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Einkommensteuer getrennt oder zusammen veranlagen?

 
(@zwergle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
wir haben wieder mal eine Frage, wobei ihr uns bestimmt helfen könnt, bevor wir uns in die Hände eines teuren Steuerberaters begeben.
Ich bin seit Januar 06 getrennt lebend. Hatte in 2006 die Steuerklasse III und meine Ex die V. Sie hat anfangs stundenweise geschafft und dann aber aufgestockt und dann noch eine 2. Stelle stundenweise angenommen (alles versteuert). Unterhalt habe ich ihr in 2006 keinen bezahlt. Das Thema ist aber noch nicht ausgestanden. Es kann sein, dass ich evtl. nachzahlen muss, kommt aber auf den Richterentscheid im Mai 07 an. Der Kontakt zu ihr ist nur über den RA möglich und der auch wo es geht, nur negativ. Kinder haben wir 2.
Nun die Frage wegen der Einkommenssteuer. Sollen wir getrennt oder zusammen veranlagen? Ich möchte nämlich nicht unnötig nachzahlen. Muss ich denn überhaupt eine Steuer abgeben, wenn ich und auch sie nur nichtselbständige Tätigkeiten zu berechnen haben?
Die Steuererklärung habe ich seither selbst gemacht, habe aber mit der Elster überhaupt keine Ahnung. Kann ich das auch irgendwie selber ausrechnen, was letzten Endes heraus kommt, ob so oder so veranlagt?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Danke Freund von Zwergle

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2007 09:22
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo zwergle,

Sollen wir getrennt oder zusammen veranlagen?

Ich denke die Zusammenveranlagung ist in 99% der Fälle die bessere Wahl, wenn man keine Steuern nachzahlen will.

Der Kontakt zu ihr ist nur über den RA möglich

Das ist in diesem Fall hervorragend, der RA kann ihr dann gleich erklären, dass sie dazu verpflichtet ist die Zusammenveranlagung zu unterschreiben (insofern das die günstigere Alternative für euch beide ist).

Muss ich denn überhaupt eine Steuer abgeben

Da bin ich etwas überfragt. Aber ich denke falls Du schon letztes Jahr eine Steuererklärung abgegeben hast wird das FA auf Dich zukommen falls Du keine Erklärung abgibst.

Kann ich das auch irgendwie selber ausrechnen, was letzten Endes heraus kommt, ob so oder so veranlagt?

Also Elster kenne ich auch nicht aber es gibt wirklich unzählige Steuerprogramme deren Bedienung kein Hexenwerk darstellt. Ich arbeite immer mir dem Programm von Aldi und dazu benötigst Du keine tiefergehenden Kenntnisse. Die Sache ohne Steuerprogramm ausrechnen zu wollen scheint mir im Gegensatz dazu ungleich komplexer - und ich habe keine Ahnung wie das gerechnet wird.

LG

Grapfruit

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2007 10:28
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

Muss ich denn überhaupt eine Steuer abgeben, wenn ich und auch sie nur nichtselbständige Tätigkeiten zu berechnen haben?

Da ihr die Steuerklassen III/V gewählt habt, seid ihr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2007 10:41
(@zwergle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Grapfruit, hallo pueppi,

vielen Dank für eure Antworten. Somit ist schon etwas Licht und Hoffnung in die ganze Angelegenheit gekommen. Werd mich jetzt mal auf die Suche nach nem Steuerprogramm machen, wo man das halbwegs unkompliziert ausrechnen kann, was günstiger für mich kommt.

Oder hat vielleicht noch jemand einen Tipp?

Danke, Freund von Zwergle  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2007 14:45