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Zwangseinschulung abwenden

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(@dad2girls)
Schon was gesagt Registriert

Auch wenn die Anwältin meinte, dass es so absurd ist, dass da keine Chance besteht, möchte ich auf Nummer sicher gehen und hier den Rat von "Betroffenen" einholen.

Ausgangsituation: Nestmodell seit 4 Monaten, GSR, Eltern und Kinder selbe Meldeadresse, Kinder sind melderechtlich beim KV eingetragen., Schule langfristig gemeinsam ausgesucht, Verträge lange Unterschrieben, spezielle Vorschule dieser privatschule wurde besucht, kind geht davon aus in 1,5 Wochen dort eingeschult zu werden.

Da die Mutter mit dem Nestmodell nicht richtig warm wird, fordert sie nun kurzfristig schriftlich das das Kind 1-1,5h Fahrzeit entfernt eingeschult wird.
Sie hat die Schule weder besichtigt, noch mit dieser gesprochen, aber für sie ist klar, das die Tochter dort eingeschult werden muss.

Sie hatte im Schreiben vorgeschlagen das ich mit zu ihrem anwalt komme, was ich ablehnte, da keine neutrale Person. Dieser hat mich mehrmals am Telefon versucht dazu  zu bringen, dass ich freiwillig zustimme, weil das dann eh spätestens bis Jahresende gerichtlich durchgesetzt wird und ein Wechsel mitten im Schuljahr fürs Kind nicht gut wäre. Außerdem durch die Blume gesagt, dass es eine Schlammschlacht werden wird.

Die Anwältin meinte zwar, dass nur akuter Notstand, wie drohenden Kindesentführung einen Richter so schnell zu so einen Schritt bewegen könnte.
Sie meinte aber auch noch etwas von fehlender Unterhalt als möglichen Grund. Was könnte sie damit meinen?
Gibt es andere ansatzpunkte, die mir gefährlich werden könnten?

Ich habe vor Kurzem einen "Totalreset" gemacht und H4 beantragt. Aufgrund der komplexen situation zieht sich da ewig hin und ich kann zum Kindesunterhalt nur das nötigste (Essen, Hygienartikel etc.) beitragen.

Der gegnerische Anwalt ist der mich beratenden Anwältin bekannt und pokert meist sehr hoch, auch wenn er "nichts hat". Ist auch kein Spezialist für Familienrecht.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2016 17:53
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Sie meinte aber auch noch etwas von fehlender Unterhalt als möglichen Grund. Was könnte sie damit meinen?

Nun, das Nestmodell ist im Prinzip das teuerste Betreuungsmodell, da insgesamt drei Wohnungen finanziert warden müssen: die der Mutter, die des Vaters und die des Kindes.

Das dürfte sich kaum mit Deinen Plänen des "Totalreset" auf Staatskosten vertragen.

Einerseits ganz selbstverständlich auf den Besuch einer Privatschule zu bestehen und andererseits selbst nur Butterbrot und Haarshampoo zum Kindesunterhalt beitragen zu können und den Rest die Kindesmutter bezahlen zu lassen, das sind recht gute Gründe, die sich von der Kindesmutter gegen dieses Betreuungsmodell anführen lassen.

Wenn Du das Nestmodell fortführen möchtest, dann würde ich Dir raten, ganz schnell wieder arbeiten zu gehen und einen angemessenen Beitrag zu leisten.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 18:13
(@dad2girls)
Schon was gesagt Registriert

Ich bestehe nicht zwanghaft auf das Nestmodell, aber eben darauf den Ort beizubehalten.
Da ich bisher selbständig war und meine Aufträge überhaupt nicht zu den öffnungszeiten von Kita und Shcule passen, muss ich nun komplett umsatteln.
gar nicht so einfach, wenn man sehr lange selbständig war und nicht "putzen gehen" will.

Ich habe nicht vor länger als nötig in der h4-Situation zu stecken, aber es sollte halt shcon ein Job sein, der ggf. die alleinige Betreung der Kidner ermöglich, realtiv ortsnah ist und meine Qualifikation entspricht.
Die Privatschule kostet nicht mehr als bisher die (staatliche) Kita (zumindest auf Basis der aktuellen einkommenssituation)

Durch den umzug würde die Mutter auch nicht finanziell besser da stehen, da die neue Wohnung eher mehr kostet und Strom/Internet (hatte ich vergessen zu erwähnen, dass es von mir bezahlt wird) noch hinzu kämen. Sobald mein 4 antrag durch ist, hat sie ja nur noch etwas die halben kosten im nest.
Könnte natülrich sein, dass von ihr unetrhalt gefordert wird und sie deswegen so weit wie möglich weg will.

