Hallo.
Bin seit ein paar Monatengeschieden, und bei dem ganzen Scheidungsstress viel mir gar nicht auf, das mein Kind gar nicht mehr anteilig auf meine Steuerkarte eingetragen ist.
Vorher hatte ich und meine Ex-Frau jeweils 0,5 Kinder auf der Steuerkarte eingetragen.
Ist das normal, das das jetzt bei mir wegfällt?
Gruß
Peter
Hey Profesor,
lange nicht mehr gesehen hier.
Nee, normalerweise kannst Dein "halbes" Kind wieder eintragen lassen...
Am Besten zum Amt hin (eventuell Geburtsurkunde mitnehmen) und dann nachtragen lassen.. hab ich auch so gemacht. Ging ohne Probleme.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Nur wenn du zugestimmt hast oder weniger als patsch% KU zahlst (frag mich jetzt nicht nach der Zahl)
Ansonten müßte auch weiterhin pro Kind 0,5 bei dir stehen. Manchmal brauchts auch eine Lebendbescheinigung, damit das Kind auf der Steuerkarte eingetragen wird.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@Mid. Es waren 100. (Danach ist der Zahlbetrag doch erstmal der selbe, mensch. Also dir als Profi...)
stimmt weisnich. War gestern wohl schon zu müde. Mir spukte die KG-Anrechnung bei Völljährigen durch den Kopf und da ist´s ne andere Zahl.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@ weisnich
100% von was?
Ich habe mir den vollen Kinderfreibetrag nachtragen lassen fuer das letzte Jahr und konnte etwas ankreuzen von wegen "der andere Elternteil kommt seiner Unterhaltsverpflichtung nicht bis zu 75% nach".
Daraus folgere ich:
75%
Stimmt! Mensch, Michael, von dir als Profi... 😉
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo.
Okay, bringt es überhaupt steuerliche Vorteile, oder kann man sich den Eintrag des "halben Kindes" eigentlich Sparen?
@ Taccina,....ja, lang ist her,...aber auch gut so, wenn man die Scheidung endlich hinter sich gebracht hat! :knockout:
Gruß
Peter
@ Taccina,....ja, lang ist her,...aber auch gut so, wenn man die Scheidung endlich hinter sich gebracht hat!
Na ist ja schön, wenn dann alles in geregelten Bahnen läuft und keine Probleme mehr da sind... 🙂
Ja bei der Steuererklärung bringt das wohl steuerliche Vorteile (kenn mich da aber auch ned so aus)
Liebe Grüße Tacci
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
also meines Wissens nach hat ein halbes Kind auf der L-steuer-karte nur auswirkungen beim soli und bei der kirchensteuer - also fast nichts.
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo,
also Kind auf der Steuerkarte wirkt sich tatsächlich nur auf Soli und Kirchensteuer aus. Grundsätzlich kannst du 1/2 Kind bei dir eintragen lassen (solltest aber Geburtsurkunde vorlegen können). Alternativ kannst Du sogar 1 ganzes Kind eintragen lassen
- wenn Deine Ex kein steuerpflichtiges Einkommen hat
- sie der Übertragung "ihres" hälftigen Eintrags auf Dich zustimmt (muß im Rahmen eines der Formulare geschehen mit erklärendem Begleitschreiben).
Bei mir hat es geklappt; allerdings erst im zweiten Verscuh, daes das FA am Anfang nicht geschnallt hat und ich das Ganze nochmals erklären mußte. Aber die Freibeträge sind übertragbar!!!
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Ein Wunsch:
Einmal den Horizont nicht nur aus der Ferne sehen, sondern auf ihn zugehen und ihn erreichen - das muß Glück sein!
Kleine Ergänzung: Das Kind sollte mit zweitem Wohnsitz auch bei Dir gemeldet sein; ansonsten machen die FA auch Ärger. Aber dafür brauchst Du erfahrungsgemäß nicht mal die Zustimmung der Ex...... einfach anmelden.
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Einmal den Horizont nicht nur aus der Ferne sehen, sondern auf ihn zugehen und ihn erreichen - das muß Glück sein!