Hallo zusammen,
ich glaube ich und die Steuererklärung stehen auf Kriegsfuß. Ist einfach nicht mein Thema. Ich hoffe auf ein wenig Hilfestellung.
Folgende Ausgangssituation:
Kindesvater möchte nicht bei sich lebendes Kind 11 Jahre "auf seine Steuerkarte nehmen" - wie man früher so sagte
Kindesvater zahlt >12 Monaten 348 EUR Unterhalt nach Abzug des anteiligen Kindergeldes
Idealfall der Eintragung 1,0 - nicht 0,5
Kindesmutter hängt am Nabel des Sozialstaates ohne Arbeit
Wie beantrage ich dies nun korrekt? Sorry wenn das sehr unbeholfen rüber kommt...
Bin für jeden Tipp dankbar!
Hallo orion84,
wenn euer Kind bei der Mutter lebt und diese somit den Betreuungsunterhalt leistet, ist eine Übertragung der Freibeträge auf dich m. E. nicht möglich (Umkehrschluss aus § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG).
Die steuerliche "Günstigerprüfung" (halbe Freibeträge vs. halbes Kindergeld) veranlasst du durch Einreichen der Anlage "Kind".
Gruß
Graham
Wie beantrage ich dies nun korrekt? Sorry wenn das sehr unbeholfen rüber kommt...
Bin für jeden Tipp dankbar!
Gar nicht. Die Übertragung, die die vorschwebt, geht nur bei Verheirateten mit Steuerklasse 3/5. Und den Kinderfreibetrag per Steuererklärung kann sich nur der Betreuungselternteil übertragen lassen, wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht wenigstens 75% des Mindest-KU leistet.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke erstmal bis hier hin für die Infos. Die Kindesmutter hat mir gegenüber angegeben unser Sohn wäre derzeit zur hälfte auf der Steuerkarte der Oma. Wie ist dies denn dann möglich? Ist das Quatsch?
Also kann ich lediglich die "Günstigerprüfung" machen?
Großeltern können den Freibetrag nach Par. 32 Abs. 6 EStG geltend machen, wenn sie das Kind in ihrem Haushalt aufnehmen oder Unterhalt leisten.
Ja, nur die Günstigerprüfung.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."