Hallo,
heute hatte mein Sohn Umgang mit seinem Vater.
Als wir ihn abholten hielt mir der Betreuer des Umgangs die Anlage U der Steuererklärung 2004 unter die Nase. Mein Ex Mann (der noch im Nebenzimmer war) hätte ihn gebeten, mir zu sagen ich solle das Unterschreiben.
Allerdings hatte mein Anwalt mir mal gesagt, ich soll, sobald ich die Anlage U von meinem EX Mann erhalte, erstmal damit zu ihm kommen damit er dies prüfen kann. Bloß nix blind unterschreiben.
Ich sagte das so auch dem BEtreuer und bat ihn, meinem Ex Mann zu sagen, das ich die Anlage U dann gerne mit nach Hause nehmen würde, damit zu meinem Anwalt gehe und sie meinem EX Mann dann unterschrieben zurück schicken werde.
Der Betreuer wackelte dann in das Nebenzimmer (nee wie peinlich das man da nicht persönlich mal eben drüber reden kann) und teilte dies meinem Ex Mann mit.
Ich hörte ein paar Wortfetzen, und dann kam der BEtreuer zurück und meinte: "Nein dann hätte es sich schon erledigt." Mein Ex Mann wollte mir diese Anlage U nicht mitgeben.
Hatte ich etwa die Pflicht das ohne Prüfung so zwischen Türe und Angel zu unterschreiben?
Kann doch nicht einfach was unterschreiben, was ich nicht vernünftig geprüft hab.
Kann mein Ex Mann jetzt irgendwas gegen mich einleiten?
Ist ja nicht so das ich die Anlage U gar nicht Unterschreiben will....nein quatsch...ich wollte es nur prüfen lassen... Habe ich en Recht dazu das prüfen zu lassen bevor ich das Unterschreibe?
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina !
Habe ich en Recht dazu das prüfen zu lassen bevor ich das Unterschreibe?
Meiner Meinung nach - schlicht und ergreifend - "ja" !!!
Ich würde nie im Leben was unterschreiben, von dem ich nichts verstehe und
das dürfte hier bei Dir der Fall sein.
Und das Du diesen Mann nicht über den Weg traust kann ich gut verstehen.
Wahrscheinlich wird es eh ok sein, oft genug hab ich von Anlage U ja schon
gelesen, aber Vorsicht ist besser als Nachsicht.
LG Marina
Hallo Aniram,
erstmal fein das Du wieder da bist. 🙂 *freu* Ich hoffe es geht Dir besser!
Zum zweiten: ääähmm.. ich glaub ich hab das hier falsch gepostet, hab aber kein Plan wie ich das in die richtige Kategorie verschieben kann....könnte das bitte jemand für mich übernehmen? Danke!
Ja Marina, Du hast Recht, ich habe absolut keine Ahnung von dieser Anlage U. Ich könnte nicht sehen ob irgendwas erichtig oder falsch ist oder ob irgendwas an Daten noch fehlt, was dann nach meiner Unterschrift noch nachgetragen werden würde.
Ich hatte einfach nur "Angst" da irgenwas zu unterschreiben, womit man mich nachher in große Probleme stürzen kann.
Naja und das vertrauen das ich zu meinem EX Mann habe ist gleich Null...aber das ist ja allgemein bekannt.
Weiß auch gar nicht wo er das Problem gesehen hat, mir die Anlage U mit zu geben, sie prüfen zu lassen und das ic sie ihm dann zurück schicke. Ich stell mich also am Besten schon mal drauf ein das er jetzt wieder über seinen Anwalt ein riesen Theater macht, weil ich das nicht gleich unterschrieben habe...aber das kenn ich ja schon das er aus ner Mücke nen Elefanten macht.
