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Anlage U

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(@klatt007)
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Hallo,
durch die Anlage U muss ich meiner Ex ja die steuerlichen Nachteile, die ihr dadurch entstehen, bezahlen. Dazu gehören z.B. Steuernachzahlungen. Jetzt kommt die Frage: Muss ich ihr auch ihre Rechnung vom Steuerberater bezahlen? Sonst hat sie nie einen Steuerberater beauftragt. Aber jetzt meint sie, dass ich das auch für sie bezahlen muss, wegen der Anlage U...

Hallo Klatt, einmal posten reicht, sonst wissen die User ja nicht mehr, wo sie antworten sollen! Uli

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2007 16:42
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

durch die Anlage U muss ich meiner Ex ja die steuerlichen Nachteile, die ihr dadurch entstehen, bezahlen. Dazu gehören z.B. Steuernachzahlungen. Jetzt kommt die Frage: Muss ich ihr auch ihre Rechnung vom Steuerberater bezahlen? Sonst hat sie nie einen Steuerberater beauftragt. Aber jetzt meint sie, dass ich das auch für sie bezahlen muss, wegen der Anlage U...

Weiss nicht so recht...

Weiss auch nicht, ob man das mehr als ein "ich bin mit der Steuererklärung überfordert" verstehen muss oder als ein "ich will bisschen querschiessen".

Wenn ersteres, lässt es sich vielleicht ja lösen, indem Du vielleicht Deine Hilfe anbietest oder Du einen Lohnsteuerhilfeverein empfielst, wo's etwas billiger ist.

Du solltest aber bedenken, dass Du eigentlich nicht nur den Steuernachteil ausgleichen müsstes, sondern auch den verbleibenden Steuervorteil mit ihr teilen, also in die Unterhaltsberechnung mit einbeziehen. Wenn sie wirklich nur ihren Steuernachteil und die Steuerberatungskosten haben will, dann tu ihr halt den Gefallen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2007 17:58
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo klatt007,

mach Deiner holden Ex doch alternative Vorschläge:

1. Du hilfst ihr beim Ausfüllem der Anlage U
2. Sie geht mit der Anlage U zum FA und bittet dort um Hilfe beim Ausfüllen. (Das FA hat gegenüber dem Steuerpflichtigen eine Fürsorgepflicht. Darüber hinaus können Steuererklärungen auch mündlich abgegeben werden!)
3. Sie beauftragt einen Steuerberater. Du übernimmst aber ausschließlich die Kosten, die auf die Anlage U entfallen. (Deine Ex soll sich eine entsprechend detaillierte Rechnung ausstellen lassen.)

Oder aber laß sie machen und zahl ihr, wenn sie von Dir die Steuerberaterkosten haben will, diese einfach nicht aus. Glaubst Du, sie wird diese einklagen, wenn Du sie vorher nachweislich in Kenntnis gesetzt hast, daß Du nur bereit bist, notwendige Kosten, nicht jedoch willkürlich verursachte, zu erstatten? Ich hab mir gerade mal die Anlage U angesehen. Darin sind ausschließlich Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Höhe des erhlatenen Unterhaltes, Datum und Unterschrift einzutragen. Wer dafür einen Steuerberater beauftragt und die Kosten dann versucht in Rechnung zu stellen, ist entweder minderbemittelt oder  bösartig!

Gruß Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2007 18:16
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

hoffe, ich bin noch im Thema mit meiner ergänzenden Frage:

Wer rechnet denn den Unterschied aus zwischen mit und ohne "U"?  Also das, was er an sie zu zahlen hat? Vielleicht braucht sie dafür den Steuerberater? Oder wie berechnet Otto-Normalverbraucher das (Thema kommt demnächst auch auf mich zu)?

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2007 18:24
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo zusammen,

>hier< noch ein interessanter Artikel zum Thema.