Bewerbungen laufen, aber zaubern kann ich auch nicht. h4 antrag vor ~6 Wochen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2016 18:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in den meisten Fällen gilt bei der Grundschule das Wohnortprinzip. Davon kann man mit einer Privatschule abweichen.
Ihr habt das GSR, deshalb müssen beide Eltern der Schulwahl zustimmen. Ist die Schulwahl strittig, kann ein Gericht die elterliche Entscheidung ersetzen.
Sollte die KM versuchen das Kind von der Schule abzumelden und in ihrer Wunschschule anzumelden, dann kannst Du die Unterschrift verweigern und eine (Eil-)Entscheidung bei Gericht beantragen.

H4 ist sicher keine dauerhafte Lösung und es wäre sicher auch interessant zu wissen wie das Nest-Modell finanziert wird. Bildest Du mit den Kindern eine H4-Bedarfsgemeinschaft? Ist die KM berufstätig?
Meiner Meinung nach ist das Nestmodell ein echtes Wechselmodell und der Unterhalt ist entsprechend zu berechnen.

Unabhängig ob Nestmodell oder nicht, wenn bereits Geschwisterkinder in diese Schule gehen, dann gibt es überhaupt keine Grund warum das Kind nicht dort eingeschult werden sollte. Einen Hebel kann die KM allerdings in Bewegung setzen und das ist wieder die Kostenfrage, wer zahlt die Privatschule?

Offensichtlich erhält die KM keinen Unterhalt, dass wäre aber anders wenn die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei ihr hätten. Selbst wenn Du für Unterhalt nicht leistungsfähig bist, könnte sie für unter 12 Jahre alte Kinder Unterhaltsvorschuss beantragen. Ob man beim Nestmodell auch UHV beantragen kann, weiss ich nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 18:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

leider gibst auch Du die wesentliche Information in einem anderen Topic. Wenn die neue Schule um die Ecke bei Next ist, dann kannst Du davon ausgehen, dass die KM alles, aber auch alles unternehmen wird um beide Kinder in ihrer Nähe zu haben.
Dann hat sie nämlich "gewonnen". Du must für die Kinder Unterhalt zahlen, bist ein ganzes Stück weg und sie kann mit Next heile Familie spielen. Spätestens, wenn der Schulwechsel der Großen ansteht wird es dazu kommen, dass sie beide Kinder in ihrer Nähe haben will.

Wie gesagt gilt die Rechtslage wie bereits dargelegt, dass wird Dir aber wenig helfen, wenn die KM alle Hebel in Bewegung setzt um die Kinder zu bekommen und Du zahlungsunfähig bist.

VG Susi

P.S.: Zieht sie mit next zusammen gibt es keinen UHV.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 18:49
(@dad2girls)
Schon was gesagt Registriert

Mit so einer (Eil-)Entscheidung hat der gegenerische RA "gedroht"
hatte im Affekt das Jugendamt konsultiert und es gibt 2 Tage vor einschlung dort einen Anhörungstermin.
Dachte mir es ist ebsser, wenn ich dort aktiv werde, als wenn ich den passiven PArt einnehme. Bei der gelegenheit habe ich auch eine Beratungsstelle konsultiert, die frühestens in 8 Wochen einen Termin frei hat.

Ich war extra in einer BEraungsstelle bzgl. h4, da ich nicht wusste, wie ich das mit diesem Sodnerfall ausfüllen soll.
Beantragt ist die ist-situation d.h. halbe Zeit wohne ich in der wohnung und bilde für diese halbe zeit dann eine BEdarfsgemeinschaft mit den kidnern.
Restliche Zeit wohne ich in einer (noch) Eigentumswohnung. Sehr komplexe Situation und "papierkrieg" vom feinsten.

die Schwester ist nur halb so alt, also das kann man nicht als Argument heran ziehen.

Unterhaltsvorschuss  hatte sie schon beantragt. Da ich nicht penibel auf 50:50 geachtet habe, war das auch schon bewilligt, aber wurde dann komplett alles wieder "storniert".  Nestmodell spielt dabei keine rolle. Wenn einer unter 49% Betreungsanteil fällt, ist der voll unterhaltspflichtig.
Das heist es wurde richtig unentspannt, da man ja um jeden tag kämpfen muss.
Als das gekippt war und sie meinte, dass sie diesbzgl. nix unternimmt, bin ich ihr mit den Betreuungszeiten entgegen gekommen, was dann mit der nächsten "netten Aktion" belohnt wurde.

