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Zwickmühle- Schulwechsel

 
(@simsam)
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Hallo ihr,

nun war es bei mir eine zeitlag ruhig, was damit zu tun hat, dass sich meine Ex gar nicht mehr meldet oder eben nur verspätet zum Geburtstag unserer Tochter.
Im Sommer steht bei uns der Schulwechsel an. Kind wurde von mir an zwei Schulen angemeldet. Unser Formular sieht nur zwei Schulen vor. Von beiden Schulen wurde Tochter abgelehnt, da zu viele Bewerbungen. Auch bei der dritten Schule, die man dann aus den Schulen mit noch freien Plätzen wählen muss, wurde sie abgelehnt. Zu viele Bewerbungen. Wir leben außerhalb einer Stadt, zählen aber zu dieser. Da die Schulen nach Wohnortnähe entscheiden, haben wir hier nur schlechte Karten.
Ich habe meinen Anwalt wegen eines Widerspruchsverfahrens angesprochen. Er sagt, dass ich hierfür die Unterschrift meiner Ex benötige, da GSR.
Auch im Antrag des Schulamtes ist ein Extra-Feld für die Unterschriften beider Eltern und eines für Elternteil mit ASR.
KM ist telefonisch und per Mail nicht zu erreichen. Über Ex-Schwiegervater habe ich erfahren, dass sie auf Kur ist.
Ende Juni ist sie zurück. In der ersten Juli Woche endet die erste Widerspruchsfrist (zu den Ablehnungen der ersten beiden Schulen).
Das JA hat KM auch telefonisch erreicht. Sie würde unterschreiben, wenn sie zurück sei. Allerdings habe ich Bedenken, dass die Fristen eingehalten werden können. Außerdem hat KM die letzten Jahre nicht vor Zuverlässigkeit gestrotzt...
Da ich nicht weiß wie lange es dauert eine Unterschrift gerichtlich ersetzen zu lassen, müsste ich wohl nächste Woche spätestens zu Gericht, oder? Macht das hier überhaupt Sinn?
Ich habe dem JA mitgeteilt, dass mir eine evtl. Unterschrift Ende Juni/Anfang Juli zu spät ist und KM noch in der Kur unterschreiben muss, um den Widerspruch führen zu können. Ich fragte, ob das JA evtl. als Mittler fungieren kann, da ich davon ausgehe, dass KM mir die Adresse nicht geben wird.
Jetzt kann das JA meine Ex nicht mehr erreichen.

Was soll ich jetzt machen? Wie sind eure Erfahrungen?

Grüße
simsam

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2014 12:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Simsam,
ich würde erst mal selbst unterschreiben und bei dem Feld Unterschrift KM ein "wird nachgereicht, da derzeit nicht im Lande" reinschreiben (Bleistift) oder Du machst ein entsprechendes Anschreiben, damit zumindest bei der Anmeldung keine zeit verloren geht,

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2014 13:14
(@simsam)
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Hi Marco,

das habe ich auch so gemacht.
Aber jetzt sind überall die Ablehnungen gekommen. Mein Anwalt sagt, dass ich für einen Widerspruch die Unterschrift der KM benötige.
Und an die komme ich nicht.
Klar habe ich überlegt, ob ich erstmal alleine unterschreibe...
Aber ich habe Sorge, dass dies nicht genügt und Tochter nachher an die nun zugewiesene Schule muss. Das wäre ein Albtraum.

gruß
simsam

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Themenstarter Geschrieben : 20.06.2014 14:07
(@psoidonuem)
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Du wohnst nicht zufällig in Berlin?

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Geschrieben : 20.06.2014 14:11
(@simsam)
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nicht mehr, jetzt brandenburgisches umland (potsdam).

hilft das? oder nur reines interesse?

