Hallo,
meine Ehefrau und ich haben uns getrennt. Wir haben 3 Kinder und sind beide vollzeit berufstätig.
Bisher hatten wir wir Steuerklasse 3 (KV, ich) und Steuerklasse 5 (KM). Ich überleg nun im Rahmen der Trennung einen klaren Schnitt zu machen und zum 01.04.2009 Steuerklasse 4 für beide eintragen zu lassen.
Wie läuft das dann ab? Wird das ganze Jahr 2009 rückwirkend auf Steuerklasse 4 berechnet oder werden die Zeiten vor und nach dem Änderungstag separat berechnet? Wie sieht dann der Steuerbescheid aus, gibt er für beide Ehegatten eine gesonderte Steuerschuld für die unterschiedlichen Zeiträume?
Für Informationen wäre ich sehr dankbar.
Tom
Moin,
nein, Du würdest dann ab April das Gehalt nach neuer Steuerklasse berechnet kriegen. Beim Lohnsteuerjahresausgleich - 2009 noch unter gemeinsamer Veranlagung möglich - würde dann schlicht díe festzusetzende Steuer mit den bereits erfolgten Lohnsteuerzahlungen verrechnet werden.
Innerhalb des Jahres wird nicht vor- oder zurückgerechnet.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
diese Antwort war ja turbo-schnell. So schnell kann ich nicht tippen.
Was mir trotzdem noch nichr klar ist, ob beim Lohnsteuerjahresausgleich unterschieden wird, ob es Monate mit verschiedenen Steuerklassen gab oder gibt es nur eine Steuerklassen für das ganze Jahr.,
Danke,
Tom
Moin,
nein, das ist völlig egal, welche bzw. wieviele Steuerklassen es gab. Die Steuerklassen bestimmen nur die Höhe der Einkommensteuervorauszahlungim Jahr. Und diese werden eben dann bei der Veranlagung zur Einkommensteuer in Summe gegen die festzusetzende Steuer gegengerechnet. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, das heißt, die höhe der einzelnen Abschläge bzw. deren Bemessungsgrundlage ist unerheblich. Es wird nur verglichen SOLL - IST.
LG LBM (nicht ganz so schnell, weil schlafen gegangen 8) )
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Tom
Beim Lohnsteuerjahresausgleich ist die Steuerklassenwahl völlig wurscht!
Es zählt einzig die Frage, ob dieses Jahre zusammen- oder getrennt veranlagt wird.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo und vielen Dank für die bisherigen Ratschläge,
ich habe nun folgende weitergehenden Fragen:
Durch die Konstellation Steuerklasse 3 (ich) und Steuerklasse 5 (Noch-Ehefrau) statt beide Steuerklasse 4, habe ich monatlich netto 650 Euro mehr (12-Monatsmittelwert) und meine NEF netto 400 Euro weniger. Da ich seit 3 Monatern Kurzarbeit habe, fallen meine Netto-Mehreinnahmen zur Zeit natürlich deutlich geringer aus.
Momentan zahle ich durch Übernahme vieler Nebenkosten ca. 600 Euro. monatlich an meine NEF.
Die 400 Euro Steuernachteil zahle ich gerne an sie, muss ich auch zukünftig darüber hinaus noch einen Anteil meines zusätzlichen Netto-Vorteils an sie abgeben oder ist dies ausschließlich freiwillig und jederzeit einstellbar?
Beim Einkommenssteuerjahresausgleich für 2009 erwarte ich Rückerstattungen aufgrund von Verlusten wegen Vermietung und Verpachtung (VuV). Muss ich diese hälftig oder anteilig mit meiner NEF teilen?
Wie werden überhaupt die Nachzahlungen/Rückerstattungen beim Einkommenssteuerjahresausgleich aufgeteilt zwischen den Noch-Ehegatten?
Grüße,
Tom
Moin,
Wie werden überhaupt die Nachzahlungen/Rückerstattungen beim Einkommenssteuerjahresausgleich aufgeteilt zwischen den Noch-Ehegatten?
Nein. Es gibt einen Bescheid und fertig. Eine faire Aufteilung wäre in meinen Augen die Quotelung auf Basis des Anteils der vom Einzelnen gezahlten Steuer an der Gesamtsteuer.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
leider war meine Beschreibung möglicherweise missverständlich. Zur Klarstellung:
Ich zahle die ca. 600 Euro monatlich zusätzlich zu dem von mir errechneten Unterhalt für meine 3 Kinder in Höhe von 880 Euro (DDT Stufe 4).
Grüße,
Tom
Hi zusammen,
Wie werden überhaupt die Nachzahlungen/Rückerstattungen beim Einkommenssteuerjahresausgleich aufgeteilt zwischen den Noch-Ehegatten?
Nein. Es gibt einen Bescheid und fertig. Eine faire Aufteilung wäre in meinen Augen die Quotelung auf Basis des Anteils der vom Einzelnen gezahlten Steuer an der Gesamtsteuer.
@deep
Mein Beitrag dazu - du hast halb recht. Man kann auch bei Zusammenveranlagung - nach Erhalt des Steuerbescheides - einen Aufteilungsbescheid beantragen. Und hier ist bei größeren Einkommensunterschieden und insbesondere bei der Konstellation Lstk 3 und 5 Vorsicht geboten.
Bei meinem Einkommenssteuerbescheid kam eine Steuerschuld von knapp 1000 Euro raus. Nach Aufteilungsbescheid durfte ich 3500 Euro nachzahlen und meine Ex hat 2500 Euro rausbekommen.
Grüße
galaxy
Hallo Galaxy,
diese Angst habe ich auch. Ich kann es zur Zeit aufgrund der Kurzarbeit leider nicht nachrechnen.
Aber ich habe Bedenken etwas anzufangen, was mir später nur Nachteile bringt.
Grüße,
Tom