P.S. große bald 7 und kleine 3  - mir ist völlig klar, dass ein Ortswechsel an diesem Punk mein "Aus" ist. Das bekommt man nicht mehr zurück gebogen.
die neue Schule ist nicht direkt um die Ecke bei next, aber deutlich dichter dran als zum aktuellen wohnort. Sie hat auch bereit eine neue wohnung in der nähe des Next angemietet, über die sie mir aber nichts weiter mitteilen wollte ausser das jedes kind ein Kinderzimmer haben wird.
Aktuell teilen sich beide ein großes Zimmer v. 25m² auf der mit großem Aufwand eine Hochspielebene reingebaut wurde also jedes Kind schon einen eigenen Bereich hat
P.P.S. Interessanter Fakt. Es deutet viels drauf hin, dass sie nur mit den Kids ohne Next dort einziehen will

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2016 18:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ok, aber so wie Du die Sache jetzt schilderst ist Deine Situation noch schlechter.
Wenn es um den Lebensmittelpunkt der Kinder geht spielt die bisherige Betreuungssituation eine große Rolle. Dein Entgegenkommen mit dem UHV bedeutet aber auch, dass die KM hauptsächlich betreut. Aus dem Kontinuitätsprinzip ergibt sich damit ein wesentlicher Grund dafür, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei der KM haben. Damit klärt sich dann auch die Schulfrage.

Gibt es spezielle Gründe warum die Kinder in der Region bleiben sollten und nicht mit der KM umziehen? Dass Du die Kinder auch alleine betreuen kannst ist ein Plus für Dich, aber siehe oben, die Weichen wurden anders gestellt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 19:10
(@dad2girls)
Schon was gesagt Registriert

Die Km betreut für den August etwas mehr als ich, aber da ist ja auch der urlaub an der ostsee. Ein monat kann ja nicht maßgeblich für soclhe langfrsitgien Entscheidungen sein. Davor die monate war es 50:50
Es ist halt auch schwer so einen Monat flexibel aufzuteilen, wenn einer nicht von seinen Fixterminen abweichen will.

Kontinuitätsprinzip müsste doch besagen, das die kinder im gewohnten umfeld bleiben. Es hat ja kein Ereignis gegeben, dass so einen kurzfristigen Wechsel rechtfertigen würde.

Der kindesmutter steht es ja frei sich für die tage ausserhalb des nestmodells eine Wohnung zu suchen. Wenn sie die unbedingt so weit weg sucht, ist das doch ihr problem. Das schwache argument, dass sie etwas weniger fahrzeiz von der Arbeit hat zieht imho auch nicht. Es ging ja bisher auch und sie arbeitet 3 tage die Woche aus dem homeoffice und kann die anderen beiden tage ggf. verkürzen.

Wenn ihr das zuviel wird, dann betreue ich die kinder allein. hab ja dank h4 kein problem die zeiten einzuhalten  😉

P.S. wo liegt denn die prozentuale grenze, wo man von Verschiebung des  Lebensmittelpunktes zu einem Elternteil ausgehen kann?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2016 19:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also wenn ich es richtig sehe befindet ihr euch in Trennung, die Scheidung wird nach Ende des Trennungsjahres beantragt werden.
Hinsichtlich der Schiedung wird es um den Zugewinnausgleich gehen. U.U. spekuliert die KM auch auf Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt.

Die Schulfrage ist eigentlich nur ein Nebenauspekt des Kampfes um die Kinder. Die KM will weg von Dir und sie will die Kinder haben. Ob sie Dich ganz entsorgen will ist nicht so klar, aber mehr als Wochendpapa ist nicht vorgesehen. Außerdem geht es natürlich ums Geld und diesmal KU.
Weiterhin hat sie einen scharfen Anwalt am Start, was die ganze Sache nicht einfacher macht.

