Krankenkassenfrage
 
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Krankenkassenfrage

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(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

es gibt schon Regelungen:
Zitat: "Grundsätzlich sind Ehegatten und Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Ist der berufstätige Ehegatte in der privaten Krankenversicherung, sind der andere Ehegatte und die Kinder ebenfalls in der privaten Krankenversicherung abzusichern.

Sind alle Familienmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert, ändert sich bis zu rechtskräftigen Ehescheidung nichts. Aber ab Rechtskraft muss der bis dahin mitversicherte Ehegatte sich um eigene Krankenversicherung bemühen. Wenn er innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft des Scheidungsurteils seine Aufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt, in der er bisher mitversichert war, muss diese Krankenversicherung ihn aufnehmen. Die Kosten für diese gesetzliche Krankenversicherung hat der andere Ehegatte zu zahlen.

War der nicht berufstätige Ehegatte während der Ehe auch in der privaten Krankenversicherung versichert, hat er auch nach Trennung und Scheidung einen Anspruch, weiterhin in der privaten Krankenversicherung zu bleiben. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung hat der unterhaltspflichtige Ehegatte zusätzlich zum Ehegattenunterhalt zu zahlen (wodurch sich allerdings aufgrund der Berechnungsmethode der Ehegattenunterhalt etwas verringert).

Kinder können auch nach dem Scheidungsurteil in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert bleiben. Sind auch die Kinder Mitglied der privaten Krankenversicherung, sind auch die Beiträge der privaten Krankenversicherung für die Kinder zusätzlich zum Kindesunterhalt zu zahlen - die Beiträge sind nicht im Kindesunterhalt enthalten." (aus Treffpunkt Familienrecht)


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2007 12:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo MArtina,

schau mal in den Anmerkungen zur DDT nach. Allerdings kannst du die Kinder auch über dich versichern anstatt ihre was zu zahlen


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 03.07.2007 13:06
(@martina)
Rege dabei Registriert

Allerdings kannst du die Kinder auch über dich versichern anstatt ihre was zu zahlen

also jetzt stehe ich absolut auf dem Schlach 🙁

Beispiel. Ich muß 600€ Unterhalt zahlen. Wenn ich jetzt die 2 Kleinen über mich versichere, für sagen wir mal 180€, muß ich an Ex dann nurnoch 420€ Unterhalt überweisen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2007 19:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry Martina ich war heute morgen ezwas in Eile.

Laut DDT werden beiträge zur Krankenversicherung und zum Pflegeversicherung zusätzlich zum Unterhalt fällig, wenn das Kind/die Kinder nicht in der gesetzlichen Versicherung werden. Allerdings nur solange eben eine gesetzliche Versicherung nicht möglich ist.

Bei dir bist ja du privat versichert, deshalb ignorier meine letzten Sätze des vorherigen posts.

Ich versuch´s mal an meinem Beispiel festzumachen: Ich war schon als Kind privat versichert. Durch einige "blöde Bestimmungen" konnte ich bis vor kurzem nicht in die gesetzliche KK zurück. Der KV war und ist gesetzliche versichert mit einer privaten Zusatzversicherung. Nun hätte er die Kidenr bei sich versichern können, durfte das aber ablehnen, weil wir nie verheiratet waren. Wären die Kinder kostenfrei Familienversichert gewesen, wäre alles ok. So mußte ich sie privat versichern und diese Kosten hätte er übernehmen müssen, wenn ich das damals gewußt hätte. So hab ich mich mit seiner Weigerung zufrieden gegeben und die Zähne zusammengebissen.

Würdest du in eurem Fall die Kinder bei dir privat versichern (müssen) so wären das Zahlungen zusätzlich zum KU, den darfst du nicht kürzen für die Kidner die bei dir leben, aber natürlich zusätzlich für dasd Kind fordern das bei dir lebt. Ich hoffe nun ists etwas klarer, war und ist heute nicht mein Tag.

LG Tina

P.S.: Wie istdenn die andere Sache ausgegangen?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 03.07.2007 21:19
(@martina)
Rege dabei Registriert

Jetzt ist alles klar. Vielen Dank für die Aufklärung.

Bei der anderen Sache gibts noch nichts neues. Sie hat mir nur mein Gefühl bestätigt das alles von ihr gelogen war. Ich bestand auf einen Vaterschaftstest. Sie kann mir viel erzählen. Aber bisher hat sie alle Treffen wo ich Speichel von dem Kleinen nehmen wollte platzen lassen. Aber ich bleib am Ball.

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2007 22:27
(@martina)
Rege dabei Registriert

Also normalerweise muß, wenn das Kind privat versichert werden soll oder muß, der Unterhaltspflichtige auch diese beträge zusätzlich zum KU zahlen. Sag ihr doch das mal 😉

es gibt natürlich auch Gesetze aber dieser Hinweis hat das Thema in Vergessenheit garten lassen! 😉

Danke dir und natürlich allen anderen für eure Tips.

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2007 12:58
 feta
(@feta)

Hallo,

ich hatte einen ähnlichen Fall bei mir.

Als ich vor einigen Jahren in die PV gewechselt bin, hat die gesetzliches KK  meines EX mich aufgefordert unsere Kinder ebenfalls selbst zu versichern.
Wir waren zu dem Zeitpunkt nicht geschieden und nicht getrennt. Beide Kinder sind durch mich privat versichert worden. Dabei ist es nicht relevant ob man getrennt ist und wo die Kinder leben.
Erst NACH unserer rechtskräftigen Scheidung (Du brauchst das rechtskräftige Scheidungsurteil!) konnten unsere Kinder wieder durch meinen EX wieder mit versichert werden (Gesetzlich) . Auch hier war es nicht relevant WO die KInder leben.

Viele Grüße
Feta


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Geschrieben : 10.07.2007 01:56
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