Sehr wahrscheinlich zahle ich immer noch zuviel Unterhalt. Bin aber froh, dass in dieser Angelegenheit jetzt endlich Ruhe ist (hab über ein Jahr lang pro Monat 150E zuviel bezahlt).
Der EU wurde von meinem RA berechnet, da Ex damit nicht einverstanden war, Gerichtsverhandlung. EU wurde vom Gericht festgelegt (so ähnlich wie Titel?), deckte sich genauso mit der Berechnung meines RA (Kosten für mich: 2000 E!!!). Natürlich ist die Berechnung nicht für die Ewigkeit. Vor allem, da sie jetzt (vermutlich) mehr arbeitet.
Würde ich den Unterhalt reduzieren, schaltet sie sofort den RA ein.
Lasse ich Mitte 2007 neu berechnen, brauche ich wieder Anwalt.... :knockout:
Hallo klatt007,
ja, dann sieht die Welt doch schon anders aus: EU vom Gericht per Urteil (?)festgeklopft ist doch faktisch wie tituliert, oder?
Dann kannst Du sicherer sein, daß der EU ungefähr angemessen ist. Und wenn Du damals 2000 Euro Kosten hattest, damit aber auf längere Zeit 150 Euro pro Monat EU weniger zahlen mußt, hat sich das Geld doch gelohnt!
LG und alles Gute! Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo zusammen!
Es gibt Neuigkeiten bzgl. der Rechnung vom Steuerberater meiner Ex.
Schreiben vom Anwalt meiner EX:
Da ich eine (von meiner Ex) selbst erstellte Verpflichtungserklärung bezüglich des Nachteilsausgleichs (wegen Anlage U) unterschrieben habe, soll ich nun die Rechnung vom StBerater bezahlen. Wenn ich bis zum... nicht zahle, wird ohne weiteren Schriftverkehr Klage gegen mich erhoben.
Außerdem, ich zitiere "Da Sie sich mit der Begleichung der Kostenrechnung des Steuerberaters in Verzug befinden, haben sie Anlass zu unserer Beauftragung gesetzt. Die hier entstandenen Kosten sind somit ebenfalls von Ihnen zu tragen..."
Toll, und jetzt?
Gruß klatt007 :knockout:
Da ich eine (von meiner Ex) selbst erstellte Verpflichtungserklärung bezüglich des Nachteilsausgleichs (wegen Anlage U) unterschrieben habe, soll ich nun die Rechnung vom StBerater bezahlen. Wenn ich bis zum... nicht zahle, wird ohne weiteren Schriftverkehr Klage gegen mich erhoben.
hast du so ein Teil unterschrieben? Und ist der Steuerberater ein Nachteil, der erstattungsfähig wäre???
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Servus klatt007,
was steht denn genau in der sog. Verpflichtungserklärung? Kannst den genauen Wortlaut nal hier einstellen?
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@midnightwish:
Das Ding musste ich ja unterschreiben, da sie sonst der Anlage U nicht zugestimmt hätte.
Dass ist ja die Frage, ob der Steuerberater ein Nachteil ist.
Meiner Meinung nach sind die Nachteile nur Steuernachzahlungen oder Krankenkassenbeiträge.
@Marco:
Wortlaut der "Verpflichtungserklärung":
Ich verplichte mich Frau Ex Uschi soweit sie dem begrenzten Realsplitting gem. §10 Abs.1 Nr. Einkommensteuererklärung zustimmt und sich darin verpflichtet, alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben, insbesondere die sogenannte Anlage U zur Einkommenssteuererklärung zu unterzeichnen, meinerseits, ihr alle durch diese Zustimmung entstehenden Nachteile zu ersetzen, insbesondere die entstehende Steuerlast zu erstatten. Die Erstattungspflicht umfasst auch evtl. Steuervorauszahlungen und die Kosten eines Steuerberaters, wenn dessen Hinzuziehung erforderlich ist sowie Nachteile bezüglich sozialer Leistungen, wie z. B. Wohngeld, krankenkassenbeiträge o. ä.
Ich weiß, dass ich damals zu blöd war, das einfach so zu unterschreiben. Aber sie drohte mir erstens, dem Realsplitting sonst nicht zuzustimmen und zweitens mir die Kinder vorzuenthalten, wenn ich nicht unterschreibe. So hab ichs halt gemacht.
