Wozu neues Sorgerec...
 
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Wozu neues Sorgerecht wenn es sowieso kein Vater bekommt?

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wedi,

In den Köpfen der Richter ist eingebrannt, das bei gestörter Elternebene und plötzlichem GSR-Verfahren dem GSR nicht zugestimmt werden kann, da nach Kindeswohlkriterien es schon mal nicht geht und die Gefahr besteht, das nach dem GSR-Verfahren ein ABR-Antrag folgen könnte.

hast Du einen Hintergrund für diese Pauschalbehauptung über "alle Familienrichter"? Nach meiner Erfahrung ist dort überhaupt nichts "eingebrannt"; allerdings gibt es die flächendeckende Erfahrung, dass Eltern, die sich nicht einmal über basics verständigen und halbwegs vernünftig miteinander umgehen können, mit GSR vorhersehbar jeden Pups gerichtlich (und oft auf Kosten des Steuerzahlers) geklärt haben wollen würden wie zerstrittene Nachbarn. Da wird es dann sehr eng mit einer Argumentation "pro Kindeswohl".

Richter(hoch intellektuelle Menschen) wissen doch, das die Mutter nur nicht mit dem Vater umgehen kann, da sie mit Unterstützung von Anwälten dazu ''genötigt'' werden, um das Verfahren für sich zu gewinnen.

auch das ist nicht mehr als eine Verschwörungstheorie. Auf die "bösen Anwälte" einzudreschen ist nicht zielführend; deren Aufgabe ist es, ihre Mandanten zu vertreten. So wie es die Aufgabe eines Würstchenverkäufers ist, Würstchen zu verkaufen - und nicht etwa, seine Kunden vor dem Fleischverzehr zu warnen und ihnen eine vegane Lebensweise zu empfehlen.

Richter wissen allerdings, dass nirgends so viel gelogen wird wie in Gerichtssälen - von allen Seiten. Und dass viele ihrer "Kunden" von ihnen erwarten, der Gegenpartei jetzt mal richtig einen einzuschenken. Ihre Aufgabe ist es allerdings nicht, die Vergangenheit aufzudröseln und "die Wahrheit" herauszufinden, sondern eine in die Zukunft gerichtete Entscheidung zu treffen, die die vor ihnen stehenden Kontrahenten sehr offensichtlich nicht selbst treffen können.

Ich möchte nicht mit ihnen tauschen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 14:12
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
dieser Fall ist identisch mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)

Obwohl die getrennt lebenden Eltern bei der Betreuung ihres Kindes kooperiert hatten, war die Mutter nicht bereit, zusammen mit dem Vater das gemeinsame Sorgerecht zu begründen

Genau dies war der Wortlaut des EGMR also ich würde evtl. vor das OLG mit genau der Begründung des EGMR , ich glaube auch ganz ehrlich lange kann diese Rechtssprechung in Deutschland nicht mehr halten .
Eine Änderung des Sorgerechtes kann glaube ich hier auch Strassburg nicht wirklich sehen, also Zeitgewinn für unsere feine bande sonst nichts leider ist für unserer KInder viell. zu spät  ;(

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 14:27
(@fruchteis)
Registriert

Guru,

das ist mE nicht richtig.

Im Zaunegger-Urteil rügte der EGMR letztlich nur die Rechtslage, die einem nicht-verheirateten Vater keinerlei Antragsrecht auf ES einräumte.
Der EGMR hat sogar bestätigt, daß es Gründe geben könne, einem Vater die Mitsorge zu verwehren, wenn es etwa Streit usw. zwischen den Eltern gibt.

Der EGMR ist insofern keine große (Hilfe) mehr.
Das BVerfG hat sich haarscharf am EGMR-Urteil orientiert.

W.  
     

