Zwei Wohnsitze der ...
 
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Zwei Wohnsitze der Kinder

 
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

habe eben mit meinem Steuerberater gesprochen bezüglich der Eigenheimzulage. Er meinte, daß es möglich ist, die Kinder bei beiden Eltern anzumelden, das würde bedeuten, daß die Eigenheimzulage nach wie vor gezahlt wird. Wenn die Kinder nur bei der KM gemeldet sind, fällt der Kinderbetrag natürlich weg.

Jetzt zu der eigentlichen Frage. Meine liebe Frau hat die Kinder natürlich ohne meine Zustimmung umgemeldet. Gibt es eine Möglichkeit, daß ich die Kinder auch bei mir anmelden kann ?

Sind noch nicht geschieden und haben beide GSR.

lg Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2010 11:17
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die einfachste Möglichkeit die ich sehe, wäre hingehen auf das EWA und ausprobieren. Mehr als heimschicken könne sie Dich nicht....
Warum sollte Dir nicht gelingen, was Deiner Ex gelungen ist?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2010 11:24
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

meldepflichtig für Minderjährige ist der Wohnungsgeber. Wenn deine Kinder (auch) bei dir wohnen, z.Bsp. regelmäßig in den Ferien  oder am WE kannst du deine Kinder auch bei dir anmelden. Die Frage bei mehreren Wohnungen ist dann ausschließlich die Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung.

Da Meldepflicht und Sorgerecht nichts miteinander zu tun haben (entgegen der herrschenden Meinung), kannst du das auch ohne Zustimmung deiner Exfrau machen.

Wenn dir das dein Einwohnermeldeamt verweigert, sollten diese einen Blick ins MRRG oder in das entsprechende Landesgesetz werfen.

LG Luca

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2010 12:50
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo Luca,

reicht es dann für das FA aus, wenn die Kinder ihren zweitwohnsitz bei mir haben ? Ich habe die Kinder im zweiwöchigen Wechsel Fr-So und Do-Fr mit Übernachtung, Jeden Samstag Nachmittag.

Vielen Dank

Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2010 12:58
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich wurde von luca überholt - stelle meine Antwort aber trotzdem rein

Hallo Michael,

nach den Meldegesetzen müssen Personen dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sein, wo sie sich überwiegend aufhalten.

Theoretisch ist zum An/Ummelden eines Erstwohnsitzes die Einverständniserklärung aller SR-Berechtigten nötig - wobei das von Amt zu Amt mehr oder weniger lax gehandhabt wird. In der Praxis ist es eher so, dass wenn Mütter kommen wird umgemeldet, wenn Väter kommen, wird das verweigert. Also dies brauchst du m.E. gar nicht erst versuchen.
Anders sieht das mit der Meldung von Nebenwohnsitzen (ugs: Zweitwohnsitz) aus. Hierfür benötigst du wahrscheinlich den Nachweis des gemeinsamen SR, Geburtsurkunde, unter Umständen auch eine Lebendbescheinigung des EWA des Erstwohnsitzes deines Kindes. Das ist eigentlich gängig und damit der erfolgversprechendere Weg. Ich weiss nur nicht, ob die Eigenheimzulage von einer Nebenwohnsitzmeldung tangiert wird.

Übrigens gibt es Beschlüsse, nach denen (oder nach dem) die Elternhäuser als gleichwertig anzusehen sind - aber leider greift das nicht auf die Praxis der Einwohnermeldeämter durch. Da besteht die Auffassung, dass es eine exakte 50:50 Aufteilung des Aufenthaltes nicht geben kann - daher werden immer nur Haupt- und Nebenwohnsitz eingetragen.
Es gab dazu auch schon Gerichtsverfahren, um das zu knacken - leider Erfolglos. Zwei Hauptwohnsitzmeldungen einer Person gibt es nur, wenn die Ämter das versehentlich eintragen.

Also noch einmal kurz: Nebenwohnsitz der Kinder bei dir melden: kein Problem
Hauptws melden: fast unmöglich, wenn Kinder nicht überwiegend in deiner Obhut.

Gruß

Haddock  

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2010 12:59
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wie sich das mit dem Finanzamt verhält, weiß ich nicht.

Aber nochmal, auch in Bezug auf @haddock:

Dass man zum Anmelden eines Kindes das Sorgerecht oder irgendeine Zustimmung braucht, ist schlicht weg falsch. Dies gibt das Gesetz nicht her. Egal, ob Haupt- oder Nebenwohnung. Das wird ohnehin nur bestimmt, wenn jemand mehrere Wohnungen hat.

In der Praxix wird das oft (aus Unkenntnis oder Bequemlichkeit) anders gehandhabt, das streite ich gar nicht ab. Gesetzeskonform ist es deshalb dennoch nicht.

LG Luca

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2010 13:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo MB,

§ 3 EigZulG
Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung und in den sieben folgenden Jahren (Förderzeitraum) in Anspruch nehmen.

§ 9 (5) EigZulG
Die Kinderzulage beträgt jährlich für jedes Kind, für das der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte im jeweiligen Kalenderjahr des Förderzeitraums einen Freibetrag für Kinder nach § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes oder Kindergeld erhält, 800 Euro. Voraussetzung ist, daß das Kind im Förderzeitraum zum inländischen Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört oder gehört hat.  (...)

§ 11 (1) S. 2 und 3 EigZulG
Für die Höhe des Fördergrundbetrags nach § 9 Abs. 2 und die Zahl der Kinder nach § 9 Abs. 5 Satz 1 und 2 sind die Verhältnisse bei Beginn der Nutzung der hergestellten oder angeschafften Wohnung zu eigenen Wohnzwecken maßgeblich. Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, sind die Verhältnisse zu diesem Zeitpunkt maßgeblich.

Ergo: Lebt das Kind im Förderzeitraum nach § 3 EigZulG in Deinem Haushalt oder hat es dort gelebt, besteht auch der Anspruch auf Eigenheimzulage. Wissen auch oft die SB nicht, dass der Auszug des Kindes unschädlich ist. Knackpunkt ist, dass für die Berücksichtigung der Kinder deren Existenz im Förderzeitraum wichtig ist und nicht der Wohnsitz dort in den einzelnen Jahren des Förderzeitraums.

Also ist gar keine komplizierte Meldeaktion nötig.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2010 17:51
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hut ab,

danke für die vielen Infos. Hoffe ich kann mich irgendwann mal revanchieren.

lg Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2010 21:57