Ich habe ihr aber schon letztes Jahr gesagt/geschrieben, dass ich meine Unterschrift bzgl. der Hinzuziehung des STBeraters zurückziehe. Statt dessen würde ich mit ihr zur Lohnsteuersprechstunde gehen, die ja kostenlos ist. Damit wäre die Hinzuziehung eines STB nicht notwendig. Aber sie macht das ja extra, um mir eins reinzuwürgen, obwohl sie während unserer Ehe nie einen gebraucht hat und unsere StErklärung immer selber gemacht hat.
Schöner Mist!!! ;(
Servus klatt007!
Davon ausgehend, dass Du eine Kopie des Schreibens (Unterschrift wegen Steuerberater zurückziehen) mit Deinem Vorschlag noch hast, würde ich sie klagen lassen ... ich kann mir nich vorstellen, daß sie viel Erfolg damit haben wird. Es müßte m.E. der Nachweis erbracht werden, ob das Hinzuziehen eines Steuerberaters zwingend erforderlich ist/war.
Grüße ausm Süden
Marco
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Klatt007,
ich bin nun ja kein Jurist, aber ich bin mir nicht sicher, ob der RA Deiner Ex tatsächlich Recht hat.
In der von Dir unterzeichneten Erklärung verpflichtest Du Dich zu einer "Erstattung" von diversen Positionen, nicht jedoch zur "Zahlung". Vielleicht können ja die Juristen hier HIlfestellung geben und sagen, ob nicht ersteinmal Deine Ex zur Zahlung verpflichtet ist und danach an Dich herantreten und Dich um Erstattung bitten kann ...
Dann wäre ja auch die Hinzuziehung des RA nicht notwendig gewesen ...
Darüber hinaus würde ich die Rechnung des Steuerberaters anfordern und ausschließlich die Beträge erstatten, die auf die Erstellung der Anlage U entfallen. Denn, wie gesagt, in meinen Augen st die Hinzuziehung des Steuerberaters nicht notwendig, da lediglich persönliche Daten einzutragen sind. Und daß Deine Frau dazu in der Lage ist, hat sie ja bereits in den Vorjahren durch die selbständige Erstellung der Steuererklärung bewiesen.
Deutet nicht auch das laute Säbelrasseln des RA auf eine gewisse Enschüchterungstaktik mangels rechtlicher Grundlagen hin?
Aber: das sind alles Gedanken von einem Laien; laß Dir von der Experten hier raten!
LG Püppi
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@ all:
Gibt es hier denn keine Fachleute für Steuerrecht?
Hilfe, bitte melden!
:mehrhilfe:
Hallo nochmal, klatt 007,
Gibt es hier denn keine Fachleute für Steuerrecht?
Doch, die gibt es!
Aber Du hast hier nicht vorwiegend ein steuerliches, sondern eher ein zivilrechtliches Problem durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung geschaffen.
Du hast mit Deiner Ex mehr vereinbart, als in den einschlägigen Rechtsvorschriften aufgeführt ist. Und damit ist Dein Problem ein komplexeres! Das kannst Du auch daran erkennen, daß Du Dich nicht etwa mit dem Finanzamt rumärgern, sondern mit dem RA Deiner Ex auseinandersetzen mußt.
Sei geduldig; die Experten melden sich hier schon noch. Und falls nicht, bleibt Dir ja immer noch der Gang zu einem eigenen RA Deines Vertrauens.
LG Püppi
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oderfrag mal in einem juristischen forum nach
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@püppi:
Okay, danke dir erstmal (natürlich auch den anderen).
Ich werde noch mal abwarten, wer sich hier noch zu dieser Sache äußert.
Gruß klatt007
Gude klatt007,
Mein Vorschlag:
bezahle ihr den blöden Steuerberater, da EX die Anlage nur 1-mal unterschreiben muß.
Die Folgejahre 😡 braucht EX nicht zu unterschreiben, auch bei einer EU-Änderung.
Es sei denn sie widerruft.
@pueppi richtig ? ...oder lieg ich da komplett falsch.
Gruß
babbedeckel, der die auch noch vor sich hat :puzz:
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Auch wenn sie die Anlage U nur einmal unterschreiben muss, gilt die Unterschrift bis auf Widerruf. Zahle ich jetzt die Rechnung, krieg ich nächstes Jahr die nächste!