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 14:43
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Wildlachs
Genau die Rechtslage ist hier das Problem, aber das Recht zu Klagen hatten nicht verheiratete schon vor der Ermahnung des EGMR nur ohne Erfolg.
Und der Zustand d. KM ohne Begründung das GSR ablehnte ,oder aus dem Grund die Eltern vertehen sich hier nicht wurde ganz klar durch EGMR bemängelt.
Es wird nur wieder eine Frage der Zeit sein wie lange es dauert bis ein KV sich bis in die höchste Instanz klagt, kein Kläger kein Richter......
Wie lange kann es sich dieser Bananenrepublik noch  erlauben von der EU ermahnt zu werden

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 14:53
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Das schlimmste ist ich muss jetzt regelrecht betteln damit ich Auskunft bekomme von der Mutter. Der kleine ist immer noch gesund. Sie meinte auch das mein Sohn nicht zu meiner Hochzeit mitdarf.
Mein Anwalt,die Familienhilfe etc alle meinten ich sollte mir keine Gedanken machen ,das GS werde ich bekommen.
Alleine schon weil ich alleine mit dem Kind im krankenhaus war und ich regelmäßig Daseins hole.
Nicht mal ne Vollmacht wegen medizinischen Sachen habe ich bekommen. Ich kann ja mit dem Kind n der Nähe der Mutter bleiben und im Notfall operieren die sowieso.

Ich habe den Richter dann noch gefragt was ich tun soll noch damit ich das GS bekomme.
Auf deutsch gesagt meinte er ich sollte mich völlig unterordnen, alles tun und akzeptieren was die Mutter sagt.
Kein Stress machen und froh sein wenn ich das Kind überhaupt sehen kann.
Die ganzen Fehler der Mutter haben nicht interessiert.
Sie hätte den jungen nicht operieren lassen dürfen,ohne zu wissen welche Allergie er hat, ein Hund der das Kind gebissen hat lebt immer noch da und das ein neuer Mann bei ihr eingezogen ist 2 Tage nachdem ich weg bin Istaufkommen egal. Obwohl er meinte das man sowas nicht macht ,jemanden fremden einziehen lässt obwohl der Vater gerade weg ist.
Aber die Mutter war schlau hat sofort geheiratet und noch ein Kind bekommen.

Ich bin jetzt alleine bei der Familienhilfe. Wir arbeiten am loslassen von meinem Kind. Da es nie so sein wird wie ich es mir Wünsche.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 15:15
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Saschaa

*Auf deutsch gesagt meinte er ich sollte mich völlig unterordnen, alles tun und akzeptieren was die Mutter sagt.
Kein Stress machen und froh sein wenn ich das Kind überhaupt sehen kann

sorry aber so nehme ich dir diesen Satz nicht ab , ein Richter glaubt an seine Rechtssprechung dies würde bedeuten er gibt seinen eigenen Justizfehler zu  :alleskaese:

Ich habe schon einiges erlebt aber sorry das ist mir zu viel,
du der besorgte Vater der alles für KInd macht Kontakt zur MUtter pflegt inc. SMS uns sonstiges Beweismittel und dieses Urteil und diese Aussage!

Kann es sein das du viell. doch nicht ganz so vor Gericht aufgetretten bist wie du schreibst??verstehe mich nicht falsch aber auch ich habe die Dinge mit etwas Abstand anders gesehen.

sorry Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 15:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

möglicherweise hat zumindest ein teil Deiner Probleme damit zu tun, dass Du auf die falschen Leute hörst:

Mein Anwalt,die Familienhilfe etc alle meinten ich sollte mir keine Gedanken machen ,das GS werde ich bekommen.
Alleine schon weil ich alleine mit dem Kind im krankenhaus war und ich regelmäßig Daseins hole.
Nicht mal ne Vollmacht wegen medizinischen Sachen habe ich bekommen.

was "alle sagen" interessiert in der Sandkiste; über Sorgerechtsfragen entscheiden ausschliesslich Gerichte. Regelmässiger Umgang oder die Begleitung ins Krankenhaus ist dabei kein Freifahrtschein.