So wie ich es verstanden habe, muss man auch die Kosten eines Steuerberaters zahlen, zumindest dann, wenn ohne begrenztes Realsplitting (=Anlage U) keine Steuererklärung hätte abgegeben werden müssen. Ansonsten kann man sich endlos darüber streiten, welchen "Mehr-Aufwand" die Anlage U gemacht hat.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2007 18:33
(@klatt007)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo püppi,

das Problem ist, dass sie mir gedroht hat. Zahle ich nicht die Rechnung vom Steuerberater für sie, will sie ihre Unterschrift für die Anlage U zurücknehmen. Dadurch würde ich dann wieder weniger verdienen...

Groß klatt007

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2007 18:35
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich hab mir gerade mal die Anlage U angesehen. Darin sind ausschließlich Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Höhe des erhlatenen Unterhaltes, Datum und Unterschrift einzutragen. Wer dafür einen Steuerberater beauftragt und die Kosten dann versucht in Rechnung zu stellen, ist entweder minderbemittelt oder  bösartig!

Nein, so einfach ist es nicht, wenn sie Anlage U ausfüllt wird sie dadurch auch Erklärungsplflichtig für die Einkommensteuer, kann also schon sein, dass sie nur deswegen eine Steuererklärung machen muss.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2007 19:05
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mit Unterzeichnung der Anlage U verpflichtet sich der Geltendmachende (also der Unterhaltszahler) zum (steuerlichen) Nachteilsausgleich. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Die Inanspruchnahme eines StB ist nicht im Nachteil bedingt, sondern im persönlichen Unvermögen. Und dies kann nicht zu deinen Lasten gehen.

Die durchgängige Rechtsauffassung ist, dass die Ex zur Unterzeichnung der Anlage U verpflichtet ist. Punkt.

>Hier< die Bedienungsanleitung.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2007 19:14
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin, moin,

@pappasorglos zur Antwort #6

Sonst hat sie nie einen Steuerberater beauftragt. Aber jetzt meint sie, dass ich das auch für sie bezahlen muss, wegen der Anlage U...

Das habe ich so verstanden, daß sie bisher ihre Steuererklärung alleine erstellt hat und jetzt nur wegen der Anlage U einen Steuerberater beauftragen will.

Und bevor sie kostenintensive Beratung in Anspruch nimmt, die sie meint, ihrem unterhaltszahlenden Ex aufdrücken zu können, sollte sie (auch) in diesem Punkt nacheheliche Solidarität oder Sorgfalt walten lassen und nur notwendige Kosten verursachen.

@klatt007

Kannst Du uns sagen,

1. wie hoch Deine jährlichen Unterhlatszahlungen an die Ex sind, die in Anlage U erklärt werden und

2. wie hoch die von deiner Frau erzielten steuerpflichtigen Einkünfte (ohne TU/EU) sind?

Anhand dieser Zahlen können wir Dir ggf. sagen, ob und in welcher Höhe ein steuerlicher Nachteilsausgleich auf Dich zukommt.

das Problem ist, dass sie mir gedroht hat. Zahle ich nicht die Rechnung vom Steuerberater für sie, will sie ihre Unterschrift für die Anlage U zurücknehmen.

aus Ludwig Schmidt Einkommensteuergesetz Kommentar 2006:

RZ 54 zu § 10 EStG, Seite 833:

"e) Zustimmung. dd)Wirkung: Die Zustimmung ist bedingungsfeindlich und kann der Höhe nach beschränkt, aber im Veranlagungszeitraum nicht später ermäßigt oder zurückgenommen werden. .... Sie bindet dem Grunde nach auf Dauer, ist jedoch vor Beginn des Kalenderjahres, für das sie nicht mehr gelten soll, widerruflich; Änderungen der Höhe nach sind jährlich auch ohne Widerruf möglich. Adressat ist nicht der Steuerpflichtige, sondern das Veranlagungs-Finanzamt des Steuerpflichtigen oder des Unterhaltenen."

Danach kann sie mE nicht einfach ihre (bereits geleistetet) Unterschrift zurückziehen ....

Gruß Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2007 11:16
(@klatt007)
Zeigt sich öfters Registriert

zu Püppi, Antwort 8

Moin,

der Ehegattenunterhalt betrug im Jahr 2006 5832 €.
Ihre steuerpflichtigen Einkünfte kenne ich nicht, sie gibt mir darüber keine Auskunft.

