Hallo,
ich brauche HilFE!!!
mein mann hat seiner ex, im letzten jahr ,3000€ steuern an das finanzamt ausgeglichen,.diese höhe kam zu stande, weil mein mann knapp14500€ unterhalt an die ex gezahlt hat.
ich hatte es jetzt so verstanden, daß dieser steuernachteilsausgleich auch wiederum unterhalt ist und habe diesen betrag von 3000€ zu dem betrag für unterhaltsleistung in der steuererklärung eingesetzt.
finanzamt sagt aber nein, es wäre kein unterhalt.:
"nicht zu berücksichtigen sind abschluß-bzw. vorauszahlungen, dessen zahlung sie für den geber der anlage u " übernommen haben.
würde jetzt gern einspruch einlegen, habe stunden im internet nach einem gesetzestext gesucht, aber nichts gefunden.
die anlage u haben wir dem finanzamt schon vorgelegt, wird nicht anerkannt.
"hierbei handelt es sich um eine verrechnug mit den steuerlichen nachteilen, die der geber der anlage u hat, mit den vorteilen, die der empfänger der anlage u hat." (verstehe den text überhaupt nicht)
Kann uns jemand helfen??
Hmm,
eine verbindliche Aussage kann ich leider nicht geben, aber nach meinem Verständnis (ich komm erst nä. Jahr in diese Situation) über das, was ich zu dem hier gelesen habe, meine ich, das FA hat Recht, das nicht anzuerkennen.
Zitat: "nicht zu berücksichtigen sind abschluß-bzw. vorauszahlungen, dessen zahlung sie für den geber der anlage u " übernommen haben.
Mit dem
Zitat: "hierbei handelt es sich um eine verrechnug mit den steuerlichen nachteilen, die der geber der anlage u hat, mit den vorteilen, die der empfänger der anlage u hat." (verstehe den text überhaupt nicht)
bestätigt das FA eben genau das, was im 1. Zitat steht.
Würde mich selbst auch freuen, wenn´s anders wäre, aber ich befürchte...
Ggf. könnte wohl sogar die Steuerrückzahlung an Euch als Einkommen gewertet werden, was zu erhöhtem EU führen könnte... (auch das ne Sachlage, die ich hier im Forum so gelesen habe).
Persönlich würde mich interessieren, was über den 3.000 für Euch noch übrig bleibt. Zahle zwar bei weitem nicht so viel an EU, aber für ne Tendenz wär´s (für mich) interessant.
neuezeit
So ist das Leben
hallo neuezeit,
verstehe deinen letzten absatz: -was über den 3000 für euch noch übrig bleibt- nicht so ganz.
mein mann mußte die 3000€ bezahlen,
die ex müßte die kapp14500€ unterhaltszahlungen versteuern, mein mann hat ihr den steuerlichen nachteil in höhe von 3000€ ausgeglichen.
viele grüße
Hallo mummel,
also dein Mann zahlt Unterhalt. Ich vermute er setzt ihn steuerlich mit der "Anlage U" ab. Dadurch zahlt er weniger Steuern, entweder lässt er sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen oder er bekommt eine Steuererstattung.
Diese Einkünfte muss seine "Ex" nun versteuern. Und er ist verpflichtet bzw. kann verpflichtet werden, ihr diesen steuerlichen Nachteil auszugleichen. Also er spart Steuern, sie zahlt mehr Steuern die er ihr aber wieder zurückzahlen muss. Ich hoffe das ist klar genug so.
Dieses "Spielchen" rechnet sich, so lange die Steuererstattung deines Mannes höher als die Nachzahlung der "Ex" ist.
Was mich wundert ist der Unterhaltsbetrag. Rund 1200,-€ pro Monat ist schon recht viel. Umgekehrt scheint die "Ex" deines Mannes ja auch noch weitere Einkünfte zu haben. Hätte sie nur den Unterhalt, würde sie nicht so viel nachzahlen müssen.
Und um zur Ausgangsfrage zurückzukommen: Nein, die Zahlung an die "Ex" ist kein Unterhalt, sondern ein Ausgleich für entstandene Steuernachteile. Die Steuererstattung deines Mannes sollte höher sein - sonst "rechnet" sich das Ganze nicht mehr.
Gruß
Martin
Hi,
ich wollte lediglich wissen, was Euch über die 3.000 hinaus geblieben ist, um ne Idee zu haben, was da übrig bleibt.
Ich werd´s natürlich eh selbst von meinem Steuerberater berechnen lassen müssen, aber wollte eben schonmal ne Idee haben.
Ja, Schmusepapa hat ja (leider) meine Einschätzung bestätigt.
neuezeit
So ist das Leben
Hallo neuezeit,
ich wollte lediglich wissen, was Euch über die 3.000 hinaus geblieben ist, um ne Idee zu haben, was da übrig bleibt.