Ich habe den Richter dann noch gefragt was ich tun soll noch damit ich das GS bekomme.
Auf deutsch gesagt meinte er ich sollte mich völlig unterordnen, alles tun und akzeptieren was die Mutter sagt.
Kein Stress machen und froh sein wenn ich das Kind überhaupt sehen kann.

eine solche Aussage in einem Gerichtsverfahren kann auch ich mir nicht wirklich vorstellen.

Die ganzen Fehler der Mutter haben nicht interessiert.

die standen dort auch gar nicht zur Debatte; ein Sorgerechtsverfahren ist kein Wettbewerb namens "wer von uns ist der bessere Elternteil?" Wenn Du dort tatsächlich vorzugsweise auf Fehlern Deiner Ex herumgeritten bist, hast Du das Transparent "wir können nicht miteinander reden und respektieren uns nicht" selbst ausgerollt.

Sie hätte den jungen nicht operieren lassen dürfen,ohne zu wissen welche Allergie er hat,

das haben offensichtlich die sorgeberechtigte Mutter und der behandelnde Arzt so entschieden. Juristisch vollkommen korrekt; Du hattest in dieser Frage überhaupt kein Mitspracherecht.

das ein neuer Mann bei ihr eingezogen ist 2 Tage nachdem ich weg bin Istaufkommen egal.

auch das ist die Privatentscheidung Deiner Ex und nicht verboten.

Obwohl er meinte das man sowas nicht macht ,jemanden fremden einziehen lässt obwohl der Vater gerade weg ist.
Aber die Mutter war schlau hat sofort geheiratet und noch ein Kind bekommen.

so "fremd" wird der Neue dann vermutlich nicht gewesen sein, wenn sie ihn sofort geheiratet hat. Aber ganz ehrlich: Wenn Du ständig im Leben Deiner Ex präsent bist mit Sprüchen darüber, was "man" macht und was nicht, kann ich schon verstehen, dass sie Abstand haben will.

Vielleicht reduzierst Du Deine Anstrengungen jetzt mal auf eine funktionierende Umgangsregelung, respektierst die Privatsphäre Deiner Ex und gehst das Ganze in einem Jahr noch einmal an.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 17.08.2012 17:02
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Der Richter hat das nicht in den Wortlaut genau so gesagt. Aber das ist doch das was er meinte.
Ich habe vor Gericht nichts gesagt, das haben die Anwälte übernommen.

Und ich hole mein sohn seit der Trennung immer 2 mal die Woche. Mal sogar paar tage länger.

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Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 17:52
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

Ich bin jetzt alleine bei der Familienhilfe. Wir arbeiten am loslassen von meinem Kind. Da es nie so sein wird wie ich es mir Wünsche.

Was hat der gescheiterte SG-Prozess mit deinem Kind zu tun?
Das du kein Sorgerecht hast macht deine Beziehung zum Kind nicht besser oder schlechter.
Du brauchst also nicht am Losslassen arbeiten.Die Beratung der Familienhilfe scheint mir auch nicht gerade die beste zu sein.

Du bist der Vater des Kindes, ob mit oder ohne Sorgerecht.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 19:05
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich habe seit März GSR und geändert hat sich: gar nix. Was sich aber gelohnt hat ist der Kampf um regelmäßigen Umgang.

Was bitte soll das mit dem Loslassen? Umgang steht Dir zu, mit oder ohne GSR. Du wirst am Leben Deines Kindes nur noch bedingt teilnehmen können und damit musst Du leben. Daran würde aber auch das GSR nichts ändern. Sei froh dass der Umgang so gut klappt und genieße die Zeit mit dem Kleinen.

Gruß Willi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 19:38




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sascha,

für mich hört sich

Wir arbeiten am loslassen von meinem Kind. Da es nie so sein wird wie ich es mir Wünsche.

auch eher an nach einem bockigen "wenn ich nicht bekomme was ich will, will ich gar nichts mehr damit zu tun haben!"

