Nachteilausgleich i...
 
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Nachteilausgleich im Rahmen der Zusammenveranlagung

 
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Schönen guten Tag zusammen,

ich habe an Euch mal die Nachfrage, wie ihr dies seht.
Folgender Sachverhalt:
Seine Noch-Frau und imein LG haben Ende Dez.08 endlich mal die gem. Steuererklärung 2006 gefertigt und abgegeben.

Vorab noch ein paar Eckdaten: endgültige Trennung im Jan. 06, er St.-Kl. 3, sie 5 bis März 06, danach wechselten  beide in 4. Er bat darum, die Steuerklassen bis zu seiner Bonuszahlung so zu belassen, damit diese höher für beide ausfällt. (Bonuszahlung wurde geteilt) Sie erhielt von ihm Ausgleichszahlungen wegen der "schlechteren" Steuerklasse im Jan. bis März 06.

So, nun müßte er lt. Steuerprogramm bei getrennter Veranlagung einiges an Euros nachzahlen, sie hätte eine Erstattung. Aufgrund der Zusammenveranlagung erhalten beide eine Erstattung, welche natürlich hälftig geteilt wird.

So und nun zu meiner Frage: Steht ihr somit noch ein Nachteilsausgleich zu?

Vielleicht sollte ich dies auch noch erwähnen: Diese Ausgleichszahlungen wurden in der Steuererklärung nicht mit aufgeführt, also nichts mit Anlage U oder bei ihm unter Sonderausgaben...

Ich hoffe, ich habe es verständlich geschrieben und würde hier gerne mal Eure Sichten hören.

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2009 12:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin  Prinzessin,

Ihr müsst unterscheiden zwischen dem "amtlichen" steuerlichen Nachteilsausgleich.
Und dem, was die beiden untereinander ausgemacht haben.

Den ersten gibt es nur bei getrennter Veranlagung und der dann möglichen Anlage U.
Das kommt hier nicht in Betracht.

Ob es nun noch eine private Übereinkunft für alle möglichen Ausgleiche gibt, können wir hier schlecht beurteilen.

Mein Verständnis wäre: Da der Gewinn aus dem Deal geteilt wird, sollte auch der Verlust geteilt werden.
Aber dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Es hängt einzig an den Beiden, wie doll sie darüber zanken wollen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2009 12:44
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

danke für deine Antwort.
Ausgemacht haben die beiden nix. Sprechen ja kaum noch miteinander..., außer über RA'e.
Ich wollte für mich lediglich die Lage sondieren, inwieweit die Gefahr besteht, dass nach Erhalt des Steuerbescheides von Ihrer Seite her die Forderung auf Nachteilsausgleich kommt und ob diese bei der geschilderten Sachlage Erfolg haben könnte.

Gruß
PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2009 13:22