Hallo,
ich hatte echt keine Ahnung wohin mit meiner Frage. Wenns das falsche Unterforum ist bitte verschieben.
Ich bin schon länger geschieden und meine Ex und ich haben 3 Kinder. Bis vor 10 Monaten lebten die Kinder bei meiner Ex. Vor rund 10 Monaten ist die älteste zu mir gezogen. Versichert sind die Kinder über sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Ich bin privat versichert. Das kommt dadurch, weil ich selbstständig war. Heute sagte mir meine Ex, daß ich die Tochter, wenn wir wieder aus dem Urlaub zurück sind, nun über mich versichern müsste. Sie ist bei mir gemeldet und deswegen kann sie nicht mehr über Ex versichert sein. Über meine Ex ist die Maus kostenlos mitversichert. Mich würde es richtig was kosten. Natürlich wollte sie mir nur mal wieder eine reinbrettern. Aber kann sie das denn auch? Ist das so wie sie es sagt? Natürlich könnte ich auch morgen einfach die KK anrufen und fragen aber ich möchte ungerne schlafende Hunde wecken. Hat bitte jemand einen Tip?
Gruß
Matthias
Hallo,
also normalerweise kann das Kind bei ihr mit versichert bleiben...
Ist ja bei vielen geschiedenen Vätzern genauso.. Kinder leben zwar bei de KM, sind aber über den Vater KK versichert...
Also ich würde da vielleicht nochmal "anonym" bei der Krakenkase nachfragen, aber ich denke das müsste gehen...
Liebe Grüße Tacci
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hi,
ich denke auch das niemand was dagegen hätte wenn meine Tochter bei meiner Ex versichert bleibt.
Mir geht darum, ob meine Ex mir einen reinbrettern kann, weil sie mich dazu zwingt unsere Tochter auf meine Kosten privat zu versicher anstatt sie ohne Beitrag bei ihr mit laufen zu lassen.
Gruß
Matthias
Puh, da bin ich nun überfragt...
Ich hab nach der Scheidung mein Kind mit zu mir in die KK genommen... das ging ohne Probleme und ohne Zustimmung des Vaters...
Aber ob sie das Kind so einfach aus der Krankenkasse rauswerfen kann?
Nee, kannich mir nicht vorstellen....
Wie gesagt, ruf doch einfach mal bei der KK an... Die sind meist sehr hilfsbereit (bei der DAK zumindest). Und wenn Du nicht den richtigen Namen nennen willst, dann enn einfsch für die Info zu bekommen, nen anderen....
Gute Nacht
Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Also normalerweise muß, wenn das Kind privat versichert werden soll oder muß, der Unterhaltspflichtige auch diese beträge zusätzlich zum KU zahlen. Sag ihr doch das mal 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
werde heute mal dort anrufen. Mal schaun was die sagen. Aber viel brauchbares erhoffe ich mir nicht. Mit solchen speziellen Fragen können die Auskunftsdamen oftmals nicht viel anfangen. Ist zumindest meine bisherige Erfahrung.
ehrlich???? Also wenn sich meine Ex einfallen lässt sich privat zu versichern und somit auch die 2 Kleinen, dann muß ich die KK Beiträge für die Mäuse bezahlen? Also nicht das ich deinem unendlichem Wissensschatz misstraue 😉 aber gibts für sowas irgendeine gesetzliche Regelung oder sowas in der Art und kannst du sie mir bitte nennen?
Gruß
Servus Matthias!
Meines Wissens kann Deine Tochter aus der Familienversicherung rausfallen, wenn Dein Einkommen wesentlich höher ist als das der KM (die gesetzlichen KK´s fragen in regelmäßigen Abständen nach euren Einkünften und prüfen, ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind).
Ein Wohnortwechsel ist kein Grund für das Erlöschen einer Familienversicherung,
Ob die KM sich privat versichern lassen KANN, hängt von der Höhe ihres Einkommens ab oder sie ist selbständig wie Du.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
... ein anderer Ansatz wäre:
Wenn Sie einmal aus der gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück – der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und im Alter wieder in die Gesetzliche zurückwechseln. Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt: als Rückkehrwilliger müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 3900 Euro monatlich betragen hat.