Das hängt vom Einzelfall ab, von den konkreten Zahlen. Allgemein gilt, je höher die Einkommensunterschiede, umso mehr "lohnt" sich die "Anlage U". Du kannst nicht von mummels Fall auf deinen so einfach Rückschlüsse ziehen.
Gruß
Martin
Ok,
danke. Muss halt dann den Steuerberater interviewen. Will den Thread dann nicht weiter unterbrechen.
neuezeit
So ist das Leben
hallo ihr beiden,
ich beziehe mich auf den text von deep thougt geschrieben am 1.01.03.
im rahmen des realsplitting kann der unterhaltsverpflichtete die an den ehegatten geleisteten unterhaltszahlungen in seiner einkommenssteuererklärung steuermindern bis zu 13800€ absetzen.
dieser vorgang wird über die anlage u abgehandelt und hat zur folge, dass der uneterhaltsberechtigte den erhaltenen unterhalt in seiner einkommenssteuer als einnahme zu versteuern hat.
der unterhaltsverpflichtete hat dem unterhaltsberechtigten sämtliche nachteile hieraus zu ersetzen.zunächst ist dies natürlich der steuernachteil, da der unterhaltsberechtigte den unterhalt als einnahme versteuern muss.
dieser steuernachteilsausgleich ist wiederum gezahlter bzw. erhaltener unterhalt und im folgejahr entsprechend zu behandeln.
gruß 🙂
das ist doch bei uns der fall, oder sehe ich das falsch??
:thumbup:
ich hatte am 21.08.2006 eine anfrage an euch gestellt, auf dies sich auch einige gemeldet haben. heute kann ich euch sozusagen "part II" erzählen.
wir hatten gegen den damaligen steuerbescheid (so wie ich euch darmals die situation geschildert habe; nachteilsausgleich wurde vom FA nicht anerkannt ="privatvergnügen")widerspruch erhoben.
nach ca. 2 wochen kam vom FA : ACHTUNG, alle setzen :redhead: dem widerspruch wurde stattgegeben!!!!
d.h. die zahlungen, die mein mann an seine EX ,bzw. dem FA gezahlt hatt, werden als unterhalt angerechnet!!!
ich weiß, die rückerstattung wird wieder auf unser einkommen angerechntet.
ich freue mich deswegen darüber, dass wir mit dem sachbearbeiter des FA, einmal mündlich und einmal schriftlich uns auseinandergesetzt haben und er sagte: "das sind keine UH-leistungen!"
also nicht alles glauben, was die sachbearbeiter sagen, sondern widerspruch erheben!!!
wenn ihr auch dieses problem habt, helfe ich gerne weiter.
schreibt mir in diesem thema oder unter private nachrichten. 😉
Hallo mummel
Man soll sich halt nicht sofort unter kriegen lassen... 🙂
Da ich für 2006 zum ersten mal den Unterhalt in meiner Steuererklärung ansetzen werde, ist dieses Urteil für mich bestimmt nächstes Jahr auch von Interesse.
Kannst Du mal das Aktenzeichen des Urteils reinstellen ?
Danke schonmal
Kenzi
hallo kenzi,
leider gibt es darüber kein Urteil und ich habe wirklich lange gegoogelt. und du siehst ja auch ,dass es verschiedene ansichten darüber gibt, ob es jetzt unterhalt ist oder nicht.
im merkblatt zur anlage u steht etwas, aber dieses hat der liebe sachbearbeiter damals ja leider auch nicht anerkannt.
:rofl2:
ich habe einen text als widerspruch aufgesetzt und geschrieben das ; nach den einkommenssteuerrichtlinien als unterhaltszahlungen einmalige und laufende barzuwendungen gelten. auch zahlungen zum ausgleich von steuerlichem und nichtsteuerlichen nachteilen, die dem empfänger durch die steuerpflicht der unterhaltszahlungen enstehen, sind abzugsfähig.
und das eine verpflichtung des unterhaltsschuldners gegenüber des unterhaltsberechtigten gegenübersteht, die nachteile zu übernehmen
vlg. senatsurteil vom 23.03.1983-IVb ZR 369/81-FamRZ 1983, 576ff., vom 26.09.1984-IVb ZR 30/83-FamRZ 1984, 1211, 1212 und vom 09.10.1985-IVb ZR 39/84-FamRZ 1985, 1232, 1233.
viele grüße
Na dann werd ich mir mal die Richtlinien unters Kopfkissen legen und gründlich studieren 🙂
Grad mal 2 Wochen geschieden und schon wieder Papierkram. Hört das denn nie auf ?! 😉
Vielen Danke für die Antwort
Gruß
Kenzi
hallo kenzi,
hoffe, du schläfst gut, aber glaube mir (ohne dir alle hoffnung zu nehmen), du wirst bestimmt noch viele kerzen auf deiner geburtstagstorte ausblasen müssen, bis dieser papierkram ein ende hat. melde dich ruhig nochmal, wenn fragen!
:note:glaube nicht immer den rechtsanwälten,auch nicht deinen eigenen! 😉
mfg mummel