Danke Maria für Deine Antwort...Du hast mich vor einer schlaflosen Nacht bewahrt, weil ich mir doch ein paar GEdanken gemacht habe, ob ich nicht doch lieber hätte unterschreiben müßen und ob ich nun Probleme bekommen kann.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Moin Taccina,
nicht nur, dass du die Angaben hättest prüfen müssen auf Übereinstimmung mit dem tatsächlich von dir erhaltenen TU/EU, dein Ex hätte dir ferner schriftlich den Nachteilsausgleich erklären müssen.
Wenn er den dir gezahlten Unterhalt steuermindern einbringt, so wäre bei dir der Unterhalt Einkommen, was zu einer höheren Steuerlast auf deiner Seite führlt. Und die Differenz zwischen deiner Steuerlast mit und ohne Anlage U muss er dir ausgleichen. Da er wohl aber diesen Nachteilsausgleich dir nicht gesondert bestätigt hat, würdest du dann später diesem Geld hinterher rennen müssen. Ungeachtet dessen hättest du die Steuermehrbelastung sofort am Hacken.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Taccina !
Hmm... ich kenn Deinen Ex jetzt nicht, aber mal so ins Blaue geschossen,
vielleicht passt es ihm nur nicht, daß Du nicht gleich springst (unterschreibst)
wenn er das so will.
Soweit ich weiss, ist diese Anlage nicht unwichtig, also er wird sie brauchen
und wenn er sie über seinen Anwalt an Dich weiterreicht, dann soll es Dir
recht sein. Sind doch seine Kosten. Ich halte solche Spielchen für ziemlich
dumm und die Kosten für unnötig, aber wenn sie ihm das wert sind !?!
Es wäre gescheiter, er würde eurem Sohn darum was Tolles kaufen und
besser angelegt wäre es wahrscheinlich auch. Aber sei's drum, jeder wie er
will und kann.
Und wenn es Dir darum geht, daß er nachträglich etwas eintragen könnte,
dann würde ich darauf bestehen, dieses Ding zu unterschreiben und sofort
eigenhändig eine Kopie davon zu machen. Damit wäre der Nachweis erbracht
was Du unterschrieben hast. Aber eben eigenhändig, weil wenn er es danach
nicht tut, hast Du das Nachsehen.
Eigentlich traurig, daß man so denken muss und was von ehemals glücklichen
Partnerschaften übrigbleibt.
Vielleicht sagt ja noch wer was dazu aber ich glaub nicht, daß Du dir da Sorgen
machen mußt.
LG Marina
Hi Deep,
Danke für Deine Antwort.
Na dann bin ich ja im nachhinein heilfroh das ich das nicht einfach so unterschrieben habe. DA war nämlich nur diese Anlag U und kein weiteres Formular bzw Schriftstück in dem er mir den Nachteilausgleich (oder wie immer das auch heißen mag) erklärt.
Wahrscheinlich hat mein Anwalt auch deswegen vor einiger Zeit gesagt, wenn da mal was kommen sollte in Beziehung Anlage U, dann soll ich erst damit zu ihm, bevor ich da was unterschreibe.
Ich will ihm ja jetzt nicht unterstellen, das er gewußt hat das er mir nen Nachteilausgleich erklären muss/sollte, aber es ist so ein blödes dummes Gefühl, ihm noch nicht bei den "normalesten" Dingen vertrauen zu können.
Hätte ich das nämlich unterschrieben ohne diese Erklärung zu bekommen, dann gehe ich felsenfest davon aus, das ich meinem Geld ewig hinterher gerannt wäre.
@ Aniram
Im Prinzip hast Du ja recht und Du glaubst auch gar nicht, wie mich das nervt, das man, um die kleinsten Kleinigkeiten zu klären, zum ANwalt rennen muss.
Nur, soviel ich weiß, braucht er seinen Anwalt nicht zu bezahlen, denn er bekommt PKH.....also zahlt das der liebe Steuerzahler. Und da erzählt der Staat was von sparen....haha.
Bei verschiedenen Briefen seines Anwalts in den solch ein Müll stand, welchen man mit nem einfachen Anruf von höchstens 50Cent geklärt hätte, habe ich mich schon des öfteren gefragt, wie es sein kann, das man für sowas PKH bekommt und das ganze am Ende dann mindestens 100-150€ kostet.
