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1 oder 3?

 
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Meine Frau ist noch in Steuerklasse 1(wir haben vor kurzem geheitratet).
Ich bin Steuerbefreit.

Mein Einkommen(Rente) ist höher als das meiner Frau.
Beim Wechsel in die Steuerklasse 3 würde sie monatlich ca.105,- Euro weniger Steuern zahlen.

Ist ein Wechsel bei dieser Konstellation möglich, oder sollte meine Frau besser in 1 bleiben und sich das Geld beim Lohnsteuerjahresausgleich wiederholen?

Gruss Wedi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2012 20:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

was heißt, Du bist steuerbefreit? Rente enthält einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil, die Höhe ist abhängig von der Art der Rente und dem Renteneintrittszeitpunkt. Sie unterliegt aber der Steuerpflicht, auch wenn sie nicht dem vorherigen Steuerabzug vergleichbar der Lohnsteuer unterliegt.

Da bei Zusammenveranlagung euer zu versteuerndes Einkommen steigt, wäre vermutlich 4/4 für euch die beste Steuerklassenwahl, 3 halte ich für ungünstig, da sie dann sehr wenig Steuern zahlt und eben bei der Veranlagung Dein steuerpflichtiger Teil der Rente dazu kommt. Ggf. müsst ihr mit einem Steuerprogramm durchrechnen, ob eine getrennte Veranlagung Sinn macht.

Steuerklasse 1 hat sie jetzt nur, weil sie noch als unverheiratet gilt, spätestens nächstes Jahr kann sie die sowieso nicht wieder bekommen. Ich würde es wirklich gut durchrechnen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2012 21:04
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke für deine wirklich schnelle Antwort.

Ich habe meiner Holden schon gesagt, das LBM sicher schnell antworten wird. 😉

Ich beziehe Rente aus privaten Versicherungen.Ich hatte damals das Glück mich gut versichern zu können.
Mein Steuerbüro hat damals (2006) die Steuerbefreiung beantragt und die ist auch bewilligt worden.

Der Arbeitgeber meiner Frau drängt nun, das sie in Steuerklasse 3 gehen soll, sie würde 105,- Euro im Monat mehr bekommen.

Laut Steuerrechner würde sie dann keine Steuern mehr zahlen, die sie wahrscheinlich beim Lohnseuerjahresausgleich nachzahlen müsste???

Ich denke eben auch, das 3/5 für uns keinen Sinn macht.

Sie glaubt es mir aber nicht. :exclam:

Gruss Wedi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2012 21:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

macht doch mal ein Rechenspiel: nimm Dir den letzten Steuerbescheid Deiner Frau und mindere die anzurechnende Lohnsteuer um die Ersparnis im Steuerklasse drei. Addiere euer zu versteuerndes Einkommen lt. Bescheiden (Du / sie), falls Du überhaupt einen Steuerbescheid hast. Dann gibst Du das zu versteuernde Einkommen in einen Einkommensteuerrechner im Netz ein und vergleichst die fällige Steuer mit ihrem Lohnsteuerabzug.

Zu prüfen wäre, ob Deine Rente Progressionseinkünfte darstellen. Diese fallen natürlich nicht ins Gewicht, wenn Du NUR Progressionseinkünfte hast, ABER wenn ihr dann zusammen veranlagt, dann erhöhen Deine Progressionseinkünfte ja den Steuersatz.

Ansonsten wäre es machbar nach "Versuch macht kluch" zu handeln und dann eben von dem Netto etwas zur Seite zu packen für ne etwaige Nachzahlung  :puzz:

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2012 21:47
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

Entschuldige, wenn ich dir hier jetzt schreibe, statt wedi.
Mein lieber Herr Gemahl kann mir folgendes nicht beantworten:
1. steuerfrei ist steuerfrei! Ob zusammengepackt oder nicht. Ich bekomme auch monatlich einen kleinen Betrag zur Kinderbetreuung steuerfrei. Das wird auf meinen Nettolohn draufgezahlt und ist immernoch steuerfrei. Warum ist das mit so ner Rente anders????
2. Warum wird unser Einkommen nur zusammengerechnet, wenn wir die Lohnsteuerklasse ändern??? Wir sind verheiratet, wird es dann nicht sowieso zusammen gerechnet? Wieso ändert sich die "Steuerbefreiung", wenn wir die Lohnsteuerklasse ändern und sonst nicht????
Müssen wir uns da nicht JETZT eh nicht mal Gedanken drum machen, welche Lohnsteuerklasse? Haben wir nen Vorteil, wenn wir jetzt einfach nichts ändern und abwarten?
Danke für deine Hilfe und äh ich habe gar keine Ahnung von so nem Kram, wie du wahrscheinlich schon gemerkt hast!

