Kinderfreibetrag un...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kinderfreibetrag und Eigenheimzulage nach der Scheidung....wer kennt sich aus???

 
(@tinka)
Rege dabei Registriert

Hallo!

Bin lange nicht mehr hiergewesen, da die letzten Monate (ich würde fast Jahre sagen) alles wie am Schnürchen lief.
Umgang sowieso und auch im finanziellen Bereich war Ruhe eingekehrt.
Heute kam allerdings ein etwas unruhestiftender Brief vom Finanzamt.....

Mein Mann hat seit der Scheidung immer einen halben Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte gehabt.
Das scheint auch so seine Richtigkeit gehabt zu haben, denn als dieser Freibetrag vor ein paar Jahren mal auf einmal nicht mehr in der Gehaltsbescheinigung stan, musste er einen "Lebensnachweis" für seinen Sohn beschaffen.
Seitdem hat er wieder einen halben Kinderfreibetrag auf der Karte.

Heute haben wir also Post vom Finanzamt bekommen.
Und zwar sollen wir einen Betrag x für 2006 nachzahlen.
Und zwar Kirchensteuern und Solidaritätszuschlag.
Begründet wird das ganze damit, dass Ex den gesamten Kinderfreibetrag für sich beansprucht, da das Kind allein bei ihr gemeldet ist.

Ehrlich gesagt verstehen wir im moment nur Bahnhof.

Zudem wird uns grad Bange, ob meinem Mann dann für seinen Sohn regulär auch keine Eigenheimzulage zustehen würde.
Die ETW wurde `01 MIT der Ex angeschafft und damals Eigenheimzulage beantragt. Seit `02 bezieht mein Mann zudem Eigenheimzulage "für seinen Sohn" (blöd ausgedrückt, halt diese Pro-Kind-SUmme).
Dann haben sie sich ja im Herbst `02 getrennt, aber die Eigenheimzulage für den Kleinen lief die ganze Zeit automatisch weiter.
Müssen wir uns da jetzt etwa Sorgen machen, dass wir da was zurückzahlen müssen???

Wer kennt sich aus und kann uns weiterhelfen!!!!

Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2007 23:13
(@gretel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tinka,

hatte Trennung mit 4 richtig kleinen Kindern in 2004 mitten in der Bauphase und zu dem Zeitpunkt erstmals EHZ erhalten. Habe damals SOFORT Finanzamt informiert, dass ich allein in dem Haus, das noch gar nicht fertig war,  mit den 4 Süßen leben werde (im Übrigen habe ich - gottlob immer vollberufstätig  :thumbup:-  auch schlagartig die GESAMTE Bedienung der Kredite übernommen...) und man hat mir darauf erklärt:

Die EHZ ist NICHT vom Famlienstand abhängig, sondern lediglich von der Anzahl der Kinder.

Somit konnte ich das Haus auch allein weiterfinanzieren.

Grüße Ellen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2007 00:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

zum Kinderfreibetrag (KFB):
Der für die Kinder KU-Berechtigte Elternteil kann die Übertragung des KFB beantragen, sofern der Unterhaltsverpflichtete seiner KU-Pflicht zu weniger als 50 % nachkommt (BFH, VI R 107/96 vom 25.07.1997) oder der Unterhaltsverpflichtete dem zustimmt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2007 00:17
(@tinka)
Rege dabei Registriert

Hallo nochmal  😉

Danke für die Antworten.
Ich muss gestehen, dass wir uns wohl "verlesen" hatten und es sich nicht um den Kindefreibetrag, sondern um den Betreuungsfreibetrag handelte, den sie zu 100% für sich beantragt hat.
Das heisst, dass (laut Aussage der Finanzbeamtin) wir deshalb gewisse Anteile an Kirchensteuern und Soli-beitrag nachzahlen müssen.
Das mit der EHZ hat mein Mann auch angesprochen und - wie von euch geschrieben- da ist alles rechtens....
Puh! Zum Glück ganz umsonst Sorgen gemacht  🙂

Dank euch trotzdem vielmals!!!!

Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2007 12:11