKH

 
(@oliban)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep,

war lange nicht mehr im Forum - vielleicht erinnerst du dich noch an meinen nFall?!? (vgl. http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=5311.msg47179#msg47179)

Schlußendlich bin ich für meine viel zu großzügigen Unterhaltskosten beklagt und verurteilt worden... ;( In einem Vergleich konnte mein Anwalt die Forderung von rd. 5000.-€ auf rd. 3000.-€ drücken. Den Betrag soll ich in Raten a 300.-€/mtl zahlen. Zusätzlich soll ich Gerichtskosten mit 100.-€/mtl abzahlen...

Mann, merken die noch was??? Wenn ich 400.-€-Raten zahlen könnte, hätte ich längst ein neues Auto vor der Tür... Ich erinnere (hab ich auch der (aus meiner Sicht äußerst befangenen) Richterin gesagt) an meine desolate Finanzsittuation - 30€ über Hartz IV...

Deshalb meine Fragen:
1) Muss ich den Gerichtsbeschluss bedingungslos hinnehmen?
2) Kann das Gericht mich zur Zahlung zwingen, wenn ich (wie aktuell) hoch verschuldet bin?

Ich hatte den Vergleich doch nur angenommen, weil mir eine PKH-Bewilligung vom Anwalt und dem Richter zugesagt wurde... Gut, ich weiß, dass auch die Ratenzahlung eine Form von PKH ist - welche PKH zum Tragen kommt liegt doch aber im Ermessen des Gerichts... Für mein Scheidungsverfahren hatte ich auch PKH ohne Zuzahlung bewilligt bekommen - mein Gehalt hat sich seitdem nicht grundsätzlich verändert...

Bitte sagt mir, ob es sinnvoll ist, gegen den PKH-Beschluß und die Höhe der mtl. Raten für den Nachteilsausgleich vorzugehen.

Mann, hab ich die Nase voll!!! 2007 steht für mich unter keinem guten Stern...

Grüße aus Berlin
Olaf

PS: Eine positive Wendung gab's zwischdurch doch. Die Marina hab ich am 17.11.2006 geheiratet - beim zweiten Mal wird hoffentlich alles besser...


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2007 16:39