Hallo zusammen,
bin noch etwas aufgewühlt. Ich habe einen 9 Jahre alten Sohn, für diesen ich auch Unterhalt zahle. Jetzt ist es leider so, dass ich krank bin und für den Monat März Krankengeld beziehen werde. Natürlich ist das weniger, wie ich sonst bekomme. Darüber habe ich gerade das Jugendamt informiert, da ich meiner Meinung nach nicht den vollen Unterhalt zahlen kann. Mein Freibetrag, wenn er denn so genannt wird, liegt bei 890.- gemäß Düsseldorfer Tabelle. Ich bekomme ca. 970.- Krankengeld.
Dennoch muss ich den vollen Unterhalt zahlen. Da es nur ein Monat wäre, sagte sie könne man den Unterhalt nicht herabsetzen. Ich verstehe das nicht. Weiterhin sagte das Jugendamt, dass wenn ich Arbeitslos sei und in zwei Monaten eine neue Stelle beginnen würde ich diese zwei Monate bis ich die Stelle anfange auch weiter zahlen müsste. Wovon denn bitte? Vom Arbeitslosengeld?
Ist die Thematik so wie oben geschildert richtig?
MfG
Den
Ist die Thematik so wie oben geschildert richtig?
Ja, alles, was als vorrübergehend gilt, zählt nicht.