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Themenstarter Geschrieben : 20.06.2014 15:14
(@psoidonuem)
Registriert

Ganz im Gegenteil, in Berlin ist das ja Gang und Gäbe, dass die Leute ihre Kinder auf eine andere Schule schicken wollen als die eigentliche. Woanders hätte ich gesagt, melde Dich einfach um. Aber die Einwohnermeldeämter und Schulen in Berlin sind da rigoros.

Zum Thema: Gegen was willst Du widersprechen? Dass sie ein Kind, dass sie nicht aufnehmen müssen nicht aufnehmen? Zumal es ja eine Schule zu geben scheint? Damit kommt man durch?

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2014 15:49
(@simsam)
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Na ja, so ähnlich.

Tochter wurde an den Schulen abgelehnt, die von uns aus gesehen die nächsten sind. Wir wohnen aber eben nicht in deren Einzugsgebiet.
Durch die Ablehnungen muss Kind jetzt einfach mal doppelt so lange mit der Bahn fahren und häufiger umsteigen als nötig.
Außerdem hat sie einen Sprachwunsch, der an der aktuellen Schule nicht erfüllt werden kann. Sie besucht diesen Sprachunterricht aber bereits seit zwei Jahren und würde die Sprache gern weiterführen.
An den von uns gewählten Schulen, wurde diese Sprache angeboten.
Das Problem ist, dass alle nur auf die Postleitzahl gucken und sagen:"ne, ist nicht unser Gebiet". Niemand macht sich mal die Mühe und schaut, wo das Kind wohnt und welche Schulen, die nächstgelegenen sind.
Daher der angestrebte Widerspruch. Im Notfall muss Tochter eben nach einem Jahr nochmals die Schule wechseln. Aber das möchte ich eigentlich verhindern.

cu,
simsam

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2014 22:24
(@psoidonuem)
Registriert

Sorry, verstehe nicht. Sie ist bereits auf einer Schule? Ich dachte es geht um die Grundschule. Oder wenigstens um den Wechsel nach der 4. Klasse?

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Geschrieben : 23.06.2014 11:35
(@simsam)
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Hi psoidoneum,

bei uns geht man bis zur sechsten Klasse in die Grundschule. Danach wechselt man auf die weiterführende Schule.
Wir mussten hier ein Formular mit den Wunschschulen (max. 2) ausfüllen. Beide haben Tochter abgelehnt, weil sie nicht in Schulnähe wohnt.
Wir haben hier aber keine weiterführende Schule und diese zwei waren schon die nächsten für Tochter.
Das Schulamt hat jetzt Tochter einer Schule zugewiesen. Dorthin braucht sie nun fast doppelt so lang.
Unser Schulgesetz sieht eine Härtefallregelung vor, die hier greifen könnte.
Diese kann ich aber nur über einen Widerspruch anbringen.
Für den Widerspruch brauche ich laut RA die Unterschrift der KM, die sich aber gerade auf Kur befindet und nicht mehr erreichbar ist.
Es wäre schade, wenn ich einen Widerspruch führen würde, der nachher nicht rechtmäßig ist und alle Fristen verstrichen sind und Kind den weiten Fahrweg behalten müsste.

Wie lange dauert eine Ersetzung per Gericht? Davon hägt ab, ob ich auf meine Ex warten kann oder per Gericht tätig werden muss.

gruß
simsam

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Themenstarter Geschrieben : 24.06.2014 01:58
(@psoidonuem)
Registriert

Verstanden. Das ist übel.

Ich bezweifle allerdings, dass der Fall schwerwiegend genug für eine Ersetzung der Unterschrift ist. Du hättest ihr den Antrag gleich in die Kur schicken können per Post. Dann wäre er jetzt schon wieder da. Vielleicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2014 11:37




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

M. W. kannst du fristenwahrend den Widerspruch einreichen und die Unterschrift der Mutter nachreichen.

Ich würde das gar nicht diskutieren sondern einfach tun. Mutter zur Kur leuchtet auch einem Amt ein.

