Kinderfreibetrag
 
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Kinderfreibetrag

 
(@herpel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
bin seit 2007 geschieden,zahle für meinen studierenten Sohn Unterhalt,der am Wochenende bei der Mutter lebt,
ich bin voll berufstätig,habe Steuerklasse 1,Zahl der Kinderfreibeträge:0,5

meine geschiedene Frau arbeitet nur auf 400 Euro Basis,zahlt freiwillig einen Anteil in die Rentenversicherung ein,
oder kann ich den anderen halben Freibetrag bekommen

sind meine Eintagungen in der Lohnsteuerkarte richtig?
mfg :question:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2010 14:18
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Herpel

Meines Wissens kann erst dann der volle KFB beantragt werden, wenn mindestens 75% des Unterhalts nur von einem ET geleistet wird. Da jedoch Betreuungs- und Barunterhalt gleichwertig sind läuft es hier jedesmal auf 50-50 hinaus unabhängig, wie hoch Dein Zahlbetrag ist. Ausserdem bringt das nicht viel.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 14:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie alt ist er denn?

Studieren klingt nach Volljährigkeit!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 14:52
 elwu
(@elwu)

bin seit 2007 geschieden,zahle für meinen studierenten Sohn Unterhalt,der am Wochenende bei der Mutter lebt,
ich bin voll berufstätig,habe Steuerklasse 1,Zahl der Kinderfreibeträge:0,5

Hallo,

ich halte die Eintragung für korrekt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 16:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Freilich ist dies korrekt, aber u.U. geht mehr.
§32 Abs.6 EStG

Abweichend von Satz 1 wird bei einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 nicht vorliegen, auf Antrag eines Elternteils der dem anderen Elternteil zustehende Kinderfreibetrag auf ihn übertragen, wenn er, nicht jedoch der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt;

Die Wesentlichkeitsgrenze liegt auch bei 75% des Anteils, den ein einzelner ET schuldet, falls beide ET KFB-berechtigt sind. Und Achtung: Hier ist lediglich die Rede von Elternpaar, nicht von Ehepaar.
Existiert ein Titel, eine UH-Vereinbarung? Die Barunterhaltspflicht kann auch in Naturalien erfolgen. Wo ist das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet? Leistet die KM ebenfalls UH? Seid 2007 habe auch ich den vollen KFB bei der LStErkl. eingefordert - dass mit der Lohnsteuerkarte ist mir zu müssig da zusätzlicher Aufwand. 😉 In der Anlage Kind 2009 auf Seite 2 ganz oben.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 16:46
 elwu
(@elwu)

Seid 2007 habe auch ich den vollen KFB bei der LStErkl. eingefordert - dass mit der Lohnsteuerkarte ist mir zu müssig da zusätzlicher Aufwand.

Hallo,

bringt dir das denn überhaupt was? Bei mir kommt unterm Strich mehr Netto raus, wenn ich nur den halben KFB beanspruche. Obschon ich den vollen eintragen lassen könnte, da ja die KM keinen Cent Unterhalt leistet.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 17:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Keine Ahnung, habe erst letztes Jahr im Dezember abgegeben und dann noch meine Unterschrift vergessen  :knockout:- kann sich nur noch um Wochen handeln.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 17:22
 elwu
(@elwu)

Keine Ahnung, habe erst letztes Jahr im Dezember abgegeben und dann noch meine Unterschrift vergessen  :knockout:- kann sich nur noch um Wochen handeln.

Hallo,

mich hatte meine Steuererklärungssoftware darauf aufmerksam gemacht. Ich weiß nicht, ob das FA den für dich günstigeren Fall annimmt. Die werden so rechnen wie du es vorgegeben hast, also mit vollem KFB.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 17:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Bei mir kommt unterm Strich mehr Netto raus, wenn ich nur den halben KFB beanspruche.

Hast du ne Idee, wo dieser Effekt her kommt?
Oder hat deine Software was dazu gesagt?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 18:28
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

Hast du ne Idee, wo dieser Effekt her kommt? Oder hat deine Software was dazu gesagt?

moin, zusammen,

das hat damit zu tun, daß elwu kindergeld bezieht und je nach KFB die günstigerprüfung unterschiedlich ausfällt.
meine '2-beinige steuersoftware' hat bei der 2008er st-erkl immerhin damit (= nur 1/2 KFB bei nicht gezahltem KU gegenüber vorher 1/1 KFB) einen kleinen 3stelligen betrag zusätzlich rausgeholt.

siehe auch diesen faden.

gruß
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2010 18:47