Und wenn sie widerruft, ist das auch ungünstig, dann verdiene ich nämlich weniger...
Nö, babbedeckel,
da liegst Du etwas falsch. Wenn sie nicht widerruft, muß sie jedes Jahr den ihr gezahlten EU in ihrer Steuererklärung angeben; also jährlich neu eine Einkommensteuererklärung abgeben und wahrscheinlich deshalb jährlich neu einen Steuerberater konsultieren (Denn wenn sie schon zu blond ist, die Anlage U allein auszufüllen, uaf der nur nach ihren persönlichen Daten gefragt wird, wird sie erst recht zu blond sein, die vom Vorjahr vorliegende Anlage U abzuschreiben ... )
Mensch, klatt007, wie hoch ist denn der steuerliche Vorteil durch die von Dir abgegebene Anlage U für Dich persönlich (Bei jährlich gezahltem EU von 1.8000 Euro wohl um die 600 Euro?)? Die ganze Geschichte wäre es mir wahrscheinlich nicht wert, wenn Ex neben ihren Mehrsteuern noch weitere "Nachteile" erstattet haben will und zusätzlich auf Ewigkeit Streß macht.
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Reservus!
@klatt
Frag doch mal beim FA nach, inwiefern im Zweifelsfall zukünftig die Unterschrift erforderlich ist, falls sie widerruft.
Da Du nachweisbar EU zahlst, macht das FA irgendwann mal ´ne Querprüfung zur EX und rate, wer dann Ärger kriegt, wenn die EU-Einkünfte nicht angegeben sind ... 😉
Grüße ausm Süden
Marco, der diese Zustimmungserklärung des Unterhaltempfängers auf Anlage U ziemlich bescheuert hält.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
formaljuristisch hast du voll in die Sch... gegriffen und aus deiner Erpressbarkeit (Weichei mag ich nicht schreiben 😉 ) der Ex viel zu viel in die Hände gespielt. Dein Trumpf ist die Rücknahme, die Einseitig sehr wohl möglich ist.
Mein Tip: Behandle jedes Thema isoliert. Umgang ist Umgang. Sorgerecht ist Sorgerecht und Steuern sind Steuern. Wenn du das von dir aus miteinander verdröselst, findest du nie einen Ausweg.
Ich persönlich würde es auf eine Klage ankommen lassen. Diese Meinung entspringt jedoch mehr meiner sportlichen Einstellung dazu.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Deep Thought!
Ich weiß, dass ich damals ein Weichei war. Heute - mittlerweile abgehärtet und einen guten Rückhalt durch neue LG - passiert mir so etwas nicht noch einmal.
Ich denke auch, dass ich die Sache vor Gericht klären lassen werde, wohl wissend, dass damit wieder einige Kosten verbunden sein werden. Aber vielleicht habe ich ja Glück, dass für mich zum Vorteil entschieden wird.
Ich wollte nur von euch wissen, wie meine Chancen sind. Es kämpft sich besser, wenn man sich gut vorbereitet weiß!!!
Gruß klatt007
Hallo Fories!
Kann mal wieder neues berichten - Anlage U und noch immer kein Ende!
Die Sache geht zur Zeit zwischen den Anwälten hin und her. Auf einmal werden von mir Krankenkassennachzahlungen für meine Ex gefordert. Das ist ja auch okay, gehört ja im Rahmen des Nachteilsausgleichs dazu. Nur: ich habe noch keine einzige Rechnung gesehen...Dann soll ich plötzlich auch noch für die Jahre 2003-2005 die Krankenkassenbeiträge für die Ex nachzahlen? Muss ich das noch? Oder verjährt sowas? Sie hat bis dahin nie etwas davon erwähnt.
Und jetzt das Schärfste:
Jetzt soll ich auch noch Kommunionkosten von 2004 bezahlen! Hä???
Und die neue Brille für Sohni, super chic und super teuer! Wusste gar nicht, dass er eine neue braucht, durfte auch keine mitaussuchen...
Was jetzt?
:question:
Drauf ankommen lassen oder Du wirst Zeit Lebens ausgenommen wie ne Weihnachtsganz!
Bis auf den Nachteilsausgleich ist alles andere kein Sonderbedarf, da bekannt und somit planbar ist. Für derartige Dinge sind Rücklagen aus dem KU zu bilden!
Uli