Für Deinen Sohn ist es vollkommen wurscht, ob Du GSR hast oder nicht - das stünde nämlich höchstens auf einem Stück Papier, das Dein Sohn nicht lesen kann. Ob Du Vater bist, hat aber nichts mit diesem Wisch zu tun, sondern nur damit, ob und wie Du diese Rolle mit Leben erfüllst. Und dafür bist ganz alleine Du selbst zuständig; nicht Deine Ex oder sonstwer.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 17.08.2012 19:52
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Tach

Hallo! Ich habe seit März GSR und geändert hat sich: gar nix.

:ironie:.Tja, wird das GSR überbewertet?
Ich denke nicht, denn ich bekomme zwar meine Kinder nicht mehr zu Gesicht, dafür werden mir aber die Zeugnisse anstandslos zugeschickt.
Wenigstens das ist ein Vorteil, wenn das GSR auf einem Stück Papier steht,.....man(n) bekommt Papier zurück. 😉

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 21:16
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Ich lass nicht los von meinem kind,  nur vom Gedanken das es nie so wird wie ich es wollte. 
Ja es wird sich nichts ändern großartig mit GS. Aber das kind sieht das eltern gemeinsam entscheiden und das ist gut so.
Und vielleicht gibt es dann Frauen die den Vater endlich als diesen ansehen. Keine Ahnung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2012 21:24
 Dick
(@dick)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

in gewissem Sinne kann ich den TE schon verstehen: er wollte gerne Mit-Erziehungsperson seines Kindes sein/werden und sieht Umgang nicht als hinreichenden Bestandteil seines Vater-Seins.

Neben den normierten Rechten der elterlichen Sorge betreffs der Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind enthält die elterliche Sorge auch ideelle Komponenten wie ein Fürsorge- und Schutzverhältnis für minderjährige Kinder.
Es sind also nicht nur ''ein paar Unterschriften''. Es sind obendrein auch Info- und Gesprächspartner-Rechte betreffs des Kindes. Es sind zudem auch Vertretungs-Rechte im Falle einer besonderen Verhinderung des anderen Elternteils.
Hinzu kommt noch eine Vertrauensbasis in den Fortbestand einer (mehr oder weniger) engen Kind-Vater - Beziehung, die z.B. durch einen weiten Wegzug der Km anhand ihres alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes gefährdet ist. Gerade so ein evtl. weiter Wegzug mit Kind ist möglicherweise eine schwere Bedrohung für ein entspanntes Verhältnis. Das dürfte auch interessant für das Kind sein, auch wenn es ''nichts davon weiß''.
Die Kunst für Sascha wird sein, sich einen Tunnel durch seine rechtlichen Einschränkungen und Kränkungen zu erhalten/erarbeiten.

MfG dick

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 21:24
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich würde gerne den genauen Wortlaut der Begründung wissen, warum gSR nicht möglich ist.

Saschaa, kannst du den hier einstellen?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2012 21:44
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Ich mische mich zusehr ins leben der Mutter weil ich ihr angeblich vorschreiben will das der kleine bei ihr im Bett schlafen soll. Wieder nicht auf ihn gehört und schweinske angerufen
Ich habe die mutter angerufen nachdem unser kind aus dem Krankenhaus gekommen ist und hab sie gefragt ob der kleine nicht bei ihr im Bett schlafen kann,  damit sie sofort merkt wenn was ist????

Ich will nur rechte und keine Pflichten übernehmen, so bin ich angeblich nicht bereit Schuhe zu kaufen für das Kind.
Mein Schrank zu hause ist voller Kleidung. Schuhe seit april 3 mal je 30euro???