Parallel kümmerst du dich um die Lösung des Problems.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 24.06.2014 14:40
(@simsam)
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Hi ihr,

ich kümmere mich ja parallel um eine Unterschrift.
Aber die KM ist für mich weder per Mail noch telefonisch erreichbar. Sie geht einfach nicht ans Handy und auf Mails antwortet sie auch nicht.
Das JA wurde von mir kontaktiert und hat die KM anfangs noch erreicht.
Jetzt geht die KM auch hier nicht mehr ans Telefon.
Das JA hat nun empfohlen, dass ich das ASR beantragen soll, da die KM sich nicht kooperativ zeigt.
Reicht das schon aus, dass sie nie erreichbar ist?
Ich bin mir einfach nicht sicher, was ich machen soll.
Wahrscheinlich werde ich versuchen den Widerspruch allein zu führen und ggf die Unterschrift nachzureichen bzw. einen Gerichtsbeschluss.
Ich möchte nicht, dass für Tochter ein Nachteil entsteht. Außerdem hatte die KM der Tochter im letzten Jahr gedroht, dass wenn ich das ASR beantragen sollte, die Tochter ihre Mutter nicht mehr besuchen darf bis sie 18 ist.

cu,
simsam

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Themenstarter Geschrieben : 24.06.2014 19:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

naja, das mit dem ASR-Antrag halte ich für "mit Kanonen auf Spatzen schießen". Die Schulwahl wird vermutlich die (vor-)letzte Entscheidung im Rahmen vom GSR sein. Vielleicht gibt's noch mal Theater wegen einer Kontoeröffnung, aber das war es dann doch auch.

Du könntest sicher auch mal zum Gericht gehen und mit einem Rechtspfleger sprechen. Wenn Du angibst, dass das JA die KM auch nicht erreicht, Eile geboten ist, dann werden die Dir m. W. helfen, den richtigen Antrag zu stellen. RA-Pflicht herrscht da m. W. ebenfalls nicht.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so schwierig sein wird, die Unterschrift zu ersetzen.

Weißt Du denn, WO die Kur ist? Sonst kann man ja sicher auch dort mal im Sekretariat nachfragen. Meist gibts in Kuren /Rehas auch soziale Dienste, die auf die Patienten zugehen können.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 24.06.2014 19:34
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

nur mal am Rande

Das Problem ist, dass alle nur auf die Postleitzahl gucken und sagen:"ne, ist nicht unser Gebiet". Niemand macht sich mal die Mühe und schaut, wo das Kind wohnt und welche Schulen, die nächstgelegenen sind.

das Problem ist wohl eher deine Erwartungshaltung, denn wenn ich weiß, dass mein Kind nicht im Einzugsgebiet einer Wunschschule wohnt, aber der Fahrweg dorthin der schnellste ist, dann begründe ich schon im Antrag meine Wahl. Du kannst doch nicht ernsthaft erwarten, dass jeder einzelne Schulweg auf bvg.de nachvollzogen wird. Aber gut, jetzt ist es halt so, dass nur ein Widerspruch weiterhilft.

Zur Unterschrift der KM wurde ja schon einiges gesagt, falls du weißt, wo sie zur Kur ist, dann ruf in der Einrichtung an, erkläre die Dringlichkeit der Unterschrift, faxe alles dorthin, die legen es ihr ins Postfach und sicherlich würden sie es dir auch zurück faxen.

Ansonsten, auch wenn Tochter erst einmal die weit entfernte Schule besuchen muss, ein ganzes Jahr braucht sie es vielleicht nicht, notfalls kann sie auch nach ein paar Wochen wechseln, falls es mit einer Klärung so lange dauert. Es gibt doch öfter mal Wechsler während des Schuljahres.

Viel Erfolg!

