Hallo zusammen,
ich habe ne Frage zu der Kinderanzahl auf der Lohnsteuerkarte. Gleich vorneweg, ich kenne mich damit garnicht aus.
Bisher habe ich 0,5 Kinder drauf, an meinem Netto hat sich nichts geändert dadurch (Gleicher Lohn wie mit 0 Kindern).
Ab 2009 habe ich 1,0 Kinder drauf, wenn ich das in das Lohnberechnungsprogramm eingebe ändert sich immer noch nichts.
Nun zu meinen Fragen:
Was bringen denn die Kinder auf der Lohnsteuerkarte überhaupt?
Im Internet habe ich gelesen das, wenn man kein Kindergeld bezieht, ein ganzes Kind bekommt, wieso bekomme ich nur ein halbes? KM vom 1. Kind arbeitet nicht und ich bekomme kein Kindergeld.
Meine Freundin hat gesagt sie braucht auf Ihrer Lohnsteuerkarte kein halbes Kind, da sie ja in Elternzeit ist, daraufhin rief ich beim Finanzamt an und sagte das denen, damit ich ab 2009 1,5 Kinder statt 1,0 Kinder habe. Das Finanzamt sagte "das geht nicht, jeder bekommt immer ein halbes" ist das Richtig?
So ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
grüßle
einfachich
Veni
Vidi
Vici
Sie kann auf ihr halbes Kind verzichten, damit bei dir ein ganzes eingetragen werden kann.
Der Nutzen ist aber irgendwo zwischen 0,- und minimal.
Ich glaube, das wirkt sich überhaupt nur auf den Soli aus.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
Ich glaube, das wirkt sich überhaupt nur auf den Soli aus.
Genau so ist es. Anders als vor einigen Jahren gilt das Kindergeld als eine Art Vorauszahlung auf jene Steuerersparnis, die sich aus den Kinderfreibeträgen ergeben würde; sollte die Steuerersparnis größer sein, kann das erst bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Das bedeutet, dass die Kinderzahl für die Lohnsteuer keine Rolle mehr spielt, denn die Kinder sind lohnsteuerrechtlich bereits durch das Kindergeld berücksichtigt. Lediglich beim Solidaritätszuschlag und ggf. bei der Kirchensteuer führen Kinder auf der Lohnsteuerkarte zu einer Entlastung, aber da reden wir typischerweise nur über ein paar Euro im Monat.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
hmm
also ich bekomme keinerlei Kindergeld.
Das KG für mein erstes Kind bekommt die KM
Das KG für mein zweites Kind bekommt die zweite KM
Das einzige was ich habe sind Kosten. Zahle 2x Unterhalt (insgesamt 404 euro) euro zzgl. 500 euro Umgangskosten.
Von daher sind auch ein paar Euro im Monat viel 😉 und wenn ich euch nun richtig verstehe, wirkt sich dieser Freibetrag nur dann auf die Lohnsteuer aus,
wenn man kein KG bezieht, also sind es ja evtl. ein paar Euro noch mehr im Monat.
Und wenn es erst über den Ausgleich geht ist es mir auch recht, ich bezahle ca. 350 euro Lohnsteuer, ca. 20 euro Soli im Monat.
also wie weiter?
Veni
Vidi
Vici
Doch!
Du bekommst KG.
Und zwar in Form von KU Ermässigung.
Dein Tabellenbetrag ist eigentlich 279,- dein KG Anteil wird aber schon davon abgezogen, sodass dein Zahlbetrag 202,- ist.
Das wird auch in den Steuertabellen auctomatisch so berücksichtigt.
Vor dem 1.1.2008 wurde ja den Mangelfällen, der KG-Abzug verwehrt, sie bekamen also überhaupt kein KG, steuerlich wurde aber trotzdem so getan, als ob sie es bekommen hätten.
Das wurde so begründet, dass er ja theoretisch Anspruch auf KG hätte und deswegen wurde das wie Einkommen versteuert, obwohl ihm dieser Anspruch verwehrt wurde.