Gruß die Frau von Wedi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2012 22:13
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich kann jetzt nicht alles beantworten, aber dies:

1. steuerfrei ist steuerfrei! Ob zusammengepackt oder nicht. Ich bekomme auch monatlich einen kleinen Betrag zur Kinderbetreuung steuerfrei. Das wird auf meinen Nettolohn draufgezahlt und ist immernoch steuerfrei. Warum ist das mit so ner Rente anders????
2. Warum wird unser Einkommen nur zusammengerechnet, wenn wir die Lohnsteuerklasse ändern??? Wir sind verheiratet, wird es dann nicht sowieso zusammen

ist richtig und auch nicht.

Elterngeld z.B. ist steuerfrei. Ich bekomme Elterngeld ohne Steuern zu bezahlen. Allerdings unterliegen diese Einnahmen dem Progressionsvorbehalt. Bedeutet: Bei der Lohnsteuerklärung müssen wir dieses Einkommen mit angeben.

Mein Mann hat dann z.B. für 2010 nur Steuern für seinen Lohn (angenommen 30.000 €) bezahlt. Ich bekomme im Jahr 2010 aber Elterngeld in Höhe von 15.000 €. Ergo haben wir zusammen für 15.000,- € zuwenig Steuern bezahlt.

Ist das so verständlich? :redhead:  :puzz:

Lg

Jaydee

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2012 22:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Elterngeld z.B. ist steuerfrei. Ich bekomme Elterngeld ohne Steuern zu bezahlen. Allerdings unterliegen diese Einnahmen dem Progressionsvorbehalt. Bedeutet: Bei der Lohnsteuerklärung müssen wir dieses Einkommen mit angeben.

Mein Mann hat dann z.B. für 2010 nur Steuern für seinen Lohn (angenommen 30.000 €) bezahlt. Ich bekomme im Jahr 2010 aber Elterngeld in Höhe von 15.000 €. Ergo haben wir zusammen für 15.000,- € zuwenig Steuern bezahlt.

Fast korrekt. 🙂

Mal mit fiktiven Zahlen weiter als Beispiel:

Für 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen wird ein Steuersatz von 25% fällig.

Wäre Elterngeld steuerpflichtig, würde das zvE 45.000 betragen und 35% Steuern fällig werden.

Nun IST Elterngeld nicht steuerpflichtig. Aber es unterliegt der Progression und dann werden die 30.000 Euro mit dem Steuersatz von 45.000 (also 35%) versteuert.

Ähnlich verhält es sich bei der Rente. Vorbehaltlich dessen, dass ich jetzt anhand der Angaben die Einkunftsart nicht bestimmen kann (ist es tatsächlich eine Rente in steuerlicher Sicht oder nennt ihr es nur Rente?) würde diese Leistung vermutlich eben diesem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das wirkt sich nicht aus, wenn man NUR diese Progressionseinkünfte hat, denn wenn das zu versteuernde Einkommen 0 ist oder man unter dem Grundfreibetrag (8.004 Euro) liegt, dann ist es wurscht wieviel Prozent Steuern man auf "0 Euro" zu versteuerndes Einkommen bezahlt.

Bei Zusammenveranlagung kommt aber die Progression voll zum Tragen: Seine Progressionseinkünfte erhöhen "Deinen" Steuersatz. Zwar ist der Grundfreibetrag dann doppelt so hoch, aber dennoch kann es sein, dass es dann zu einer Nachzahlung kommt. Dafür müsste man aber wirklich konkret Zahlen sehen.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Ihr veranlagt getrennt, dann kommt es nicht zur Progression des Steuersatzes, aber dann ist Steuerklasse 3 unklug, weil der Vorwegabzug vom Arbeitslohn zu gering ausfallen wird. Und bei der Zusammenveranlagung kann es sein, dass die Progression zur Nachzahlung führt.

Wäre es eine Option, euch das einmalig vom Steuerberater durchrechnen zu lassen?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2012 22:38
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Gibt es denn auch Steuerberater, die bei einer Rückzahlung von 100 € nicht 300€ verlangen????
Aber es bleibt uns da wohl nicht viel anderes übrig, naja, wedi will sich der ganzen Sache nochmal annehmen, ich gebe es auf!

In diesem Fall ist meine bessere Hälfte wohl Gold wert, allein, damit ich mich nicht weiter drum kümmern muss!

Aber Danke für eure Hilfe, vielleicht hilft das Wedi ja weiter bei seinen Überlegungen.

Gruß die Frau von Wedi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2012 22:56
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo,

@ LBM
danke, endlich mal jemand der es mir erklärt, so dass ich es verstehe!  😉

Gibt es denn auch Steuerberater, die bei einer Rückzahlung von 100 € nicht 300€ verlangen????

Ja, unsere Steuerberaterin verlangt zwischen 50,- und 100,- € je nach Aufwand. Und sie ist auch noch Steuerfachanwältin.

Es gibt auch Lohnsteuerhilfevereine (zumindest hier in Bayern), die so eine Berechnung gegen einen günstigen Beitrag leisten.

Ach, herzlichen Glückwunsch nachträglich zur Hochzeit!

Gruß
Jaydee

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2012 11:18