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 24.06.2014 23:52
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Es könnte auch hilfreich sein, sich mit dem Schulleiter eurer Wunschschule mal zusammen zu setzen, möglichst im Beisein des dortigen Vertrauenslehrers (in). Manchmal hilft es, wenn jemand von "innen" den "kleinen Dienstweg" beschreitet.
Bei uns hat das mehr und schneller geklappt als alles andere.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

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Geschrieben : 26.06.2014 13:42
(@psoidonuem)
Registriert

Das ist eine gute Idee. Als T1 auf eine bestimmte Schule wollte, die normalerweise kategorisch ablehnt was aus unserer Gegend kommt, hat ihr der Schulleiter gesagt, sie solle sich für den musikalischen Zweig bewerben oder den bilingualen Zweig. Und dann ggf später wechseln. Aber die Hintertür sei offen, er können nur nicht von der offiziellen Linie abweichen, denn dann kämen natürlich alle. Mit Widersprüchen und so, weil er die einen nimmt und die anderen nicht.

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Geschrieben : 27.06.2014 11:44
(@simsam)
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Hallo an alle,

ich habe das Gespräch mit allen Schulleitern suchen wollen. Keiner hatte Zeit. Eben weil sie sich mit den Widersprüchen befassen müssen.
Eine Schulleiterin konnte ich wenigstens telefonisch sprechen, ihr sollte ich eine Mail schicken.

Die KM hat von mir Schulanmeldungen zum Unterschreiben bekommen - nichts kam zurück.
Ich habe ihr eine vorgefertigte Vollmacht zukommen lassen. Diese betraf nur schulische Belange.
Natürlich unterschreibt sie das nicht.
Statt dessen hat sie sich beim JA über mich bewschwert und sich darüber ausgelassen wie es sein könne, dass ich ihr so was schicke.
Woher ich das weiß? KM hat mir beleidigt auf die Mailbox gesprochen und mich durchweg beleidigt.
Parallel schreib mich das JA an und teilte mir mit, dass sich die KM gemeldet hätte und wollte einen Zwischenstand zur Schulanmeldung.

An die Adresse der Kur"stelle" kam ich nicht. KM hat sich nicht auf meine Nachrichten gemeldet. Auch das JA hatte versucht sie genau deswegen zu erreichen. Ohne Erfolg. Ich hatte das Jugendamt gefragt, ob sie als Mittler auftreten würden, falls KM mir die Adresse nicht geben möchte. Es kann ja sein, dass sie nicht möchte, dass ich weiß wo sie ist.
Aber darunter soll niemand leiden müssen.

Widersprüche wurden nun von mir allein unterschrieben. Mit dem Vermerk, dass die Unterschrift nachgereicht bzw. gerichtlich besorgt wird.

Keine Ahnung, wo das hinführt.

Grüße
simsam

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 01:34
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Widersprüche wurden nun von mir allein unterschrieben. Mit dem Vermerk, dass die Unterschrift nachgereicht bzw. gerichtlich besorgt wird.

Ist die Post schon weg? Wenn nein, dann empfehle ich, nur die nachreichung der zweiten Unterschrift aufgrund von Urlaubsabwesenheit drauf zu schreiben! Warum den Sachbearbeiter in der Schulbehörde gleich schon misstrauisch machen, dass es hier evtl auch inhaltlich an der Zustimmung der KM hängt... Ob die zweite Unterschrift dann tats. durch KM erfolgt od durch ein Gericht ersetzt wird, ist bei erfolgr Widerspruch auch egal. Und will man einen fristgemäß. Widerspruch aufgrund der fehlenden zweiten Unterschrift jetzt erst gar    zu lassen, dann ist es auch egal, was Du bzgl. der nachreichung angekündigt hast.

nur so mein nächtlicher Gedanke, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2014 03:20
(@simsam)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke Toto,

aber die Post musste weg. Die Mutter habe ich als "auf Kur" angegeben.
Irgendwas musste ich machen.

cu,
simsam

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 21:43