Das wurde dann 2008 dadurch "geheilt", das man den Tabellenbetrag einfach mal um diesen Betrag erhöht hat und dann so getan hat, als bekäme man doch KG.
Wie üblich wurde also nur ein Hütchenspielertrick durch einen anderen ersetzt.
Du hast aber noch Glück! Da du keinen EU bezahlen musst, stehen dir diese nicht vorhandenen 77,- € vollständig zur Deckung deiner Umgangskosten zur Verfügung.
Ich muss diese fiktiven 77,- € nochmal beim EU mit meiner Ex teilen. Sogar die, die ich für meine voreheliche Tochter nicht bekomme! Mir bleiben also nur 44,- fiktive Euronen für den Umgang mit meiner Tochter in Bayern.
Das ist etwa die gleiche Distanz wie bei dir, nur andersrum.
Wahrscheinlich wird uns demnächst vorgeschlagen, unsere Kinder doch einfach zu tauschen. Da dann auch dieser Teil des KG nicht mehr für Umgang benötigt wird, könnte man ihn vollständig der Mutter geben. Es bliebe dann vom KG nur noch die Steuerpflicht beim Vater.
Zynische Grüsse
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
is ja schon irgendwie nen witz....
und verstehen tu ichs überhaupt nicht....
normalerweise würden also KM1 + KM2 statt 202 euro unterhalt 279 euro bekommen?
Und nur weil ich ca. 500 euro umgangskosten habe, muss ich 202 euro zahlen?
Aber in der DT steht doch nur 202 Euro und nichts von 279 euro?
Es könnte doch auch sein, das KM1 direkt neben mir wohnt, dann hätte ich gar keine Umgangskosten, dann würde ich 279 euro zahlen? oder trotzdem nur 202?
Ich frag mich grad was besser kommt, 279 euro monatl. zahlen, dafür aber eine entsprechende Steuerersparniss zu haben, oder 202 euro zu zahlen und den Kinderfreibetrag vergessen.
gibts da Rechenbeispiele? Ich meine z.B.:
77 Euro x 12 Monate = 924 Euro
wenn nun der Steuernachlass im Ausgleich 150 euro im Monat ausmachen würde (fiktiver Betrag) würde ich ja mehr Geld sparen, und mein Kind hätte auch mehr Geld. Richtig? Wäre ja eine perfekte Lösung
Sehr verwirrend das Ganze.
Veni
Vidi
Vici
Moin,
nein, das KG wird immer hälftig angerechnet, genauso, wie Dir - wenn Du die Steuererklärung machst 12 x 77 = 924 €uro KG angerechnet werden.
In der ersten DDT, nach der die Stufe, in die Du gehörst, bestimmt wird, stehen auch die 279 €uro.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi einfachich07
Vielleicht hilft es Dir mal genau hinzuschauen (Überschrift), wenn Du von der DDT sprichst.
hier die >>DDT2008<<
hier die >>Anlage A der DDT2008<<
Die DDT legt den UH-Bedarf eines Kindes fest, die Anlage A führt die Anrechnung des KG durch für Leute, welche nicht rechnen können. Trotzdem sollte auch in Anlage A der Satz über den beiden Tabellen genau gelesen werden und dann Anstrich 1) entsprechend interpretiert werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Es könnte doch auch sein, das KM1 direkt neben mir wohnt, dann hätte ich gar keine Umgangskosten, dann würde ich 279 euro zahlen? oder trotzdem nur 202?
Hi einfachich,
auch dann hättest du Kosten in Form von Nahrung und ab und an mal Schwimmbad oder so.
Es werden immer vom eigentlich Betrag der DDT 77 € KG abgezogen und ergibt den Zahlbetrag. Der Vater meiner Mädels darf das auch, auch wenn er den Umgang verweigert und so gar keine Kosten hat.
Das ist eben pauschal so geregelt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hmm, ok
d.h. Kinderfreibetrag vergessen, da es nichts bringt, weitere Ideen hab ich keine mehr :knockout:
Soviel Bürokratie für nichts. Dann könnten die ja gleich das Feld auf der Lohnsteuerkarte streichen...
blöder Staat
grüße
einfachich
Veni
Vidi
Vici