Als ich ihre Nachzahlung ans Finanzamt zahlen musste, hatte sie sogar auf der Abrechnung vom Finanzamt alle ihre Einkünfte und sonstigen Daten wegkopiert. Es hieß nur, ihr Steuerberater hätte alles geprüft und ich müsste zahlen.

Gruß klatt007

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2007 11:49




(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

@klatt007,

da ich bald in derselben Situation bin, würde ich mich gerne hier einklinken. Da ich den Thread nicht verwässern will, antworte ich einfach auch nur auf pueppi´s Fragen und erhoffe mir interessante Ergebnisse.

1. 7680.-
2. 9600.-

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2007 11:54
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo noch einmal,

@klatt007

Ihre steuerpflichtigen Einkünfte kenne ich nicht, sie gibt mir darüber keine Auskunft. Als ich ihre Nachzahlung ans Finanzamt zahlen musste, hatte sie sogar auf der Abrechnung vom Finanzamt alle ihre Einkünfte und sonstigen Daten wegkopiert. Es hieß nur, ihr Steuerberater hätte alles geprüft und ich müsste zahlen.

Okay ..... das ist dann auch nicht nachvollziehbar. Sofern in Zukunft Forderungen seitens der Ex an Dich herangetragen werden, sollte sie schon die relevanten Daten liefern, damit Du Deinerseits die Angaben und Forderungen prüfen kannst! Sich hinstellen und behaupten: "Ich bekomme jetzt XXXXL Euros von Dir; die Zahlen gehen Dich aber nichts an und mein XYZ hat das alles ausgerechnet!" ist eine schlechte Basis.

@ neuezeit

Ich jage das mal durch; obwohl das Ergebnis nur so Pi mal Daumen zu werten ist, da zur Berechnung der Einkommensteuer noch weitere Angaben (Höhe der Sonderausgaben, Werbungskosten etc.) relevant sind. Ausgehend davon, daß die 9.600 Euro in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (12 x 800 Euro Brutto, keine Werbungskosten) erzielt wurden, mache ich mich mal ans Werk. Bis später.

LG Püppi

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Geschrieben : 27.03.2007 12:06
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

@pueppi,

danke schon mal. Ich denke nicht dass Werbungs-/Sonderausgaben bei ihr anfallen.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2007 12:12
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

@neuezeit

Bei 9.600 Euro Brutto pro Jahr (keine Lohnersatzleistungen, keine weiteren Einkünfte) fällt keine Steuer an.

Sofern die Unterhaltsleistungen in Höhe von 7.680 Euro dazukommen, entsteht maximal eine Einkommensteuer (ohne Kirchensteuer, ohne Solizuschlag) von 1.369 Euro. Hier werden jetzt aber alle anderen, ggf. die Steuerlast mindernden Ausgaben (Arbeitnehmeranteil an den SV-Beiträge, Versicherungen, Kinderbetreuungskosten), die die Ex hat, interessant; denn damit ließe sich die Steuerlast noch senken. Ob sie sich da aber so ins Zeug legt, damit die Steuerbelastung sinkt, wenn sie ohnehin alles von Dir zurückbekommt, ist fraglich.

Frag noch mal nach, wenn es so weit ist, okay?

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2007 12:18
(@klatt007)
Zeigt sich öfters Registriert

@ Püppi:

Ich musste für die Ex 186 € Steuern nachzahlen.
Von mir hat sie 5832 € Unterhalt erhalten.
Kann man dann so ungefähr rauskriegen, was sie im Monat selber verdient hat?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2007 12:25
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber klatt007!

Das kann man sicherlich ausrechnen; aber nur mit einem (zumindest für mich als Nicht-Mathe-Genie) wahnsinnigen Aufwand.

Das Verhältnis von 5.832 Euro zusätzlicher steuerpflichtiger Einnahmen zu 186 Euro Steuermehrbelastung ist so gering (3,19 Prozent), daß es mir durchaus plausibel erscheint, daß Ex nur sehr geringe eigene steuerpflichtige Einkünfte oder aber ausschließlich Lohnersatzleistungen (ALG, Krankengeld) bezogen hat.

