Hallo zusammen – erst einmal allen ein gutes Neues!
Ich habe eine sehr spezifische Frage zum Kinderfreibetrag, die im Zusammenhang der Vorbereitung meiner Steuererklärung 2008 aufgetaucht ist.
Zur Situation:
Ich bin alleinerziehend und unser Sohn lebt bei mir ist bei mir gemeldet und ich beziehe das KG. Die höchste Einkommenssteuerrückerstattung habe ich steht’s erreicht in dem ich den halben Kinderfreibeitrag bei der KM belassen habe (obwohl sie keine KU zahlt) und den vollen Erziehungsfreibetrag beantragt habe (ich verdiene wohl nicht genug als das mir der volle Kinderfreibetrag weiterhilft – da der KM das hälftige Kindergeld zugerechnet wird wirkt sich der volle Erziehungsfreibetrag bei mir sehr positiv aus).
Das wäre auch jetzt der beste Fall aber die KM ist ins Ausland gezogen (wir wohnen in Grenznähe). Mein Steuerprogramm (Steuer Spar Erklärung 2009) geht davon aus das mir durch den ganzjährigen Auslandswohnsitz der KM automatisch den vollen Kinderfreibetrag angerechnet bekomme wodurch ich eine ca. € 400 niedrigere Steuerrückerstattung erhalten würde (klar das KG wird bei mir voll angerechnet und der Freibetrag greift nicht da Einkommen zu niedrig).
Meine erste Idee war beim Finanzamt den Wohnsitz der KM als unbekannt anzugeben (sozusagen als Notlüge) aber nach ausführlichen googeln scheint auch ein nicht bekannter Wohnsitz automatisch zur Anrechnung des vollen Kinderfreibetrages zu führen.
Hat irgendjemand von euch eine Idee was ich da machen kann (außer mich bei der Eingabe der Adresse der KM zu vertippen)? Gibt es eine Möglichkeit den vollen Kinderfreibetrag abzulehnen wenn man durch die Anrechnung schlechter gestellt wird?
Hatte jemand von euch schon dieselbe Problematik?
Vorab schon vielen Dank für eure Unterstützung.
Liebe Grüße
Grapfruit
Hallo Grapfruit,
ich habe dazu folgendes Urteil gefunden HIER
Hilft Dir das weiter?
edit: Du kommst nicht darum, den vollen KFB zu bekommen, da KM nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Der Wegzug wird meldetechnisch erfasst sein, das kann das FA ganz einfach selbst überprüfen (Meldedatenabfrage).
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
vielen Dank für die Info ich denke das Urteil trifft zu und bestätigt leider auch meine schlimmsten Befürchtungen.
Somit scheint die Realität so zu sein das durch den Wegzug der KM aus Deutschland das Existenzminimum von Sohnenman zu RECHT gekürzt wird (oh bitte Herr lass es mich verstehen).
Der Rechtsweg scheint ja nicht gerade erfolgversprechend zu sein – sollten die Gerichte dem von Dir erwähnten Urteil folgen (wovon wohl auszugehen ist)
Falls es hier keine anderen Tipps gibt werde ich wohl vergessen die Adresse der KM upzudaten (letztes Jahr wohnte sie ja noch in Deutschland) und hoffen das mein Finanzamtmitarbeiter nicht auf die Idee kommt das KM ins Ausland gezogen sein könnte und die Meldedaten überprüft.
Ist dann wohl der Tatbestand der Steuerminderung da ich bei der Übernahme der Steuerdaten des Vorjahres einfach vergessen habe die Adresse der KM anzupassen.
Liebe Grüße
Grapfruit
Hi Fories,
kleiner Nachtrag zum Thema - nachdem ich heute meinen Steuerbescheid erhalten habe glaube ich wieder das es einen lieben Gott gibt! 😉
Nachdem mich LBM darauf hingewiesen hat, dass ich mich durch eine Falschangabe der Meldeadresse meiner EX wohl der Steuerhinterziehung strafbar mache bin ich nochmal in mich gegangen und habe in der Steuererklärung die Auslandsadresse meiner Ex angegeben.
Aber siehe da durch eine Nachlässigkeit (anders ist es mir nicht zu erklären) des Sachbearbeiters [ja es ist ein Mann] wurde mir der hälftige Kinderfreibetrag, der volle Erziehungsfreibetrag und lediglich das hälftige Kindergeld angerechnet (was das den Staat wohl jährlich kostet?!).
Hi hi - ich werde keinen Einspruch einlegen - kenne mich da ja nicht aus!
Grapfruit
Grapfruit