Ein Nest- oder Wechselmodell ist nur möglich wenn beide Eltern mitmachen und da sieht es schlecht aus. Eigentlich kannst Du nur nach Punkten suchen warum Deine Kinder bei Dir den Lebensmittelpunkt haben sollen. Wenn es aber so ist, dass Du Dich als Selbständiger eher wenig um die Kinder unter Woche gekümmert hast, dann wird es ganz eng. Beim Kontinuitätsprinzip geht es nicht um den Ort sondern um die Kontinuität in der Betreuung und in der Bindung der Kinder.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 19:27
(@dad2girls)
Schon was gesagt Registriert

Waren nie verheiratet. Angeboten hat sie alle 2 Wochen Wochened_papa

Welche zeiträume werden denn beim Kontinuitätsprinzip zu Grunde gelegt?

Wenn sie sich nicht kooperativ zeigt muss ich also beantragen das ich die kdis komplett haben möchte und dann geht die Schlammschlacht los.
Und das ist dann gut fürs Kindeswohl? Na gute Nacht. durch solche Rechtsgrundlagen wird das Unheil doch regelrecht forciert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2016 19:33




(@tina10)
Rege dabei Registriert

Wer steht den eigentlich im Mietvertrag der "Nestwohnung"?

Und wie groß ist die von Dir bewohnte Eigentumswohnung? (Hintergrund: Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Amt Dir einen Zweitwohnsitz für das Nestmodell finanziert, wenn die von Dir bewohnte Eigentumswohnung mehr als ein Einzimmerappartment ist)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 19:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Umso länger Du das Nestmodell erhalten kannst umso besser sieht es für Dich aus. Alerdings denke ich, dass die KM schnell handeln wird in der Schulfrage und daraus eine Sorgerechtsfrage machen wird. Dann kannst Du nur einen Gegenantrag auf ASR stellen.
Konkrete Zeiträume hier zu nenen ist schwierig, aber nehmen wir mal die letzten 1 bis 2 Jahre.

Wenn sie sich nicht kooperativ zeigt muss ich also beantragen das ich die kdis komplett haben möchte und dann geht die Schlammschlacht los.
Und das ist dann gut fürs Kindeswohl? Na gute Nacht. durch solche Rechtsgrundlagen wird das Unheil doch regelrecht forciert.

Das ist leider die Realität und ich muss sagen an den Rechtsgrundlagen liegt es in diesem Fall weniger. Wonach soll den ein Gericht entscheiden? Was ist das Kindswohl? Dem Kindswohl wäre am meisten gedient, wenn sich die Eltern vernünftig einigen könnten und eine Art Wechselmodell (Nestmodell) praktizieren würden. Die Realität sieht aber so aus, dass der, der am schnellsten Fakten schafft am ehesten gewinnt und da hat die KM schon einen ordentlichen Vorsprung.

VG Susi

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Geschrieben : 25.08.2016 19:57
(@dad2girls)
Schon was gesagt Registriert

Wir stehen beide im MV d. Nestwohnung. Sie hatte auch versucht mich da indirekt rauszudrängeln. Ich sollte Storm und Internet auf sie umschreiben lassen.

Für die Eigentumswohnung fallen nur betriebkosten an - sollte nicht das Ding sein. ist aber nur begrenzte Zeit aufrecht zu erhalten (kann das jetzt nicht in allen Details aufdröseln - sehr komplex).
tendenziell würde ich die nestwohnung übernehmen wollen. Wird zwar für h4 langfristig zu teuer sein, aber glaube 6 Monate kann es über dem limit liegen und so lange halte ich den zustand eh nicht durch. habe in meinem Leben noch nie h4 beantragt und hat mich sehr viel Überwindung gekostet das zu tun.

Auf 1-2 Jahre sieht es so aus, dass sie mehr betreut hat. Sie hat es ja auch regelrecht an sich gerissen und ich hatte damit kein Problem - wusste ja nicht, was folgend wird.

Welche fakten könnte ich denn schaffen, um zum wohle der Kinder das gewohnten Lebensumfeld zu stärken?
Ich weiß ja nicht, welche Art brainwashing grad im urlaub statt findet, aber kriegt da ein Kind nicht "ein ding weg", wenn man ihm 2 tage vor einschulung mit teilt, dass es woanders eingeschult wird??? Bisher ließen sich im gespräch mit der großen keine Anzeichen erkennen, dass ihr eine andere Schule bekannt ist.