Ich verstehe nicht, das sowas nicht vernünftig geprüft wird, ob da eine Wichtigkeit besteht. Allein schon bei so was könnte der Staat Millionen an Euro einsparen.
Und nun darf der liebe Steuerzahler schon wieder dafür latzen, weil mein Herr Ex Gatte mir nicht einfach diese Anlage U mitgegeben hat.
Traurig traurig.....
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina !
...denn er bekommt PKH
Da frag ich mich aber schon, wie lange das so gut geht und ob da nicht
mal ein Riegel vorgeschoben wird, wenn er einen Rechtsanwalt für unnötige
Dinge auf Kosten der Allgemeinheit beansprucht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird bei Prozesskostenhilfe diese
doch auch sonst nur bewilligt, wenn Aussicht auf gute Chancen besteht,
diesen Prozess zu gewinnen.
Nun... darum einen Prozess zu gewinnen, darum geht es im gegenständlichen
Fall ja nicht, aber wird so gar nicht überprüft, wofür er (s)einen Anwalt beauf-
tragt ?
Es ist umbegreiflich, wie der Staat auf der einen Seite versucht Geld zu sparen
und auf der anderen Seite das Geld sinnlos verschleudert. Das gescheit zu
verteilen wäre allemal klüger.
LG Marina
Liebe Marina,
was hier schon alles an Briefen rein geflattert ist....
Er hat sogar seinen Anwalt einmal damit beauftragt, einen Brief zu schreiben, in dem Stand, das er dringend meine neue Handy Nummer bräuchte um seinen Sohn erreichen zu können.
Meine Handynummer ist immer noch die gleiche wie während der Ehe. Die hat sich noch nie geändert, seitdem ich ein Handy habe.
Ein klitzekleiner Anruf der höchstens 20Cent gekostet hätte, hätte geraicht. Aber nein! Da musste dann der Anwalt nen ellenlangen Brif für aufsetzen.
Und das gleiche wird nun mit der Anlage U geschehen. In den nächsten Tage oder Wochen, wird das Ding hier per Anwaltsschreiben reinflattern. Und dann mach ich mit dem Ding genau das gleiche, als wenn ich es gestern gleichmitgenommen hätte: Nämlich damit zu meinem Anwalt gehen, es prüfen lassen, notfalls noch die Erstattungserklärung anfordern und dann wieder zurück schicken.
Und für sowas schaltet der nun nen Anwalt ein.... :knockout: :knockout: :knockout:
Hm... aber das was Du da grade noch über PKH geschrieben hast...damit man PKH bekommt, dann muss man es doch auf nen Prozess ankommen lassen oder??
Werden solche Briefe im Endeffekt dann gar nicht bezahlt und er bekommt irgendwann die dicke Rechnung von seinem Anwalt??????? Kann das sein???
Sorry, ich bin nun echt nicht der Typ der Schadenfreudig ist, aber ich glaub dann würde ich mich nicht mehr einkriegen... :redhead:
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
. Ich stell mich also am Besten schon mal drauf ein das er jetzt wieder über seinen Anwalt ein riesen Theater macht, weil ich das nicht gleich unterschrieben habe...aber das kenn ich ja schon das er aus ner Mücke nen Elefanten macht.
Hallo ihr Lieben,
als wenn ich es geahnt hätte.....
Heute rief mein Anwalt an, er hätte ein Fax vom Anwalt meines EX bekommen, das ich die Anlage U immer noch nicht unterschrieben hätte.
Da mein Ex aber die Steuererklärung bis spätestens 31.12.05 abgeben müßte, wäre es nun zu spät und er würde mich für seinen Schaden haftbar machen und ads würde sich um ein paar 1000 Euro handeln.
