Hallo Gemeinde,
bin seit 17.11.08 geschieden, endlich :). Nachehelicher Unterhalt wurde auf 4 Jahre begrenzt (Vergleich). Zahle an die Ex nächstes Jahr 966 €. In 2010 werden ihr 400 € als Einkommen zugerechnet 2011 u. 2012 jeweils mtl. 600 €. Danach Ende, außer Kinder werden nachweislich Betreuungsbedürftig, durch Unfall, Behinderung oder so was...
Richter wollte eigendlich unbegrenzten Betreuungsunterhalt für meine Frau, mein Anwalt und zu meiner Verwunderung auch die Anwältin meiner Ex , wollten Aufgrund der neuen Gesetzeslage jedoch eine zeitliche Begrenzung. Dem Richter wars Wurst. Vielleicht irgend eine Falle der feindlichen Anwältin? :question:
In Sachen Kinder gab es nichts neues, Zahlpappa wie viele von Euch auch... ;(
Steuerlich hab ich alles im Griff. Anlage U rechnet sich für mich und die Ex wird zumindesten, wegen angeborener Faulheit nichts arbeiten (außer vielleicht schwarz).
Hab jetzt meine Lohnsteuerkarte vom AG angefordert und lass mir den Unterhat als Freibetrag eintragen. Der Realsplittungvorteil wurde bereits bei meinen Einkünften bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.
Jetzt meine Frage..
mein Anwalt meinte, dass die Unterhaltszahlungen evtl. auch Sozialversicherungspflichtig/Rentenversicherungspflichtig sind. Ich zahl bis 2010 noch 165 € Krankenvrsicherung für die Ex. Genaues konnte er mir da aber nicht sagen. Ich hab bisher auch nichts zu dem Thema gefunden. Hat jemand von Euch damit Erfahrung?
Danke für Eure Hilfe
Hallo Ossi,
Erstmal herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Scheidung.
Mit dem steuerlichen Nachteilsausgleich habe ich auch meinen Spaß.
Genau wie du, muss ich den Vorteil mit ihr teilen, ihr den Nachteil aber komplett abnehmen.
Der Vorteil ist, du kannst Einblick in ihren Steuerbescheid verlangen und prüfen, ob sie auch alle abzugsfähigen Kosten berücksichtigt hat. Zumindest die AV kann ja in bestimmten Grenzen abgesetzt werden. KV vermutrlich erst ab 2010, für dich also zu spät.
Die zusätzlichen Zahlungen für KV (und AV) kannst du auch als Unterhalt absetzen.
Gruss Wessi
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,.
der Nachteilsausgleich umfasst nach landläufiger Meinung auch die nicht steuerlichen Nachteile. Die KV hängt als Risiko nur so weit über dir, wie die Ex sich in der Unterhaltshöhe bedingt selbst versichern muss. Da du ja bis 2010 die KV zahlst, ist dieses Risiko allerdingsn icht vorhanden.
Der Nachteilsausgleich stellt wiederum Unterhalt dar, der im Jahr des Zu-/Abflusses im Realsplitting berücksichtgt werden muss.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Leute,
habt dank für die Antwort. Ich werd trotz der weiterhin bestehenden Konflikte am besten ihr Einkomensteuererklärung weiterhin mitmachen. Nicht das mich der Hammer später trifft.
Für alle die es interessiert, die Vorsorgeaufwendungen (KV, PV) kann die liebe Ex im Veranlagungsjahr bis zu 2400 € (statt 1500 €) vom Einkommen abziehen, wenn sie keine Zuschüsse von dritter Seite (Arbeitsamt, Arbeitgeber usw.) hat oder irgendwo mit pflichtversichert ist. Wichtig hier, im gesamten Jahr keine!!!. Das senkt das zu verteuerne Einkommen entsprechend und vermeidet ggf.einen Nachteilsausgleich, in steuerlicher Hinsicht. Einfach in der Einkommensteuererklärung der Ex-Hex, Mandelbogen Seite 3 bei Nr. 64 Nein ankreutzen. (Anspruch auf Erstattung)
Bsp.: Ich zahle in 2009 mtl. 165 € KV-U = 1980 € im Jahr. Meine Arbeitsscheue Ex erhält im gesamten Jahr nur Unterhalt von mir als Einkommen, weiter nichts. Das zu versteuernde Einkommen von ihr senkt sich somit um 480 € und ggf. auch prozentual die entsprechende Steuerlast, die ich ja letztlich zahlen dürft.
Am besten mal ELSTER von einer Seite des Finanzamtes kostenlos herunterladen und selbst. ausprobieren ob sich das bei Euch überhaupt auswirkt. Die meisten von Euch werden wohl nicht soviel nachehelichen Unterhalt zahlen ( ab 12.000 € jahrlich) oder die Ex arbeitet noch irgendwo Teilzeit bzw. erhält ergänzend ALG II.
Ist die Ex jedoch nur 1 Tag im Jahr arbeitslos (ALG I oder II) gemeldet oder versicherungspflichtig (nicht Minijob) beschäftigt können nur bis zu 1500 € von ihrem Einkomen abgezogen werden.
Der Friede und die Gnade der Gerichte seien mit Euch!
Hi ossi
Der Friede und die Gnade der Gerichte seien mit Euch!
Das kann ich so nicht stehen lassen. 😉 Gestattet sei die Gegenwehr - definitiv und immer!
Friede und Gnade sind da wohl eher bei - wie sagst Du so schön - Ex-Hex angebracht. Manchmal ist aber auch der Holzhammer nicht zu verachten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.