Brauch grad mal ein paar positive Punkte, sonst wird das diese Nacht wieder nix mit Schlafen ....  ;(
Hab mich in meinem Leben noch nie so elend gefühlt wie aktuell.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2016 20:16
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

warum willst Du in der Region bleiben? Zieh der KM hinterher und biete ein Wechselmodell an, wenn sie nicht will, dann aller 14 Tage das Wochenende und 2 Nachmittage unter der Woche. Das ist zumindest das beste, was ich bieten kann.
Du wirst die Eigentumswohnung verkaufen/vermieten und in eine eigene Wohnung ziehen, wo die Kinder ein Kinderzimmer haben. Unter der Woche ist das kein Problem da wird im Wohnzimmer gelebt und am Wochenende auch nicht.  Es ist ja auch nicht Sinn des Umgangs, dass die Kinder nur im Kinderzimmer hocken.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 21:54
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Du hast Deine Handlungsoptionen mit Deiner Hartzerei ziemlich eingeschränkt.

Bezüglich des Eilantrages  könnte Deine Anwältin Recht haben. Vermutlich ist die Dringlichkeit für eine einstweilige Anordnung nicht gegeben.

Trotzdem dürftest Du im normalen Verfahren unterliegen: Die KM wird, um den Mietvertrag kündigen zu können, auf Ersetzung Deiner Zustimmung klagen. Damit wird das Mietverhältnis gekündigt.

Der Vermieter wird kaum mit Dir als Sozialhilfeempfänger einen neuen Vertrag abschließen (für eine Wohnung, die Dir das Amt ohnehin nicht finanziert).

Damit sieht es bezüglich des ABRs dann so aus: auf der einen Seite die Mutter, die ein Einkommen und eine kindgerechte Wohnung hat, und auf der anderen Seite der Vater, der von HartzIV lebt und In einer Eigentumswohnung lebt, aus der er in Kürze ausziehen muss. Wem wird da wohl das ABR zugesprochen werden?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 22:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tina, ersetze mal

Damit sieht es bezüglich des ABRs dann so aus: auf der einen Seite die Mutter der Vater, die der ein Einkommen und eine kindgerechte Wohnung hat, und auf der anderen Seite der Vater die Mutter, der die von HartzIV lebt und In einer Eigentumswohnung lebt, aus der er sie in Kürze ausziehen muss. Wem wird da wohl das ABR zugesprochen werden?

mit welcher Begründung würdest du nun kommen, dass in dem Fall dem Vater das ABR nicht zugesprochen werden soll?

Oder andersherum gefragt, Warum soll im vorliegendem Fall nicht der Vater das ABR bekommen?

In tausenden anderen Fällen heißt es: Der KV arbeitet Vollzeit, die KM ist zuhause, bezieht Hartz IV und kann sich somit intensiv um die Kinder kümmern.

Warum soll es hier nicht umgekehrt sein und die Kinder beim Vater bleiben und die Mutter zahlt eben mal Unterhalt.

Nein, du brauchst nicht zu antworten. Ist ja sowieso nur wieder die Lobeshymne auf die Mutter und das Kind per se zur Mutter gehören.

Und ganz explizit schreib ich das als normaler User. Überleg dir, ob du hier wirklich richtig bist. Du bist einfach nicht fähig oder willig über den Tellerrand zu gucken und zu akzeptieren, dass auch Väter vollwertige Elternteile sind, die genauso zu Hause bei den Kindern bleiben können, wie Mütter.
Such dir bitte ein andere Spielwiese oder versuche endlich mal pro Kind und nicht nur pro Mama zu argumentieren. Verschon aber uns hier von deinem Mütterheiligkeitswahn

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 22:44
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Warum soll im vorliegendem Fall nicht der Vater das ABR bekommen?[q

Habe ich doch schon geschrieben: Weil seine Wohnsituation mehr als bescheiden ist. Er wird als Sozialhilfeempfänger auf Wohnungssuche gehen müssen. Und in dieser ungewissen Situation die Kinder zugesprochen zu bekommen ist mehr als unwahrscheinlich.

Auf Deine üblichen Ausfälle gehe ich nicht weiter ein. Nur soviel: Einem Ratsuchenden ist mit einer realistischen Einschätzung der Sachlage sicher mehr gedient als mit philosophischen Betrachtungen über den Sollzustand der Geschlechtergerechtigkeit.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 23:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo dad,

auch wenn Deine Situation heute absolut bescheiden ist, in Deinem Alter kannst Du Arbeit finden und die Welt sieht schon wieder ganz anders aus.
Versuche Dein Leben so zu organisieren, dass Du an irgendetwas Freude hast, ein Hobby, ein was auch immer ....
Letzlich läuft jede Variante darauf hinaus, dass es unschön wird. Deine Hoffnung das alles bleibt wie es ist wird sich nicht erfüllen, aber es gibt Alternativen und nach einer Weile zieht meistens auch Vernunft in eine Beziehung wieder ein.

