Mal ne Frage hab:
Es wird bei der Einkommenssteuer die fällige Steuer berechnet, blabla, alles berücksichtigt,
am Ende der Berechnung wird das KG (bei 2 Kindern je die Hälfte also 154.-) zur geschuldeten Abgabe hinzuaddiert und die Steuerschuld um diesen Betrag erhöht.
Wenn man aber nun in der DDT nur 121% bezahlen kann, werden ja nur 43.- und 37.- (zusammen 80.-) KG berücksichtigt/ abgezogen. Was ist mit den restlichen 74.-?
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Seit 2004 gilt m.E. : Maßgeblich ist der ANSPRUCH auf KiGeld, nicht die tatsächliche Zahlung... Grundsätzlich wird also das halbe KiGe in vollem Umfang in die Steuerberechnung eingestellt, auch wenn du durch die Mangelfallberechnung oder entsprechend geringem Einkommen nur einen Teil beim Unterhalt gegenrechnen kannst. Da bei der Steuerberechnung eine Hinzurechnung des hälftigen KiGe aber nur erfolgt, wenn die Berücksichtigung des Kinderfreibetrages dich günstiger stellt, entsteht eigentlich kein wirklicher Schaden.... bis 2004 war die Regelung m.K. aber nicht so eindeutig und da gibt es immer noch ein Musterverfahren, oder? Das weiß bestimmt Deep
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Ups...sorry...Deep war mal wieder schneller! Gut so.... :redhead:
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
thx für die Antworten.
... was ist mit den restlichen 74.- sollte heissen, die werden mir hinzugerechnet, obwohl ich sie nie bekomme/ in der DDT angerechnet werden ... macht im Jahr 888 .-
verstehe die Lage jetzt so, dass es ein abschließendes Urteil diesbezüglich noch nicht gibt, aber was im Busch ist.
Grüße
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
ja...sie werden dir angerechnet, obwohl du sie nicht erhalten hast.....
dir wird aber auch der Kinderfreibetrag in vollem Umfang zugerechnet, obwohl du deine Unterhaltspflicht eben nicht im 135 %-Modus erbracht hast.....
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
