Kürzung der Pendelr...
 
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Kürzung der Pendelrpauschale verfassungskonform

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na, erschrocken? War doch gar nix in den Nachrichten zu sehen/hören...

Tja,...

Das BMF gibt zur mündlichen Verhandlung des BFH (>hier<) bekannt, dass nach Auffasung des BFH die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungskonform ist (>hier<).

Dies lässt einige Schlüsse zu:

  • Der BFH hat mit dem BVerfG telefoniert und haut die News schon mal raus im Vorgriff auf die dann völlig überraschende Entscheidung des BVerfG
  • Oder, noch besser, das BMF gibt die Übereinstimmung mit dem GG vor und Bundesköhler setzt seinen Hans-Hermann drunter. Die Gesetzgebung achtet schließlich immer das GG, wozu denn nun noch das BVerfG fragen?

Also: Die drei obersten Gerichte BFH, BGH, BSG urteilen selbst über die Verfassungskonformität; das BVerfG wird abgeschafft

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2008 21:00
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Na, erschrocken? War doch gar nix in den Nachrichten zu sehen/hören...

Erschrocken? Nein, nicht wirklich  :brille027: ich weiß das Deep manchmal schneller ist als den Nachrichtensendern lieb ist  :rofl2:

Danke fürs Einstellen...ich geh mal lesen.

grüßle, paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2008 21:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Komisch, vor ein paar Monaten hätte ich noch gedacht:

"Jaja, die Verschwörungstheoretiker. Wenn es eine gesunde Säule unserer Gesellschaft gibt, dann unsere Bundesjustiz."

Aber was geht mich der Quatsch an, den ich noch vor einigen Monaten gedacht habe.

Heute ist die Gewaltenteilung eben durch eine gesunde Arbeitsteilung ersetzt worden. Wer kann da schon was dagegen haben? Ausser vielleicht Terroristen und andere subversive Elemente.

Ernüchterte Grüsse

Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2008 21:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des Werbungskostenabzugs von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist verfassungswidrig

- Beschluss vom 10.01.08   >VI R 17/07< -

- Beschluss vom 10.01.08   VI R 27/07 -

Seit dem 1. Januar 2007 sind Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten mehr. Der Gesetzgeber geht danach davon aus, dass der Weg von und zu der Arbeitsstätte in die private Sphäre fällt (sog. Werkstorprinzip). Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hält die Neuregelung für verfassungswidrig, soweit Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte weder als Werbungskosten noch auf andere Weise abgezogen werden können. Er hat deshalb zwei Verfahren betreffend die Ablehnung eines Lohnsteuerermäßigungsantrags mit Beschlüssen vom 10. Januar 2008 ausgesetzt und das Abzugsverbot dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt. Der Beschluss VI R 17/07 ist zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt und im Volltext auf der Homepage des BFH verfügbar.

Nach Auffassung des BFH sind Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte Erwerbsaufwendungen. Sie seien deshalb bei der Bestimmung der finanziellen Leistungsfähigkeit nach dem sog. objektiven Nettoprinzip zu berücksichtigen. Die vom Gesetzgeber zur Begründung angeführte Haushaltskonsolidierung biete für sich genommen noch keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung. Der BFH ist ferner der Ansicht, dass der Gesetzgeber das Werkstorprinzip nicht folgerichtig umgesetzt habe. Denn sonstige Mobilitätskosten - wozu u.a. Kosten der doppelten Haushaltsführung zählen - könnten weiterhin als Werbungskosten oder in sonstiger Weise steuerlich geltend gemacht werden.

Selbst wenn man aber das Werkstorprinzip anerkennen sollte, verstößt das Abzugsverbot nach Auffassung des BFH gegen das subjektive Nettoprinzip. In diesem Fall handele es sich um unvermeidbare Ausgaben, denen sich der Arbeitnehmer nicht beliebig entziehen könne. Diese Aufwendungen seien auch nicht durch den Grundfreibetrag abgegolten. Andernfalls bliebe das einkommensteuerliche Existenzminimum hinter dem sozialrechtlichen Mindestbedarf zurück. Danach nämlich zählen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den notwendigen Ausgaben, die das nach Sozialhilferecht zu berücksichtigende Einkommen mindern. Nach der Rechtsprechung des BVerfG aber muss der Gesetzgeber dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezügen mindestens das belassen, was er dem Bedürftigen zur Befriedigung seines existenznotwendigen Bedarfs aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung stellt.

Schließlich genüge die Neuregelung im Fall beiderseits berufstätiger Ehegatten nicht dem Gleichheitssatz in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Gebot zum Schutz von Ehe und Familie.

http://www.bundesfinanzhof.de/www/presse/pr2008/presse9.html


Hmmmm... beschränkt sich die Verfassungswidrigkeit dann nicht auf nicht (mehr) miteinander verheiratete oder in Trennung lebende Eltern oder miteinander verheiratete Eltern, von denen nur einer nichtselbständig arbeitet?

Was wird der Gesetzgeber nun machen? Richtig: Die Pauschale gilt wieder ab dem ersten Kilometer bei abgesenkter Pauschale. Linke Tasche - rechte Tasche.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Themenstarter Geschrieben : 23.01.2008 15:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ein bisschen "populistischer" und mit weniger "Werkstoren" wird das Ganze >>>HIER<<< erklärt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2008 17:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für mich wäre es K...e.

Bei meinen 430 km pro Woche fallen die 20 km kaum ins Gewicht.

Andererseits wäre die, dann wahrscheinlich kommende, allgeine Kürzung auf 20 cent /pro km fatal.

Aber so ist Leben, des einen Wohl, des anderen Wehe.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 23.01.2008 17:09
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich hab grad mal in die Leitlinien der OLGs auf der Startseite geschaut. Ein Teil rechnet mit 5% Werbungskosten, einmal las ich 27 Cent und meist 30 Cent für die einfache Fahrt pro Kilometer zur Arbeit. Vielleicht stehe ich ja jetzt auf dem Schlauch, aber mir stellt es sich so dar, dass im Endeffekt der KU unter den gefahrenen Kilometern zur Arbeit "leidet", wenn die Arbeitsstelle nicht eben um die Ecke ist.

Beispiel: Arbeitsweg 18 km einfach:

18x2x0,30x220=2376 Euro jährlich oder aber :12= 198 Euro monatlich. Die Leitlinien erkennen also einen höheren Freibetrag an als das Finanzamt an.

Das war mit ein Grund, dass ich den neuen Leitlinien entgegen gefiebert habe. Denn für mich/uns ist die Steuererklärung immer ein Teil der Unterhaltsberechnung. Und dann trifft die "linke Tasche, rechte Tasche" in erster Linie die Kinder mit ihrem KU.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 02:49
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo eskima,
euch ist schon aufgefallen, dass die Kürzung wahrscheinlich wegfällt, oder?

Gestern hat der BFH die Zulässigkeit negiert.

Also, erst updaten, dann mutmaßen.

Und dass ein OLG mehr zulässt, als die Steuer, deckt sich so überhaupt nicht mit meinen Erfahrungen. Da wird nämlich nach 24km reichlich gekürzt.....

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 06:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na ja, spekulieren kan man ja mal wieder viel. Heute morgen meinte <n-tv > dazu das von der Kürzung der Cent-Beträge bis zum kompletten Wegfall der pauschale alles möglich wäre

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 17:34