Das Gefühl sich im freien Fall zu befinden ist nicht schön, aber trotzdem wirst Du hart aufschlagen, dass tut sehr weh, aber dann geht es wieder weiter.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 23:49
(@dad2girls)
Schon was gesagt Registriert

Ich und meine Hartzerei - das kling ja so, als wenn ich langzeitarbeitsloser wäre. Die aktuelle Psychonr ist sicherlich nicht förderlich.
Jmd. der kaum durch schläft und total fertig mit den nerven sit, wird im vorstellungsgespräch sicher keine Glazleistungen abliefern, aber
wenn erstmal die erste hürde geshcafft ist, werd ich da schon wieder entpsannter. Das wird sich dann erstmla ein paar monate hinziehen

Hinterher ziehen? In was für eine Loch soll ich denn hausen, um da in der aktuellen situation etwas zu finden? Der wohnunsmarkt ist grad
echt problematisch.
Zudem liegt mir die rolle des Hündchen nicht sonderlich. das ist eher ihre und die spielst sie hervoragend für Next.
Auch sie wird irgendwann unsanft landen und wer musste dann drunter leiden? Die kinder!  :thumbdown:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2016 00:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Habe ich doch schon geschrieben: Weil seine Wohnsituation mehr als bescheiden ist. Er wird als Sozialhilfeempfänger auf Wohnungssuche gehen müssen. Und in dieser ungewissen Situation die Kinder zugesprochen zu bekommen ist mehr als unwahrscheinlich.

Wenn dies das Kriterium für Sorgerecht und ABR sein sollte, müssten ca. 1.25 Millionen Kinder sofort in Obhut genommen werden müssen. Dies entspricht m.W. ca. der Anzahl der Kinder in H4-Familien.

Eine bescheidene Wohnsituation als Agrument anführen? Aber Hallo. Wir leben in Deutschland, wo dies ebenfalls millionenfach einfach nur Standard ist. Scheinbar erkennst Du prekäre Situationen nur dann, wenn Männer betroffen sind. Das sage ich daher, da Du Dich regelmäßig bei Frauen derart nicht artikulierst. Überdenke bitte mal Deine Positionierung in anderen Fällen, und ob sie nicht einseitig männerbezogen und damit verfassungswidrig (GG Artikel.1) sind. Eine A.S. durfte sich etwas ähnliches anhören. Wo stehst Du? Übrigens, Mütter bekommen sehr wohl auch bei mittellosen Lebensumständen derzeit regelmäßig die Kinder zugesprochen. Dieses Forum möchte die pauschale weil sinnfreie Praxis durchbrechen und im Sinne der Kinder agieren. Und Deiner Auffassung nach müsste ja der verdienende Mann die Kinder bekommen, da KM wegen Kinderbetreuung finanziell mittellos ist und versorgungsunfähig. Und nein, da könnte ich noch munter weiter anderweitig (sowohl sinnfrei als auch sinnvoll) agrumentieren ob der Widersinnigkeit dieser Deiner Anschauung.

Eben zum Wohl der Kinder, nicht der von Dir verteidigten Mütter. Diese spielen hier lediglich die zweite Geige, gleichauf mit den Männern.

Kannst Du dazu etwas beitragen? Das wäre hilfreich - den Kindern gegenüber. Um die geht es doch, oder?
Vor allem: Kannst Du etwas zur Problemlösung des/der TO beitragen, außer ständig Deine Befindlichkeiten und pauschalen Vorwürfe zu äußern? Auch hier wäre etwas mehr goodwill deinerseits ein riesen Fortschritt.

Gruss oldie

PS: Mein Slogan ist: Allen Kindern beide Elternteile gleichberechtigt, wo immer es machbar ist. Wo stehst Du, Tina10?

PPS: Deine Antworten beinhalten oftmals pauschalisierte Unterstellung. Du fragst nicht nach, Du suchst nicht nach einer einvernehmlichen Lösung. Du erwartest wohl (eine) Unterwerfung (der Väter). Was glaubst Du, wie das Forum oder das Team hier reagieren sollte? Pauschal und Unterstellend wie Du? DIE Antwort dürfte Dir vermutlich klar sein. Von daher, erlerne sowas wie Objektivität und gleichberechtigte Betrachtung.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2016 20:32




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