Ich zahle kein unterhalt.  Ich habe der Mutter 1100 Euro gegeben als wir ubs getrennt haben.  Habe eine Arbeit wo ich jetzt ca 900 verdiene.  Kann also nicht zahlen, wollte der Mutter aber 50 Euro geben, die sie nicht wollte.

Ich soll vor dem kind gesagt haben das wir mama nicht brauchen.
Das stimmt nicht und selbst wenn kann man das nicht Beweisen.

Der Richter schlägt vor noch mal paar Termine bei einer Beratung gemeinsam und dann noch mal ein Termin.

Ich sehe hier keine Gründe gegen Kindeswohl.
Ich werde dann die Beratung mal anrufen und es in paar Monaten wieder versuchen.

Ich mach mir sorgen, frag die mutter ob er bei ihr im Bett schlafen kann und bin deswegen Kontrollsüchtig.
????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2012 15:09
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Sascha,

Ich zahle kein unterhalt.  Ich habe der Mutter 1100 Euro gegeben als wir ubs getrennt haben.  Habe eine Arbeit wo ich jetzt ca 900 verdiene.  Kann also nicht zahlen, wollte der Mutter aber 50 Euro geben, die sie nicht wollte.

Das ist allerdings wirklich ein Punkt, an dem Du arbeiten musst. Das man mal "unwillig" ist, einer Exe noch Geld in den Rachen zu schmeissen, okay. Aber KU (zumindest der Mindestsatz) sollte von Dir erwirtschaftet werden. Kinder kosten Geld, das ist einfach so.

Ich mach mir sorgen, frag die mutter ob er bei ihr im Bett schlafen kann und bin deswegen Kontrollsüchtig.

Du hast Deine Sorgen aber mit einer Aufforderung an die KM verbunden, was nicht sein muss. Du solltest eher davon ausgehen, dass die KM schon selber dafür sorgen kann, das Kind zu überwachen. Genauso möchtetst Du als KV auch nicht solche "Ansagen" während Deiner Umgangszeit. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2012 15:30
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Mit 900 kann ich zur zeit nicht zahlen. Der kleine ist 2 mal die Woche bei mir, das kostet auch geld.

Wenn die mutter mich anruft, und möchte das er in meinem Bett schläft,  wo er gerade aus dem Krankenhaus gekommen ist und fast gestorben wäre,  würde ich sowieso das kind paar tage bei mir schlafen lassen und auch wenn nicht dann würde ich der Mutter sagen das er bei mir im Bett schlafen tut damit sie beruhigt ist.
Ich würde auch nie die Sorge einer Mutter dazu benutzen um jemanden zu zeigen das sie deswegen Kontrollsüchtig ist.

Ich war 3 Tage und Nächte bei dem kleinen und hab die tage im Krankenhaus geschlafen und musste alles mitbekommen.  Sie war bei ihren Mann Zuhause. 
Da habe ich nur gefragt ob der kleine bei ihr schlafen kann.  Was sie dann aber auch gemacht hat.
Sagt sie so.
Da ist nichts schlimmes dran,  zeigt nur das der Vater sich sorgen macht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2012 15:37
(@fruchteis)
Registriert

Wieder so ein Fall...

Saschas,

warum zahlst Du keinen Mindest-KU?

Der Gesetzgeber ermöglicht, daß Du bei Bedürftigkeit diesen zuverlässig zahlst und beim Jobcenter ergänzende SGB II-Leistungen für Deine Familie beantragst.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2012 17:32
(@saschaa)
Schon was gesagt Registriert

Was soll ich zahlen bei 900 und 450 miete. Und dann das kind 2 mal bei mir?  Als ich bei ihr gewohnt habe habe veaaer verdient und gezahlt.  1100 Euro im vorraus bezahlt als ich vor 13 Monaten ausgezogen bin.  Das sind ca 5 Monate im vorraus.  Ich kann im Moment nicht.
Und unterhalt hat mit sorgerecht nichts zu tun

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2012 17:41




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