Du hattest ja geschrieben Du warst mal selbständig. und wenn Du dann gewechselt hast, kannst deinen Kleinen auch mit reintun umsonst. Grüße
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Servus Matthias!
Meines Wissens kann Deine Tochter aus der Familienversicherung rausfallen, wenn Dein Einkommen wesentlich höher ist als das der KM (die gesetzlichen KK´s fragen in regelmäßigen Abständen nach euren Einkünften und prüfen, ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind).
Meine Ex verdient nur 100€ netto weniger als ich. Aber von einer KK wurde ich die letzten 7 Jahre wegen meiner Einkünfte nicht gefragt. Verstehe ich nicht.
... ein anderer Ansatz wäre:
Wenn Sie einmal aus der gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück – der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und im Alter wieder in die Gesetzliche zurückwechseln. Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt: als Rückkehrwilliger müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 3900 Euro monatlich betragen hat. [ /quote]Also den Kampf hatten meine Eltern vor Jahren hinter sich. Damals kam raus, daß man bis zum 55 Lebensjahr wechseln kann. Die gesetzlichen KK sogar verpflichtet sind einen auf zu nehmen. Selbstverständlich streuben sie sich dagegen. Das Einkommen war damals nicht ausschlaggebend. Aber vllt hat sich das ja in den Jahren geändert. Aber meiner Ex werde ich den Nachteil auch schreiben. Wenn sie denn das wirklich durchsetzen will und vor allen Dingen kann!
Gruß
Moin,
ich würde an deiner Stelle einfach die KK deiner Ex anrufen und fragen. Ihr habt GSR und somit kann sie im Zuge dessen euer Kind nicht einfach aus der Versicherung nehmen, da es eine wesentliche Entscheidung ist und euer Kind ggf. nicht krankenversichert wäre. Evtl. kannst du sogar einen Sperrvermerk bei der KK hinlegen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für den Tip! Ich ruf da jetzt gleich mal an.
Gruß
Also, es gibt seitens der KK absolut keinen Zwang das ich die Kleene jetzt bei mir versichern muß. Ist zumindest die Aussage der Dame. Das ich Blödmann auch immer wieder auf den Blödsinn der Ex anspringe! Echt, wenn ich könnte würd ich mir selbst in den Hintern beißen! Wann hört der private Rachefeldzug meiner Ex gegen mich denn endlich auf? OK, es gibt hier einige Fälle, da sind meine kleinen Problemchen absoluter Kindergarten gegen. Ich brauch mich echt nicht beschweren, aber verstehen tue ich die Ex einfach nicht.
Na dann erstmal vielen lieben Dank an euch!
@midnightwish
wenn du das hier liest, wäre es klasse mir die rechtliche Seite noch zu erklären. Weil, verstehen tue ich das wirklich nicht.
Gruß
Matthias (der nur mim Kopf schütteln kann mit was sich so die Exen beschäftigen obwohl das Leben doch einfach viel zu schön für so einen Blödsinn ist)
... ein anderer Ansatz wäre:
Wenn Sie einmal aus der gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und im Alter wieder in die Gesetzliche zurückwechseln.
Sorry, nichtaufgeber, aber das ist unfug. Die Kiddys können zwischen privater und gesetzlicher Kasse hin und her geschoben werden, bis der Arzt kommt!
Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt: als Rückkehrwilliger müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 3900 Euro monatlich betragen hat.
Du hattest ja geschrieben Du warst mal selbständig. und wenn Du dann gewechselt hast, kannst deinen Kleinen auch mit reintun umsonst. Grüße
Einspruch!! Bei Aufnahme einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kannst du SOFORT in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber. Kinder können in dem Fall auch sofort Familienversichert werden.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
moin, matthias,
Aber von einer KK wurde ich die letzten 7 Jahre wegen meiner Einkünfte nicht gefragt. Verstehe ich nicht.
ich schon: du bist ja privatversichert! da ist dein einkommen völlig egal, hauptsache, die beiträge werden pünktlich gezahlt 😉 und ex wird alles mögliche, nur nicht dein korrektes einkommen angegeben haben ....
aber nochmal zusammenfassend:
1. dass die kinder bislang bei KM, die weniger als du verdient, mitversichert waren, ist nicht in ordnung gewesen. die kinder müssen zwingend immer bei/über den 'höherverdiener' versichert sein (mein wissensstand: 03/2000). ok, das ist vergangenheit. sei froh drum, sonst würdest du schon seit langem 3x kinderbeitrag 'privat-vers.' zahlen müssen.
