Hallo Freunde,
kurze Frage: Kann ich die Hortkosten, die ich zu zahlen hatte (Kind lebt bei Mutter) auch steuerlich absetzen? wenn ja, wie?
Das Steuererklärungsprogramm behauptet, es geht nur für den, der die Kosten getragen hat UND bei dem das Kind wohnt.
Jetzt habe ich die Situation, dass ich die Hortkosten als extra Überweisung an die Ex zahle und sie das Geld an den Hort weiterreicht. Schön blöd von mir oder gibt es dafür eine steuerliche Lösung?
gruß, PP
Dein Problem ist weniger die Haushaltszugehörigkeit, als dass du vermutlich weder eine Rechnung hast noch auf das Konto des Erbringers leistest.
Du kannst versuchen es geltend zu machen. Vielleicht hast du ja Nerven für einen entsprechenden Rechtsstreit?
Insbesondere, wenn du einen Titel oder ein Urteil über die zu leistenden Zahlungen hast?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."