hallo, vielleicht hat ja jemand einen tipp
wenngleich es mir gelungen ist (mit unterstützung des FA´s :wink:)
meine ex zu unterschriften unter die gemeinschaftlichen veranlagungen
für 2004 und 2005 zu bewegen, tat bzw. tut sich da noch ein problem auf:
bereits für 2003 gab es eine nachforderung,
weil ich/wir die erklärung viel zu spät einreichten,
kam die zahlungsaufforderung nach der trennung (05/´05),
"natürlich" an meine anschrift ...
überflüssigerweise bat ich ex, sich hälftig zu beteiligen,
bat dann das FA, eine aufforderung an ex zu schicken, was es auch tat
es kam die erste mahnung (an ex und mich), es kam die zweite mahnung (an ex und mich),
und es kam die ankündigung der pfändung (an ex und mich)
... und ich hab bezahlt (@ todtraurig, kennste, ne :wink:)
das gleiche spielchen wiederholt sich zur zeit mit der nachforderung für 2004,
die FA-SB schickt schon "automatisch" einen gleichlautenden bescheid an beide :wink:,
im moment stehen wir in der 2. mahnstufe ...
für 2005 -soweit weiss ich es schon - wird es auch eine nachforderung geben, höhe jedoch unbekannt
lt. FA kommt der bescheid die tage ...
und das spielchen, dass ich eigentlich nun wirklich nicht mehr weiterspielen möchte, :knockout:
geht dann in die 3. runde
hat vielleicht jemand eine idee?
einfach die hälte an´s FA zu zahlen, hab ich schon hinterfragt, kann ich wohl auch machen,
ändert aber nix daran, dass ich auch für die andere hälfte, wie ex, schuldner bleibe
hierfür den klageweg zu beschreiten ist auch nix,
im verhältnis zur eingereichten KU-klage sind die 50% von ca. 300,- + 300,- + NN,- eher peanuts ...
und den GV, den ich ex ja gern ins haus schicken würd´,
möcht´ ich in meinem nicht sehen,
er käm nur halt zu beiden ...
lg
wolf,
der für tipp´s echt dankbar wär´´
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Moin,
Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis!
Allerdings, wenn Madam unter dem Selbstbehalt liegt (natürlich mit Kinder) dann sieht es wohl eher schlecht aus! Aber ein gerichtliches Mahnverfahren kannst Du gegen sie starten.
Ist nur die Frage, ob sich das lohnt, deswegen einen Streit vom Zaun zu brechen, der weit größere Dimensionen haben könnte?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis!
den hat ex ja erst ab 05/´05, bis dahin ham wir noch gemeinschaftlich alles verprasst 😉
höhe ihres anspruchs mangels bescheid bislang unbekannt und ob sie ihn geltend macht gleichermaßen ...
Allerdings, wenn Madam unter dem Selbstbehalt liegt (natürlich mit Kinder) dann sieht es wohl eher schlecht aus!
das ist sie vermutlich, allein schon um nicht KU zahlen zu müssen :wink:, denn die kids leben bei mir
ich lieg´ ja auch unter´m selbstbehalt, dass interessiert das FA nur nicht die bohne
Ist nur die Frage, ob sich das lohnt, deswegen einen Streit vom Zaun zu brechen,
der weit größere Dimensionen haben könnte?
größer als die dimension der reaktion auf meine KU-klage wird´s wohl kaum 😉
nee, lohnt nicht, da gab ich dir vollkommen recht,
meine hoffnung geht eher in richtung FA, ob man denen es nicht irgendwie schmackhaft machen könnte,
sich bei mir mit 50% ihrer nachforderung zu begnügen ...
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hi, &
um nicht KU zahlen zu müssen , denn die kids leben bei mir
ups ... habe ich wohl erfolgreich verdrängt ....! :redhead:
Wenn Ihr beide unter dem Selbstbehalt liegt, dann kannst Du es eigentlich drauf ankommen lassen. Auch an das FA mit dem Hinweis, das Du Kinder zu versorgen hast und sie sich bitte an die KM wenden sollen, da Du nicht Leistungsfähig bist.
Wenn nichts da ist, kann auch ein FA nichts pfänden.
Mit den 50% werden die sich garantiert nicht zufrieden geben, da Ihr gesamtschuldnerisch haftet.
Da wird es nur zwei Möglichkeiten geben.
1) Zahlen.
2) Nicht zahlen und hoffen das sie sich an KM wenden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
da bin ich nochmal
grad 3 tage ist´s her, dass hab ich´s geschrieben und schon kommt der bescheid ...
530,- will´s FA nun für ´05 haben, natürlich von beiden ...
somit sind nun 830,- fällig :puzz:
und es steht nicht zu erwarten, dass ex auch nur einen cent zahlt
dass sie einen anspruch hat, sich ihren steuerlichen nachteil (ca. 1.150,-)
durch die zusammenveranlagung ersetzen zu lassen, ist bekannt, auch ihr.
ich versicherte es ihr (per einschreiben), um das FA für die zusammenveranlagung
und exens unterschrift darunter "vor den karren spannen" zu können, 😉
behielt mir gleichfalls aber vor, ihren anspruch mit meinen forderungen (ganz vorne weg KU-rückstand) zu verrechnen
meine forderungen übersteigen ihren anspruch mittlereile um ein 8-faches ...
nur interessiert auch das das FA nicht die bohne
(und "pack mal `ner nackten frau in die tasche"...)
gibt es nicht vielleicht doch noch eine möglichkeit, den GV noch abzuwenden?
folgende (unausgegorene) überlegung spukt mir im kopf herum:
es läuft (seit monaten :exclam:) ein rückforderungsverfahren der kindergeldkasse gegen ex ,
sie hat das kige noch über 3 monate für sich beansprucht, obwohl schon längst aus dem haus.
unsere/meine steuerschuld gegenüber dem FA im tausch gegen
meinen kige-erstattungsanspruch gegenüber der kige-kasse?
sind doch beides steuergelder ...
könnte so was gehen?
und wenn ja, wie stell ich´s an?
lg
wolf,
der mittlerweile keinen bock mehr hat, sich mit dieser sch***-kohle auseinander zu setzen
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
