Mon zusammen,
weiss nicht, ob diese Rubrik richtig ist, aber es geht ja um Abgaben:
Also; bin derzeit aufgrund "Mangelfall" auf den Selbstbehalt für Erwerbstätige gerutscht.
Frage: Kann ich mich von den Fernsehgebühren und den Zuzahlungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen ??
Gruß Vic
Hallo,
zur Befreiung von den Rundfunkgebühren :guckstdu: >HIER<.
Von den Zuzahlungen bei der Krankenkasse wirst Du (auf Antrag) befreit, wenn die Zuzahlungen 2% des Bruttoeinkommens übersteigen. Bei chronisch Kranken 1 %.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Sky,
danke für deine Mühe, aber letztendlich lautet wohl für beides die Antwort: NEIN
Die GEZ: Hier müsste ich ALG 2 etc. beziehen.
Die Krankenkasse: Hier würden 2 % des Bruttoeinkommens gerechnet; wenn nicht auch ALG 2 bezogen wird.
Toll: Was bleibt mir denn vom Brutto; wenn ich auf Selbstbehalt bin ??
Also mit den Fernsehgebühren sinkt die Differenz des Selbstbehaltes im Gegensatz zum Selbstbehalt für NICHT Erwerbstätige dann ja nochmal um ca. 20.- .
Wenn man die "gerade bei Trennung/Scheidung wichtige" soziale Komponente der Arbeit unberücksichtigt lässt,
muss ich mich leider mal wieder der Diskussion anschliessen, dass es in diesem Land für gewisse Lebensituationen besser ist, wenn man nicht arbeitet.
Schade, ist aber leider so.
Gruß Vic