Kinderfreibetrag üb...
 
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Kinderfreibetrag übertragen.....

 
(@perle)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage!

Mein Lebensgefährte hat gestern ein befreundetes Päärchen von uns besucht und kam mit folgender Info nach Hause:

Unsere Freunde sind seit einiger Zeit zusammen, sie hat Kinder, keines aber mit ihm zusammen, er hat keine Kinder.
Nun sind die zwei zusammengezogen und wollen heiraten.

Da der KV keinerlei Unterhalt für die Kinder zahlt hat sie den kompletten Kinderfreibetrag - ( daß das geht, weiß ich auch, lohnt sich aber meist finanziell nicht so wirklich,oder ?

Nun hat sie, weil sie nicht arbeitet ihre Kinderfreibeträge auf ihren LG übertragen. Und er hat dadurch natürlich ein wesentlich höheres Nettoeinkommen.

Geht das wirklich? Oder hat mein LG da nur irgendwas falsch verstanden?
Kann mir das irgendwie nicht vorstellen.

Wenn dem wirklich so wäre, wäre das natürlich auch für uns interessant!
Habe beim googlen bisher nichts gefunden, aber einer von Euch weiß das doch bestimmt, oder? 😉

Vielen Dank schon mal
Grüße Perle

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2008 11:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich glaube, solange sie nicht verheiratet sind, geht es nicht und wenn sie verheiratet sind, ist es wurscht, da sie dann warscheinlich sowieso gemeinsam veranlagt werden.

Aber das ist nur ne Vermutung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 11:32
(@perle)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke, genau so würde ich es auch vermuten, aber laut meinem LG hätten die zwei dadurch fast 400 Euro monatlich mehr.
Kommt mir aber auch komisch vor - aber ist ja mal nicht schlecht zu wissen, oder? :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2008 11:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi perle,

soweit ich weiß geht diese Übertragung nur bei Ehepaaren oder bei unveheirateten Paaren, wenn der Freibetrag auf den anderen Elternteil übertragen wird. Ich hab z.B. meine Kinderfreibeträge auch an meinen Mann übertragen, als wir geheiratet haben, das machte sich duchaus bemerkbar. Aber unverheiratet ging das nicht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 11:52