Dann habe ich meinem Anwalt mal erklärt wie das abgegangen ist. Und das ich hier keine Anlage U von meinem Ex Gatten hätte, weil er mir diese ja zur Prüfung (bzw zum Überprüfen lassen) nicht mitgegeben hat. Außerdem habe ich ihm gesagt, das die "Abtretungserklärung" nicht dabei war.
Mein Anwalt meinte dann, das ich richtig gehandelt hätte. Dann wäre mein EX es selber schuld.
Allerdings soll ich jetzt den Betreuer vom KSB anrufen und ihn darum bitten, das er das bezeugt das das so gewesen ist.
Das wird sicher kein Problem sein, aber jetzt muss man wieder andere Leute als Zeugen irgenwo mit rein ziehen.
Na fein...wieviel Kindergarten braucht mein EX denn noch?
Es nervt echt das man noch nicht mal die kleinste Kleinigkeit regeln kann, ohne das er wieder ein Drama daraus macht und dazu auch noch tatsachen verdreht.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo taccina,
mach dich nciht verrückt.
Ruf beim KSB an und sprich mit dem Sachbearbeiter. Wenn er kein Schreiben aufsetzen möchte, mache ihm den Vorschlag du setzt es auf und schickst es ihm.
Ist es dir möglich dann vorbei zu fahren und ihn unterschreiben zu lassen?
Muss ja nciht viel drauf stehen, bis auf 3 Sätze, die die Sachlage erklären.
Zwar ärgerlich wenn immer wieder solch ein Theater laufen muss aber das kennst du doch inzwischen. 😉
Also eine Unterschrift, die ab zum Anwalt und der macht dann den Rest.
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Taccina:
Anlage U:
(U wie Unterhalt )
Der Unterhaltspflichtige hat einen Anspruch darauf, dass der Unterhaltsempfänger selbige unterschreibt, da die Anlage U dem Unterhaltspflichtigen ermöglicht, den entrichteten Ehe-
gattenunterhalt steuerlich geltend zu machen.
Dafür bezahlt der Unterhaltspflichtige (wenn der Unterhalt richitg berechnet wurde) auch
aus dem voraussichtlichen "Steuervorteil", der aus dem entrichteten Unterhalt entstanden
ist, ebenfalls Unterhalt. (Da die dem entrichteten Unterhalt an zu rechnende Steuerrückerstattung
anteilig ebenfalls den Einkünften des Unterhaltspflichtigen zugerechnet wird.)
Im Gegenzug hat der Unterhaltsempfänger das Recht, die ihm durch empfangenen Unterhalt ent-
standenen steuerlichen Nachteile i. H. des an zu rechnenden empfangenen Unterhalts durch den
Unterhaltspflichtigen ausgleichen zu lassen.
Heisst: Wenn Du Unterhalt beziehst, durch diesen beispielsweise 100 EUR Steuer anfallen, muss
der Unterhaltspflichtige Dir diese Steuer wieder zurück bezahlen. Da der Dir möglicher Weise entstehende steuerliche Nachteil in JEDEM FALL geringer ist, als der "steuerliche Vorteil" des
Unterhaltspflichtigen, bleibt trotzdem ein steuerlicher Gewinn für den Unterhaltspflichtigen übrig.
Das Recht, das, was in der Anlage U steht , zu prüfen hast Du alle Mal.
Wenn Du nicht prüfen kannst, brauchst Du nicht unterschreiben. Wenn "Er" eine Unterschrift will,
muss er Dir das Formular geben.
Was den Schrifttext betrifft:
Ich hatte meiner ExFrau damals geschrieben:
"Hiermit bestätige ich, Frau XXXX den aus dem Erhalt des Ehegattenunterhalt entstandenen steuerlichen Nachteil aus zu gleichen, sofern die Summe der Einkünfte von Frau XXXX
den Betrag XXXX nicht übersteigen."
Bei der "Summe xxxx" handelte es sich um eine vereinbarte Summe, die in den Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, die wir getroffen hatten, festgesetzt war.