Guck mal das Verhältnis bei neuezeit an: 1.386 Euro bei 7.860 Euro, also 17,63 Prozent.

Laß Dir also, solange es sich um so ein geringes Verhältnis geht, keine grauen Haare wachsen; setze einfach Deinen Steuervorteil durch das begrenzte Realsplitting dagegen und freu Dich über die Differenz!

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2007 12:36
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@klatt auf schmusepapas Hinweis, ist mir eingefallen....Hast du mal versucht/durchgerechnet wenn du den EU als außergewöhnliche Belastungen absetzt.
Du kannst ca. 599 Euronen/Monat als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dies trifft ja bei dir zu.
Vorteil keine Unterschrift der EX....evtl. Nachteil ... weniger Erstattung !?

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2007 12:45
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo 007,

Ich musste für die Ex 186 € Steuern nachzahlen.
Von mir hat sie 5832 € Unterhalt erhalten.
Kann man dann so ungefähr rauskriegen, was sie im Monat selber verdient hat?

Im Prinzip ja aber...

Es hängt halt noch von Werbungskosten etc. ab. Ohne die Steuererklärung mit den genauen Fakten zu kennen, wird das recht schnell eine "Wettervorhersage".

Von der Strategie hast du jetzt 2 Möglichkeiten:

1. Du zahlst die 186 € komplett und weigerst dich, den Steuerberater zu zahlen. Bei einem solch geringen Betrag kostet der Steuerberater ja mehr, als er einbringen kann.
2. Wenn der Steuerberater schon seine Arbeit macht, dann richtig. D.h. er soll dir eine Vergleichsberechnung machen, wieviel deine "Ex" mit und ohne Unterhaltszahlungen zu zahlen hätte. Du bist ja nur zum Nachteilsausgleich verpflichtet, daher brauchst du eine solche Berechnung.

Ein Tipp für die Zukunft: Wenn du denn die Zahlen von "Ex" einmal hast, kannst du die Vergleichsberechnung recht schnell und einfach mit einem Steuerprogramm machen. So gehe ich vor. Ich bekomme dann (annähernd) dieselben Zahlen, die der Steuerberater auch liefern würde, "Ex" spart die Kosten für den Steuerberater und ich habe keine Diskussionen darüber, wer denn nun seine Rechnung zahlt.

@klatt auf schmusepapas Hinweis, ist mir eingefallen....Hast du mal versucht/durchgerechnet wenn du den EU als außergewöhnliche Belastungen absetzt.
Du kannst ca. 599 Euronen/Monat als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dies trifft ja bei dir zu.
Vorteil keine Unterschrift der EX....evtl. Nachteil ... weniger Erstattung !?

@babbedeckel, dies ist prinzipiell möglich, aber ihr Einkommen wird dabei angerechnet. Sofern die "Ex" einen 400 € Job oder mehr hat, bringt das begrenzte Realsplitting normalwerweise mehr Rückerstattung. Dies müsste aber wieder anhand der realen Zahlen überprüft werden.

Das mit der "außergewöhnlichen Belastung" bringt nur dann richtig was, wenn "Ex" wirklich keine sonstigen Einnahmen hat.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2007 13:05
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo noch einmal,

da fiel mir doch noch was auf:

der Ehegattenunterhalt betrug im Jahr 2006 5832 €.
Ihre steuerpflichtigen Einkünfte kenne ich nicht, sie gibt mir darüber keine Auskunft.

Auf welcher Grundlage wird denn dann der EU berechnet, wenn sich die Ex weigert, ihre (für den EU relevanten) Einkünfte anzugeben?! Ist sie nicht generell dazu verpflichtet, ihre eigenen Einkünfte offenzulegen, damit der EU ordnungsgemäß berechnet werden kann?  :puzz:

Fragende Grüße Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2007 13:16
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke @pueppi,

ich melde mich dann wieder bei Bedarf.

@klatt007,

hoffe, dass meine Zahlen Dir prinzipiell etwas helfen konnten.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2007 14:41




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