2. sehe ich das richtig, dass EX sich jetzt auch privat versichern will und deswegen zusätzliche beiträge anfallen würden? dann allerdings ist es tatsächlich so, wie midnightwish schrieb: der jeweils KU-pflichtige (also du für 2 kinder bei EX, KM für tochter bei dir) muss auch die vers.-beiträge zahlen.
schreib EX doch mal auf, was sie dann zusätzlich zum KU berappen müsste. evtl. hebt das den vorteil des privat-vers.-beitrages für sie selbst schon wieder auf.
kannst du nicht (mittelfristig) versuchen, in die KK reinzukommen? dann müsstest du auch nicht die privat-beiträge für die 2 bei KM lebenden kinder zahlen, sondern könntest die bei mitversichern. rechne dir den unterschied mal aus!
fazit: die forderung deiner EX macht nur sinn, wenn sie in die private wechseln will. ansonsten hast du vorhin selbst erfahren, dass ein KK-wechsel eurer tochter nicht nötig ist.
gruss
ulli
p.s.: zum wechsel deiner eltern: da waren sicherlich noch andere dinge im spiel (z.b. kündigung/neuer job oder auch altersteilzeit/arbeitslosigkeit = geringeres einkommen o.ä.). ansonsten war es schon immer so, dass ein wechsel 'zurück' kaum möglich war.
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
moin, jemmy,
Die Kiddys können zwischen privater und gesetzlicher Kasse hin und her geschoben werden, bis der Arzt kommt!
1. hatte nichtaufgeber selbstversicherte/erwachsene/arbeitnehmer gemeint und nicht kinder.
2. gilt weiterhin: die kinder sind bei dem elternteil mit dem höheren einkommen zu versichern.
Bei Aufnahme einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kannst du SOFORT in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
richtig (geht bis zum 55. lebensjahr). aber: willst du damit matthias eine kündigung und die aufnahme eines neuen jobs empfehlen?
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
.. Jemmy, der Wechsel der KK war auch nicht auf die Kinder bezogen sondern auf die Eltern!
Und der andere Teil meines Zitates nun vollständig:
Zitat: "Rückkehr in die Gesetzliche - nicht ohne Weiteres möglich
Sind Sie einmal aus der gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück – der Gesetzgeber will durch diese Regelung vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und im Alter wieder in die Gesetzliche zurückwechseln. Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Sie müssen als Rückkehrwilliger also nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 3900 Euro monatlich betragen hat.
Befreiung von der Versicherungspflicht
Wenn Sie in der privaten Krankenversicherung bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungsgrenze gesunken sind, können Sie sich per Antrag von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Dann führt nur noch ein einziger Weg zurück in die Gesetzliche – Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird vom Arbeitsamt automatisch gesetzlich versichert. Mit einer Einschränkung: Wer über 55 ist, kann trotz Arbeitslosigkeit oder gesunkenem Einkommen nicht wieder in die gesetzlichen Kassen zurück. Bei einigen privaten Versicherungen können Sie Ihre Police jedoch bis zu zwei Jahre ruhen lassen, damit Sie sich nach Wiederaufnahme der Arbeit ohne neue Gesundheitsprüfung weiter privat versichern können.
Grundsätzlich sollten Sie sich den Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse gut überlegen, denn mit diesem Wechsel gehen die Altersrückstellungen, die Ihre private Versicherung für Sie gebildet hat, in jedem Fall verloren.
Grüße
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
1. dass die kinder bislang bei KM, die weniger als du verdient, mitversichert waren, ist nicht in ordnung gewesen. die kinder müssen zwingend immer bei/über den 'höherverdiener' versichert sein (mein wissensstand: 03/2000). ok, das ist vergangenheit. sei froh drum, sonst würdest du schon seit langem 3x kinderbeitrag 'privat-vers.' zahlen müssen.