Tipp
wenn Du das Schreiben des Gegenanwaltes "umgehen wíllst", gehe aufs Finanzamt, hole Dir die Anlage U und setze die Daten ein (Empfangener Unterhalt, etc), unterschreibe mit Datum, mach ne Fotokopie. Fordere bei seinem Anwalt die Bestätigung der Übernahme (s.o.) und teile mit, dass er dievon Dir schon unterschriebene Anlage U umgehend erhält, wenn Dir die Bestätigung vorliegt. (Frag mal, was Dein RA dazu sagt)
Gruss
strike
[Editiert am 27/12/2005 von strike]
Hallo Tina,
na ich mach da jetzt nicht die Pferde scheu.
Ich werde sicherlich morgen beim KSB anrufen und das klären. Da ich aber arbeiten muss, die Woche, habe ich tagsüber keine Zeit beim KSB vorbei zu fahren. Dann muss das eben bis nächste Woche warten....kann ich auch nicht dafür.
Mich trifft keine Schuld und ich springe nicht mehr wenn mein Ex es "befiehlt". Die Zeiten sind vorbei. Er hat es ja selber verbockt.
Das was mich vielmehr stört und nervt ist seine Dreistigkeit immer wieder mit irgendwelchen neuen Lügen aufzutrumpfen.
Warum kann man ihn da nicht einfach mal stoppen? Warum muß der Steuerzahler nun wieder etliche Anwaltsbriefe zahlen, bis das mal wieder geklärt ist?
Ich koch echt bald über vor Wut!
Warum kann er sich einfach nicht mal seinem Alter entsprechend benehmen???
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Strike,
ich will die Anlage U ja auch unterschreiben, habe aber keinen Plan was da drin stehen soll oder muss. Deshalb wollte ich diese zum überprüfen lassen mitnehmen. Ausserdem fehlte so ein Schriftstück, wie Du es beschrieben hast (Abtretungserklärung).
Jaetzt stellt mein Ex es aber so dar, als wennich mich strikt weigern würde die Anlage U zu unterschreiben....
Aber wie bei jedem Schritt den ich mache, habe ich dafür Gott sei Dank auch wieder nen Zeugen, der mir bestätigen kann das es so gewesen ist, wie ich es gesagt habe....
Ich hab jetzt auch keine Panik das er mich wegen irgendwas belangen könnte....Nö gar nicht!
Nur halt dieses ewige verdrehen der Tatsachen, das kostet unheimlich viel Nerven und Kraft.
Ich bin einfach nur auf 180.
Aber ich ja in meinem alten Post auch schon geschrieben habe: Ich ahnte schon, das da nun wieder was kommt.....das k+tzt mich langsam an....
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
@Taccina
mit der Anlage U kenn ich mich leider nicht aus, kann Die aber sagen, daß Dein Ex, sollte nicht noch irgendein Prozeß in dieser Richtung laufen, seinen Anwalt SELBER bezahlen muß.
Dafür gibt es keinen Beratungsgutschein und auch keine PKH.
Wenn du die beiden etwas ärgern möchtest, laß mal durch Deinen anwalt die Kostenfestsetzung des Gegenanwalts prüfen, ob er nicht bei Verhandlungen zuviel abrechnet.
Das wäre dann ein ganz böses Eigentor der beiden.
Meine Meinung:
Man sollte alles vernünftig miteinander reden können.
Das ganze Theater versteh ich nicht.
@Taccina
mit der Anlage U kenn ich mich leider nicht aus, kann Die aber sagen, daß Dein Ex, sollte nicht noch irgendein Prozeß in dieser Richtung laufen, seinen Anwalt SELBER bezahlen muß.
Dafür gibt es keinen Beratungsgutschein und auch keine PKH.
Na dann hoffe ich mal für meinen EX das sein Anwalt ihn davon auch informiert hat. Aber das soll nicht mein Problem sein...
Aber mal gegenfrage: Wenn mein EX nun wieder irgendeinen Schwachsinn über seinen Anwalt schreibt. Ich kann aber bezeufgen das das nicht so ist....wer bezahlt denn dann meinen Anwalt?
Wenn du die beiden etwas ärgern möchtest, laß mal durch Deinen anwalt die Kostenfestsetzung des Gegenanwalts prüfen, ob er nicht bei Verhandlungen zuviel abrechnet.
Das wäre dann ein ganz böses Eigentor der beiden.
Ich verstehe zwar nicht so ganz was Du damit meinst, aber trotzdem...auf das Niveau meines Ex will ich mich gar nicht herab lassen.
Reicht schon, wenn er seinen Anwalt mit unnötigem Kram beschäftigt und mich mit irgendwelchen Lügen und Unsinn bombadiert... Da muß ich mich nun wirklich nicht auch noch einmischen und noch mehr unfrieden stiften...
Ich bin froh wenn ich meine Ruhe hab......(wennich sie denn jemals bekommen sollte)
Meine Meinung:
Man sollte alles vernünftig miteinander reden können.
Das ganze Theater versteh ich nicht.
Du sprichts mir aus der Seele...
Aber wie heißt es so schön: Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt..
Bin mal gespannt was er sich als nächstes einfallen läßt...
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Aber mal gegenfrage: Wenn mein EX nun wieder irgendeinen Schwachsinn über seinen Anwalt schreibt. Ich kann aber bezeufgen das das nicht so ist....wer bezahlt denn dann meinen Anwalt?
Nachdem Du ja angegriffen wirst, muß den, im Normalfall, auch Dein Ex zahlen.
Er ist "Verursacher". 😛
Aber mal gegenfrage: Wenn mein EX nun wieder irgendeinen Schwachsinn über seinen Anwalt schreibt. Ich kann aber bezeufgen das das nicht so ist....wer bezahlt denn dann meinen Anwalt?
Nachdem Du ja angegriffen wirst, muß den, im Normalfall, auch Dein Ex zahlen.
Er ist "Verursacher". 😛
Dazu schießt mir dann grad nur ein einziger Gedanke durch den Kopf:
Mein Anwalt kann sich dann bald nen Aufkleber auf seinen neuene Benz machen:
"Sponsored by Taccina`s Ex" :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Liebe Grüße Taccina
[Editiert am 27/12/2005 von Taccina]
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Nachdem Du ja angegriffen wirst, muß den, im Normalfall, auch Dein Ex zahlen.
Er ist "Verursacher". 😛
Das stimmt so leider nicht.
Es sei denn, es gibt eine Gerichtsverhandlung, in der beim Urteil festgestellt wird, dass Dein Ex die Kosten des Prozesses zu tragen hat. So lange Ihr Euch gegenseitig durch den Anwalt anschreiben lasst, ist das das "Vergnügen" jedes einzelnen von Euch beiden.
Hallo Taccina
Nachdem Du ja angegriffen wirst, muß den, im Normalfall, auch Dein Ex zahlen.
Er ist "Verursacher".
Mein Anwalt hat mir erklärt, dass der Ex für alle entstandenen Kosten aufkommen muss, wenn eine gültige Abtrittserklärung vorliegt. Lass dir durch den gegnerischen Anwalt schriftlich mitteilen, dass dein geschiedener Ehemann für alle erdenklichen Zahlungen, die dir durch die Unterschrift der Anlage U entstehen, erstattet.
Auch wenn, du diese schriftliche Bestätigung hast, schützt es dich nicht vor weiteren Ärger!
sterntaler
Nur wer gegen den Strom schwimmt wird die Quelle erreichen.
Hallo,
heute kam eine SMS von meinem EX...
"Das Schreiben von der Steuer liegt bei Rechtsanwalt ...... (der Namen seines RAs) und kann bis heute 12.00 unterschrieben werden"
Wohlgemerkt kam die SMS um 10:30Uhr und ich wohne 450km von seinem Rechtsanwalt entfernt.
Leider bin ich nicht Scotti und ich kann mich nicht beamen.....
Immer diese Kinderka*e.....
bin mal gespannt was als nächstes kommt...
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