2. sehe ich das richtig, dass EX sich jetzt auch privat versichern will und deswegen zusätzliche beiträge anfallen würden? dann allerdings ist es tatsächlich so, wie midnightwish schrieb: der jeweils KU-pflichtige (also du für 2 kinder bei EX, KM für tochter bei dir) muss auch die vers.-beiträge zahlen.
zu 1. Naja, das ist nicht wirklich Vergangenheit. Ich verdiene ja immer noch ein paar € mehr als meine Ex. Was soll ich jetzt machen? Wenn das Gesetz ist, dass die Kinder bei dem versichert sein müssen, der mehr verdient, wie soll das laufen? Bitte mal einem Tip von den Krankenkassenprofis hier.
zu 2. Nein, das mit der Ex die sich jetzt privat versichern will ist nur ein Beispiel gewesen. Ich verstehe einfach nicht, dass wenn sie sich solche Fürze ausdenkt, ich dann die KK-Beiträge der privatversicherten Kinder bezahlen soll.
Gruß
Matthias
Servus Matthias!
Meines Wissens müßtest Du wesentlich mehr als KM verdienen, damit die Kinder aus der Familienversicherung rausfallen.
Ich würde mich an die Info, die Du heute von der KK bekommen hast, halten und gut ist´s!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo ulliberne,
willst du damit matthias eine kündigung und die aufnahme eines neuen jobs empfehlen?
Nein, natürlich nicht. Es ging um die Möglichkeit.
2. gilt weiterhin: die kinder sind bei dem elternteil mit dem höheren einkommen zu versichern.richtig (geht bis zum 55. lebensjahr).
Ist so korrekt, wird aber in der Realität nicht so gehandhabt. Meine EX hat die letzten Jahre so gut wie nichts verdient und hat meinen Kleinen einfach aus meiner Krankenversicherung genommen und bei sich versichert. Ich habe das nur durch Zufall mit bekommen. Ich habe ihn jetzt in meine Krankenversicherung zurückgeholt und einen Sperrvermerk setzen lassen, dass er ohne mein Einverständnis auch nicht heraus geholt werden kann.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Also wirklich abschließende Ahnung habe ich davon auch nicht - ich kann nur berichten, wie es bei mir war/ist:
Zur Ehezeit waren wir alle (Frau, Kids, ich) privat versichert - nach der Trennung ist das auch so geblieben, weil meine Frau nicht berufstätig war und die Kids betreute. Sie hat dann einen 400,-- €-Job angenommen, der versicherungsfrei war, also blieb alles bei der privaten Versicherung - im Übrigen natürlich von mir bezahlt.
Mit der SCHEIDUNG dann war die private Versicherung bei mir für meine dann geschiedene Frau vorbei - durch die Scheidung hätte die private Versicherung ein Heidengeld gekostet, was vor Verteilung meines Einkommens als KU, BU und Selbstbehalt abgezogen worden wäre. Und da das den BU gemindert hätte, hat meine Geschiedene dann ihre Arbeitstätigkeit auf knapp über 400,-- € erhöht, um eine eigene Sozialversicherung - insbesondere Krankenkasse - zu erlangen. Die Kinder mussten aber bei mir privat versichert bleiben, weil ich eben vollbeschäftigt war.
Ein Wechsel in die gesetzliche Mitversicherung bei der KM für die Kids fände ich auch irgendwo nicht gerecht - bei den geringen Beiträgen gleich die ganze Familie mit "durchzuziehen" kann von der Solidargemeinschaft eigentlich nicht erwartet werden.
Naja....also inhaltlich zur eigentlichen Frage kann ich damit nur eines beisteuern: der gemeldete Wohnort für die Kids ist auf jeden Fall KEIN Kriterium für einen erzwungenen Krankenversicherungswechsel. Dieser Argumentation der Mutter kann nicht greifen.... zur Frage der unterschiedlichen Einkommensverhältnisse etc. wissen andere sicher mehr....
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
